EVB-IT Cloud-Vertrag über Hosting Digitale Sammlungen des Ibero-Amerikanischen Instituts PK

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Auftragsgegenstand ist ein webbasiertes integrierte System zur Workflowsteuerung der Analog-Digital-Wandlung der Bestände und zur Präsentation der bereits existierenden ca. 40.000 Digitalisate sowie der zukünftig entstehenden Digitalisate weltweit über das Internet, unabhängig vom Typ des Endgeräts . Nutzende der digitalisierten Bestände sind hauptsächlich Wissenschaftler:innen. Da die Bibliothek international ausgerichtet ist, ist die Oberfläche der Präsentation viersprachig (deutsch, englisch, spanisch, portugiesisch).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: EVB-IT Cloud-Vertrag über Hosting Digitale Sammlungen des Ibero-Amerikanischen Instituts PK
Referenznummer: SPK-ZVS-23-00062-oV-IAI
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist ein webbasiertes integrierte System zur Workflowsteuerung der Analog-Digital-Wandlung der Bestände und zur Präsentation der bereits existierenden ca. 40.000 Digitalisate sowie der zukünftig entstehenden Digitalisate weltweit über das Internet, unabhängig vom Typ des Endgeräts . Nutzende der digitalisierten Bestände sind hauptsächlich Wissenschaftler:innen. Da die Bibliothek international ausgerichtet ist, ist die Oberfläche der Präsentation viersprachig (deutsch, englisch, spanisch, portugiesisch).
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Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: SPK-ZVS-23-00062-oV-IAI
Titel: EVB-IT-Cloud -Vertrag über Hosting Digitaler Sammlungen des Ibero-Amerikanischen Instituts PK
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 24 Monate, wenn ihn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende in Textform kündigt. Eine solche automatische Verlängerung kann höchstens zweimal erfolgen. Der Vertrag endet spätestens 96 Monate nach Freischalten der Plattform, ohne dass es einer Kündigung bedarf
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Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllungsgrad der optionalen Funktionsanforderungen aus der Anlage 01
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-13 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 65 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-13 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-30 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
personelle, technische und berufliche Lesitungsfähigkeit: Qualifikationen im Bibliotheksbereich mind. 2 beschäftigte Programmierer/Techniker im Unternehmen Erfahrungen mit Meta-Daten-Schemata, ALTO-Format, Schnittstellen Erfahrungen mit der Bereitstellung eines gehosteten Systems im EU-Raum Benennung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus dem Kulturbereich aus dem Zeitraum der letzten drei Kalenderjahre (2021, 2022, 2023 oder aktueller) zur bezeichneten Leistungsart / eine EVB-IT-Cloudleistung, welche erfolgreich und nachvollziehbar am Markt etabliert sind.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: geforderte Deckungssummen : Personenschäden : mind.1,5 Mio. EUR pro Schadensfall Sach-/Vermögensschäden: mind. 0,25 Mio. EUR pro Schadensfall
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG , § 21 des SchwarzArbG und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Nationale Registrierungsnummer: DE338204900
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Von-der-Heydt-Str. 16-18
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zvs@hv.spk-berlin.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.preussischer-kulturbesitz.de/zentrale-vergabestelle.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=700110 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
A. Nur registrierte Nutzer der e-Vergabe, die die Teilnahme unter "meine e-Vergabe" aktivieren, können am Vergabeverfahren teilnehmen. --- B. Die Vergabeunterlagen stehen den Teilnehmern am Vergabeverfahren elektronisch uneingeschränkt zur Verfügung. --- C. Soweit im Rahmen der Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen oder zum Vergabeverfahren auftreten, können elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes von der Vergabestelle Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren angefordert werden. Die Frist zur Anforderung weiterer Auskünfte ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die SPK behält sich vor auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich nicht erteilt. Andere als die unter Punkt 1 genannte Vergabestelle dürfen für Auskünfte zum Verfahren nicht kontaktiert werden. ---  D. Zusätzliche Informationen (d.h. Auskünfte zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bieterfragen etc.) und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich in anonymisierter Form allen potentiellen Bietern ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung eines Angebotes zu beachten. --- E. Sämtliche Kommunikation (einschließlich Angebot) ist in deutscher Sprache zu führen. --- F. Bietergemeinschaften: Im Falle von Bietergemeinschaften ist eine bevollmächtigte Vertreterin/ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Punkt 11 genannten Unterlagen ausgefüllt einzureichen. ---  G. Kosten, die ggf. bei der Erstellung des Angebotes entstehen, können nicht erstattet werden. ---  H. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabeplattform des Bundes einzureichen. Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen oder Angaben nicht oder nicht vollständig enthalten, werden gem. § 42 Abs. 1 UVgO von der Wertung ausgeschlossen. Unterlagen werden nachgefordert. Nachforderungen richten sich nach den Regelungen gem. § 41 (2) bis (4) UVgO. ---  I. Zur elektronischen Angebotseinreichung über die e-Vergabeplattform des Bundes genügt, statt der eigenhändigen Unterschrift, die Übermittlung der geforderten Dokumente in Textform gemäß § 126b BGB und die Nennung der Person des erklärenden an den vorgegebenen stellen. Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot über "meine e-Vergabe" beizufügen. ---  J. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§42 UVgO). Es gilt deutsches Recht.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: 0228 9499-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin. --- Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. --- Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). --- Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt. --- Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Soll ein Nachprüfungsantrag (§ 107 Abs. 1 GWB) per E-Mail eingereicht werden, so ist dies nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse vk@bundeskartellamt.bund.de möglich. --- Hinweis: Die SPK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 133-411865 (2024-07-08)