Evaluierung der Prioritätsachse E (REACT-EU) des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020
Evaluierung der Prioritätsachse E (REACT-EU) des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Evaluierung der Prioritätsachse E (REACT-EU) des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020
Reference number: 13-0452/254
Kurze Beschreibung:
“Evaluierung der Prioritätsachse E (REACT-EU) des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020”
Kurze Beschreibung
Evaluierung der Prioritätsachse E (REACT-EU) des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) plant, die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Verwaltungsbehörde für den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) plant, die Evaluierung der Prioritätsachse E (REACT-EU) des Operationellen Programmes des ESF im Freistaat Sachsen zu vergeben.
Die Prioritätsachse E (REACT-EU) ist Bestandteil des Operationellen Programms (OP) des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds der Förderperiode 2014-2020. Sie wurde als Teil der Reaktion der Europäische Union (EU) auf die COVID-19-Pandemie eingerichtet. Mit REACT-EU hat die EU eine Aufbauhilfe angelegt, mit der die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie in Europa abgefedert werden sollten. Die Evaluierung der Prioritätsachse E ist ein nachträglicher Bestandteil der bereits abgeschlossenen Begleitenden Evaluierung des ESF-OP 2014-2020.
Gegenstand des Auftrages ist die Evaluierung der Prioritätsachse E (REACT-EU) des Operationellen Programmes des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014-2020 als Festpreisleistung.
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsprobe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben;
- Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten;
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben;
- Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten;
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB;
- Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung;
- Erklärung zur Einhaltung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren;
- Erklärung zum Datenschutz.
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen gemäß der Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich. Soweit vorgesehen sind vorzulegen:
- Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers;
- Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen vorzulegen:
Zum Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Angaben und Erklärungen vorzulegen:
Zum Nachweis der Fachkompetenz ist durch den Bieter mindestens eine Referenz eines in den letzten 84 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe (in wesentlichen Teilen) abgeschlossenen Auftrags vorzulegen.
Der Referenzauftrag muss einen Auftragswert von mindestens 50.000 EUR (brutto) haben und einen der nachfolgenden Leistungsbereiche abdecken. Insgesamt muss mindestens einer der nachfolgenden Leistungsbereiche durch die Referenz abgedeckt werden:
- Evaluierung von EU-Strukturfondsförderung (ESF oder EFRE) oder
- Erstellung von Programmen des ESF oder des EFRE oder
- Änderungsarbeiten zu Programmen des ESF oder des EFRE.
Die Referenz(en) ist/sind jeweils in der Vorlage Erklärung_Referenzen nachzuweisen.
Folgende Angaben sind zu benennen:
Auftraggeber, kurze Beschreibung des Gegenstandes des Auftrages, Umsetzungszeitraum des Auftrages, Auftragswert (brutto).
Es sind Angaben für die vorgesehene Projektleitung und deren Vertretung einschließlich Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat den Vor- und Zunamen, die Ausbildung, die berufliche Erfahrung und die Mitarbeit an Projekten zu enthalten.
Diese Personen müssen über einen Hochschulabschluss verfügen. Eine dieser beiden Personen muss eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Themengebiet der Evaluierung von EU-Strukturfondsförderung (ESF oder EFRE) oder der Erstellung oder Änderung von Operationellen Programmen (ESF oder EFRE) besitzen.
Die Lebensläufe sind jeweils in der Vorlage Erklärung_Lebenslauf einzutragen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 018-050109 (2024-01-23)