Auftragsbekanntmachung (2024-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EU-weite Ausschreibung von PPK-Umschlagleistungen für den Zweckverband Abfallverwertung Reutlingen-Tübingen
Kurze Beschreibung:
“Annahme und Umschlag von PPK an der vom Auftraggeber gestellten Altpapierumschlagstation (AUSt) im Entsorgungszentrum Dußlingen.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Annahme und Umschlag von PPK:
- Annahme des angelieferten Altpapiers und Verschieben des Altpapiers in die drei vorhandene Lagerboxen.
- Stellung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Annahme und Umschlag von PPK:
- Annahme des angelieferten Altpapiers und Verschieben des Altpapiers in die drei vorhandene Lagerboxen.
- Stellung der erforderlichen Geräte (Radlader + Verladebagger mit Hockkippschaufel) und des erforderlichen Personals.
- Aussortieren von visuell erkennbaren Störstoffen.
- Verladung des Altpapiers in Transportfahrzeuge/Container der vom Landkreis Tübingen und vom ZAV beauftragten Verwertungsunternehmen sowie ggf. Teilmengen in Transportfahrzeuge von Beauftragen der Dualen Systeme.
- Abstimmung der Transportvorgänge mit dem ZAV bzw. den beauftragten Verwertungsunternehmen.
- Sicherstellung der Annahme und Verladung zu folgenden Zeiten: Montag – Freitag von 07:00 Uhr – 16:45 Uhr.
- Umschlagmenge: ca. 9.000 – 11.000 Mg/a.
Mehr anzeigen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“72144 Dußlingen im Landkreis Tübingen.”
Ort der Leistung: Tübingen, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoption (siehe Punkt 5.1.4).” Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-12 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-12 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Umschlagleistungen für feste Siedlungsabfälle oder den Betrieb einer abfallwirt-schaftlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Umschlagleistungen für feste Siedlungsabfälle oder den Betrieb einer abfallwirt-schaftlichen Anlage.: - Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Umschlagleistungen für mind. 5.000 Mg feste Siedlungsabfälle pro Jahr oder den Betrieb einer abfallwirtschaftlichen Anlage mit einer Durchsatzleistung von mind. 10.000 Mg pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (2023 ggf. geschätzt).
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 0204: 08-A-9866-40
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 0721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 010-026156 (2024-01-11)