Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der Ex-post-Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020 (EPLR) gemäß Artikel 66, 76 und 78 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (im Folgenden "ELER-VO") sowie Artikel 57 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (im Folgenden "ESI-VO"). Durch den AN ist im Rahmen der Ex-post-Bewertung ein Bericht zu erstellen. Gemäß Artikel 57 der ESI-VO wird bei der Ex-post-Bewertung die Wirksamkeit und Effizienz des EPLR sowie dessen Beitrag zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum im Einklang mit den in den fondsspezifischen Regelungen festgelegten spezifischen Anforderungen überprüft. In der Ex-post-Bewertung sollen alle verfügbaren Informationen zur Bewertung der Effekte und Wirkungen von Maßnahmen und Programmen in Bezug auf die Ziele und Zielvorgaben analysiert und beurteilt werden sowie Erkenntnisse für die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums geliefert werden. Dazu sollen der Grad der Inanspruchnahme der Mittel, die Wirksamkeit, Effizienz und Zweckdienlichkeit der Interventionen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der Fondstätigkeit und die Auswirkungen auf die Prioritäten der Gemeinschaft untersucht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ex-post-Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020
Referenznummer: SMEKUL-23-020/2024
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der Ex-post-Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020 (EPLR)...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der Ex-post-Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020 (EPLR) gemäß Artikel 66, 76 und 78 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (im Folgenden "ELER-VO") sowie Artikel 57 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (im Folgenden "ESI-VO").
Durch den AN ist im Rahmen der Ex-post-Bewertung ein Bericht zu erstellen. Gemäß Artikel 57 der ESI-VO wird bei der Ex-post-Bewertung die Wirksamkeit und Effizienz des EPLR sowie dessen Beitrag zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum im Einklang mit den in den fondsspezifischen Regelungen festgelegten spezifischen Anforderungen überprüft.
In der Ex-post-Bewertung sollen alle verfügbaren Informationen zur Bewertung der Effekte und Wirkungen von Maßnahmen und Programmen in Bezug auf die Ziele und Zielvorgaben analysiert und beurteilt werden sowie Erkenntnisse für die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums geliefert werden. Dazu sollen der Grad der Inanspruchnahme der Mittel, die Wirksamkeit, Effizienz und Zweckdienlichkeit der Interventionen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der Fondstätigkeit und die Auswirkungen auf die Prioritäten der Gemeinschaft untersucht werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Leistungsüberprüfung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der Ex-post-Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020 (EPLR)...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der Ex-post-Bewertung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 - 2020 (EPLR) gemäß Artikel 66, 76 und 78 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (im Folgenden "ELER-VO") sowie Artikel 57 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (im Folgenden "ESI-VO").
Durch den AN ist im Rahmen der Ex-post-Bewertung ein Bericht zu erstellen. Gemäß Artikel 57 der ESI-VO wird bei der Ex-post-Bewertung die Wirksamkeit und Effizienz des EPLR sowie dessen Beitrag zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum im Einklang mit den in den fondsspezifischen Regelungen festgelegten spezifischen Anforderungen überprüft.
In der Ex-post-Bewertung sollen alle verfügbaren Informationen zur Bewertung der Effekte und Wirkungen von Maßnahmen und Programmen in Bezug auf die Ziele und Zielvorgaben analysiert und beurteilt werden sowie Erkenntnisse für die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums geliefert werden. Dazu sollen der Grad der Inanspruchnahme der Mittel, die Wirksamkeit, Effizienz und Zweckdienlichkeit der Interventionen sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der Fondstätigkeit und die Auswirkungen auf die Prioritäten der Gemeinschaft untersucht werden.
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-09 📅
Datum des Endes: 2026-10-09 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodisches und inhaltliches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 45.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-30 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung hat der Bieter folgende Eigenerklärung abzugeben:
Anlage 3 - Formblatt "Selbsterklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung hat der Bieter folgende Eigenerklärung abzugeben:
Anlage 3 - Formblatt "Selbsterklärung zur Eignung"
Dieses Schreiben ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied einzureichen. Zur Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung im Falle einer Bietergemeinschaft ist folgendes Formblatt, unterschrieben von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, einzureichen:
Anlage 5 - Erklärung Bietergemeinschaft
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der fachlichen Eignung der Bieter erfolgt durch Vorlage von mindestens einer Referenz über bereits durchgeführte vergleichbare Evaluierungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der fachlichen Eignung der Bieter erfolgt durch Vorlage von mindestens einer Referenz über bereits durchgeführte vergleichbare Evaluierungen (Angabe des Auftraggebers, des Rechnungswertes und der Leistungszeit), die im Zusammenhang mit mindestens einem der nachfolgenden Themenbereiche steht:
- europäische Förderprogramme (z. B. EFRE, ESF, LIFE),
- ELER,
- Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds der Landwirtschaft (EAGFL),
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Naturschutz, LEADER, Regionalentwicklung.
Es ist der Umfang der Beteiligung anderer Unternehmen an der Erfüllung des Auftrages und deren inhaltliche Zuständigkeit anzugeben.
Für den Nachweis der Referenz/en ist die Anlage 7 - Erklärung Referenzen zu nutzen. Dabei sind folgende Angaben zu benennen:
- Bezeichnung des Referenztitels / der Projektbezeichnung,
- Name des Auftraggebers,
- Kontaktdaten des Auftraggebers (Telefon und / oder E-Mail)
- Beschreibung des Auftragsgegenstands
- Umfang der Beteiligung anderer Unternehmen sowie deren inhaltliche Zuständigkeit (nur falls zutreffend)
- Umsetzungszeitraum des Auftrags.
Der Zusammenhang des vergleichbaren Referenzprojekts mit mindestens einem der o.g. Themenbereiche ist mittels der Beschreibung des Auftragsgegenstandes nachzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 185-571211 (2024-09-20)