1. Die Organisation Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH wurde 2002 in engem Zusammenwirken von Bundesregierung und Bundestag gegründet, um die deutschen zivilen Kapazitäten für internationale Friedenseinsätze zu stärken. Alleiniger Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt. 1.1 Aufgabe des ZIF: Die Aufgabe des ZIF ist es, einen deutschen Beitrag zur Stärkung internationaler Kapazitäten zur Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung zu leisten. Das ZIF setzt diesen Auftrag mit zahlreichen Leistungen der Bereiche Verwaltung mit den Teams Finanzen, Personal & Recht (P&R) und Informationstechnologie (IT) sowie der Bereiche Human Resources (HR), Training, International Capacity Development (ICD), Öffentlichkeitsarbeit (ÖA), Sicherheit, Analyse und Politikberatung im In- und Ausland um. Das ZIF ist seit Juli 2017 mit der Verabschiedung des überarbeiteten Sekundierungsgesetzes (SekG), sekundierende Einrichtung und somit Arbeitgeber für zivile Expert:innen in internationalen Einsätzen. Mit der Betreuung, Qualifizierung und Vermittlung von zivilen Expert:innen in internationale Einsätze ist das ZIF verantwortlich für ein Instrument deutscher Außenpolitik – im Auftrag des Auswärtigen Amts. 1.2 Ausgangslage: Zur Umsetzung dieses Mandates arbeiten am Standort des ZIF in Berlin derzeit rund 90 Mitarbeiter:innen, welche regulär nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund) sowie zum Teil außertariflich angelehnt an die Bundesbesoldungstabelle B Bund bezahlt werden. Nach politischer Maßgabe sekundiert das ZIF zudem weltweit Personal in Einsätze der internationalen Organisationen OSZE, EU, NATO, der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), in UN Friedenseinsätze sowie in humanitäre Einsätze wie bspw. zu UN-OCHA, UNICEF, WHO, WFP und zu ausländischen Regierungen. Die Anzahl der sekundierten Personen umfasst derzeit etwa 180 Personen, die auf Grundlage von Arbeitsverträgen nach dem Sekundierungsgesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2070) beschäftigt sind. Diese zeitlich befristet und ausschließlich im Ausland tätigen Mitarbeiter:innen (im Folgenden „Sekundiert:innen“) werden ebenfalls nach dem TVöD Bund sowie zum Teil außertariflich angelehnt an die Bundesbesoldungstabelle B Bund vergütet und erhalten darüber hinaus verschiedene Auslandsdienstbezüge wie bspw. Auslandszuschlag (AZ), Kaufkraftausgleich (KKA) und Mietzuschuss (MZ) nach den §§ 53 ff. Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Aufgrund des Mandats des ZIF und den politischen Entwicklungen könnte es in den nächsten Jahren zu einem moderaten Wachstum der Belegschaft von vielleicht 30 Personen kommen. 2. Auftragsgegenstand: Externe Lohnabrechnung Das ZIF beabsichtigt für den Zeitraum vom 01. Juli 2024 bis (einschließlich) 30. Juni 2026, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (max. bis zum 30. Juni 2028) einen Vertrag über die externe Lohnabrechnung aller in Deutschland sowie international tätigen Mitarbeiter:innen zu schließen. Eine Planung, die ein früheres Startdatum, insbesondere für Vorarbeiten wie die Überführung der für die Abrechnung relevanten Daten, vorsieht, wird ausdrücklich begrüßt. Durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters soll die korrekte und pünktliche monatliche Gehaltsabrechnung sowie das dazugehörige Meldewesen und die rechtzeitige Zustellung der Gehaltsabrechnungen an die Beschäftigten garantiert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Gehaltszahlung des ZIF jeweils zum letzten Werktag eines Monats nach § 24 Abs. 1 TVöD Bund erfolgt. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Externe Lohnabrechnung nationaler und internationaler Mitarbeiter:innen nach TVöD (Bund)
Referenznummer: ZIF-01/2024
Kurze Beschreibung:
1. Die Organisation
Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH wurde 2002 in engem Zusammenwirken von Bundesregierung und Bundestag gegründet, um die deutschen zivilen Kapazitäten für internationale Friedenseinsätze zu stärken. Alleiniger Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt.
1.1 Aufgabe des ZIF:
Die Aufgabe des ZIF ist es, einen deutschen Beitrag zur Stärkung internationaler Kapazitäten zur Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung zu leisten. Das ZIF setzt diesen Auftrag mit zahlreichen Leistungen der Bereiche Verwaltung mit den Teams Finanzen, Personal & Recht (P&R) und Informationstechnologie (IT) sowie der Bereiche Human Resources (HR), Training, International Capacity Development (ICD), Öffentlichkeitsarbeit (ÖA), Sicherheit, Analyse und Politikberatung im In- und Ausland um.
Das ZIF ist seit Juli 2017 mit der Verabschiedung des überarbeiteten Sekundierungsgesetzes (SekG), sekundierende Einrichtung und somit Arbeitgeber für zivile Expert:innen in internationalen Einsätzen. Mit der Betreuung, Qualifizierung und Vermittlung von zivilen Expert:innen in internationale Einsätze ist das ZIF verantwortlich für ein Instrument deutscher Außenpolitik – im Auftrag des Auswärtigen Amts.
1.2 Ausgangslage:
Zur Umsetzung dieses Mandates arbeiten am Standort des ZIF in Berlin derzeit rund 90 Mitarbeiter:innen, welche regulär nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund) sowie zum Teil außertariflich angelehnt an die Bundesbesoldungstabelle B Bund bezahlt werden.
Nach politischer Maßgabe sekundiert das ZIF zudem weltweit Personal in Einsätze der internationalen Organisationen OSZE, EU, NATO, der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), in UN Friedenseinsätze sowie in humanitäre Einsätze wie bspw. zu UN-OCHA, UNICEF, WHO, WFP und zu ausländischen Regierungen. Die Anzahl der sekundierten Personen umfasst derzeit etwa 180 Personen, die auf Grundlage von Arbeitsverträgen nach dem Sekundierungsgesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2070) beschäftigt sind. Diese zeitlich befristet und ausschließlich im Ausland tätigen Mitarbeiter:innen (im Folgenden „Sekundiert:innen“) werden ebenfalls nach dem TVöD Bund sowie zum Teil außertariflich angelehnt an die Bundesbesoldungstabelle B Bund vergütet und erhalten darüber hinaus verschiedene Auslandsdienstbezüge wie bspw. Auslandszuschlag (AZ), Kaufkraftausgleich (KKA) und Mietzuschuss (MZ) nach den §§ 53 ff. Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).
Aufgrund des Mandats des ZIF und den politischen Entwicklungen könnte es in den nächsten Jahren zu einem moderaten Wachstum der Belegschaft von vielleicht 30 Personen kommen.
2. Auftragsgegenstand: Externe Lohnabrechnung
Das ZIF beabsichtigt für den Zeitraum vom 01. Juli 2024 bis (einschließlich) 30. Juni 2026, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (max. bis zum 30. Juni 2028) einen Vertrag über die externe Lohnabrechnung aller in Deutschland sowie international tätigen Mitarbeiter:innen zu schließen. Eine Planung, die ein früheres Startdatum, insbesondere für Vorarbeiten wie die Überführung der für die Abrechnung relevanten Daten, vorsieht, wird ausdrücklich begrüßt.
Durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters soll die korrekte und pünktliche monatliche Gehaltsabrechnung sowie das dazugehörige Meldewesen und die rechtzeitige Zustellung der Gehaltsabrechnungen an die Beschäftigten garantiert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Gehaltszahlung des ZIF jeweils zum letzten Werktag eines Monats nach § 24 Abs. 1 TVöD Bund erfolgt. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH wurde 2002 in engem Zusammenwirken von Bundesregierung und Bundestag gegründet, um die deutschen zivilen Kapazitäten für internationale Friedenseinsätze zu stärken. Alleiniger Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt.
1.1 Aufgabe des ZIF:
Die Aufgabe des ZIF ist es, einen deutschen Beitrag zur Stärkung internationaler Kapazitäten zur Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung zu leisten. Das ZIF setzt diesen Auftrag mit zahlreichen Leistungen der Bereiche Verwaltung mit den Teams Finanzen, Personal & Recht (P&R) und Informationstechnologie (IT) sowie der Bereiche Human Resources (HR), Training, International Capacity Development (ICD), Öffentlichkeitsarbeit (ÖA), Sicherheit, Analyse und Politikberatung im In- und Ausland um.
Das ZIF ist seit Juli 2017 mit der Verabschiedung des überarbeiteten Sekundierungsgesetzes (SekG), sekundierende Einrichtung und somit Arbeitgeber für zivile Expert:innen in internationalen Einsätzen. Mit der Betreuung, Qualifizierung und Vermittlung von zivilen Expert:innen in internationale Einsätze ist das ZIF verantwortlich für ein Instrument deutscher Außenpolitik – im Auftrag des Auswärtigen Amts.
1.2 Ausgangslage:
Zur Umsetzung dieses Mandates arbeiten am Standort des ZIF in Berlin derzeit rund 90 Mitarbeiter:innen, welche regulär nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD Bund) sowie zum Teil außertariflich angelehnt an die Bundesbesoldungstabelle B Bund bezahlt werden.
Nach politischer Maßgabe sekundiert das ZIF zudem weltweit Personal in Einsätze der internationalen Organisationen OSZE, EU, NATO, der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), in UN Friedenseinsätze sowie in humanitäre Einsätze wie bspw. zu UN-OCHA, UNICEF, WHO, WFP und zu ausländischen Regierungen. Die Anzahl der sekundierten Personen umfasst derzeit etwa 180 Personen, die auf Grundlage von Arbeitsverträgen nach dem Sekundierungsgesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2070) beschäftigt sind. Diese zeitlich befristet und ausschließlich im Ausland tätigen Mitarbeiter:innen (im Folgenden „Sekundiert:innen“) werden ebenfalls nach dem TVöD Bund sowie zum Teil außertariflich angelehnt an die Bundesbesoldungstabelle B Bund vergütet und erhalten darüber hinaus verschiedene Auslandsdienstbezüge wie bspw. Auslandszuschlag (AZ), Kaufkraftausgleich (KKA) und Mietzuschuss (MZ) nach den §§ 53 ff. Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).
Aufgrund des Mandats des ZIF und den politischen Entwicklungen könnte es in den nächsten Jahren zu einem moderaten Wachstum der Belegschaft von vielleicht 30 Personen kommen.
2. Auftragsgegenstand: Externe Lohnabrechnung
Das ZIF beabsichtigt für den Zeitraum vom 01. Juli 2024 bis (einschließlich) 30. Juni 2026, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption (max. bis zum 30. Juni 2028) einen Vertrag über die externe Lohnabrechnung aller in Deutschland sowie international tätigen Mitarbeiter:innen zu schließen. Eine Planung, die ein früheres Startdatum, insbesondere für Vorarbeiten wie die Überführung der für die Abrechnung relevanten Daten, vorsieht, wird ausdrücklich begrüßt.
Durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters soll die korrekte und pünktliche monatliche Gehaltsabrechnung sowie das dazugehörige Meldewesen und die rechtzeitige Zustellung der Gehaltsabrechnungen an die Beschäftigten garantiert werden. Dabei ist zu beachten, dass die Gehaltszahlung des ZIF jeweils zum letzten Werktag eines Monats nach § 24 Abs. 1 TVöD Bund erfolgt. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Produkte/Dienstleistungen: Lohn- und Gehaltsabrechnung📦 Beschreibung
Interne Kennung: ZIF-01/2024
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung des Auftrags- oder Beschaffungsvorhabens:
Die vom Auftraggeber gänzlich ausgelagerte Entgeltberechnung, Entgeltauszahlung, Feststellung und Umsetzung der abrechnungsrelevanten Merkmale aufgrund der persönlichen und arbeitsrechtlichen Sachverhalte, Ermittlung des Bruttoentgelts für die national und international tätigen Mitarbeiter:innen des ZIF.
Die Beschreibung des Beschaffungsvorhabens, die wesentlichen Inhalte, die "Ergänzende Services" sowie der Punkt "Service Desk/Beratung/technische Rahmenbedingungen" befinden sich in der Datei "Leistungsbeschreibung.pdf", die sich in den Vergabeunterlagen befindet.
Beschreibung des Auftrags- oder Beschaffungsvorhabens:
Die vom Auftraggeber gänzlich ausgelagerte Entgeltberechnung, Entgeltauszahlung, Feststellung und Umsetzung der abrechnungsrelevanten Merkmale aufgrund der persönlichen und arbeitsrechtlichen Sachverhalte, Ermittlung des Bruttoentgelts für die national und international tätigen Mitarbeiter:innen des ZIF.
Die Beschreibung des Beschaffungsvorhabens, die wesentlichen Inhalte, die "Ergänzende Services" sowie der Punkt "Service Desk/Beratung/technische Rahmenbedingungen" befinden sich in der Datei "Leistungsbeschreibung.pdf", die sich in den Vergabeunterlagen befindet.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:selbst#
Zeitrahmen für die Umsetzung des Auftrags und Vertragslaufzeit
Die externe Lohnabrechnung soll ab dem 01.07.2024 zur Verfügung stehen.
Das ZIF beabsichtigt den Vertrag für den Zeitraum Juli 2024 bis (einschließlich) Juni 2026 mit der Option einer zweimaligen jeweils einjährigen (12-monatigen) Verlängerung (max. bis Juni 2028) zu schließen. Die Entscheidung des Auftraggebers zur Ausübung dieser Option erfolgt automatisch, sofern keine Mitteilung über den Beendigungswillen zu einem Zeitpunkt vor dem 30.06.2024 erfolgt.
Der Auftragnehmenden muss die beauftragte Leistung in dem festgelegten Zeitraum durchführen. Erforderliche Vorarbeiten sind schnellstmöglich, bestenfalls bis anderthalb Monate vor Inbetriebnahme der Dienstleistung (ca. 15.05.2024) abzuschließen. Eine Probeabrechnung für den Monat 05/2024 wird dem Auftraggeber bis 31.05.2024 bereitgestellt.
Der Auftragnehmende hat das ZIF kontinuierlich über den Fortschritt der vorbereitenden Arbeiten zu unterrichten. Insbesondere über drohende Verzögerungen, bspw. wegen besonderer Schwierigkeiten, informiert der Auftragnehmende den Auftraggeber unverzüglich.
Der Auftragnehmende trifft durch das Vorhalten ausreichender und fachkundiger personeller Kapazitäten dafür Vorsorge, dass er die Leistungsfristen auch bei Auftragsspitzen einhalten und die Leistungen auf qualitativ höchstem Niveau erbringen kann.
Zeitrahmen für die Umsetzung des Auftrags und Vertragslaufzeit
Die externe Lohnabrechnung soll ab dem 01.07.2024 zur Verfügung stehen.
Das ZIF beabsichtigt den Vertrag für den Zeitraum Juli 2024 bis (einschließlich) Juni 2026 mit der Option einer zweimaligen jeweils einjährigen (12-monatigen) Verlängerung (max. bis Juni 2028) zu schließen. Die Entscheidung des Auftraggebers zur Ausübung dieser Option erfolgt automatisch, sofern keine Mitteilung über den Beendigungswillen zu einem Zeitpunkt vor dem 30.06.2024 erfolgt.
Der Auftragnehmenden muss die beauftragte Leistung in dem festgelegten Zeitraum durchführen. Erforderliche Vorarbeiten sind schnellstmöglich, bestenfalls bis anderthalb Monate vor Inbetriebnahme der Dienstleistung (ca. 15.05.2024) abzuschließen. Eine Probeabrechnung für den Monat 05/2024 wird dem Auftraggeber bis 31.05.2024 bereitgestellt.
Der Auftragnehmende hat das ZIF kontinuierlich über den Fortschritt der vorbereitenden Arbeiten zu unterrichten. Insbesondere über drohende Verzögerungen, bspw. wegen besonderer Schwierigkeiten, informiert der Auftragnehmende den Auftraggeber unverzüglich.
Der Auftragnehmende trifft durch das Vorhalten ausreichender und fachkundiger personeller Kapazitäten dafür Vorsorge, dass er die Leistungsfristen auch bei Auftragsspitzen einhalten und die Leistungen auf qualitativ höchstem Niveau erbringen kann.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die zweimalige Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die maximal mögliche Vertragslaufzeit endet am 30. Juni 2028.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-11 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-03-11 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-04 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Sollten die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderten Anlagen nicht beigefügt sein, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.
Sollten die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe geforderten Anlagen nicht beigefügt sein, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Qualifikation: Die Bietenden haben die notwendigen Erfahrungen in Form von entsprechenden vergleichbaren, belegbaren Kenntnissen und (mind. drei Jahre) einschlägige Erfahrungen in der Gehaltsbuchhaltung für Mandant:innen ähnlicher Größe und ähnlichen zu erfassenden Personalfällen – insbesondere in der Abrechnung von nach TVöD (Bund) vergüteten national beschäftigten Personen sowie nach TVöD (Bund) und auch nach BBesG vergütetem international tätigem Personal. Die Leistungserbringung erfolgt zudem ausschließlich durch qualifiziertes Personal mit entsprechenden fachlichen Kenntnissen und persönlichen Erfahrungen in der entsprechenden Gehaltsbuchhaltung bei der Abrechnung von Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes, studentischen Hilfskräften sowie Praktikant:innen und international tätigem Personal, welches Auslandsdienstbezüge erhält. Das sachbearbeitende Personal steht dem Auftraggeber während der genannten Servicezeiten für qualifizierte Auskunft zur Verfügung.
Die Bietenden sind zudem auskunftsfähig bzw. haben sehr gute Kenntnisse zu einschlägigen Vorschriften innerhalb des Steuer- und Sozialversicherungsrechts (die Gehaltsabrechnung betreffend). Der Nachweis erfolgt über eine entsprechende Referenzliste sowie das Leistungsverzeichnis.
Qualifikationsnachweise:
* Referenzliste
* Angabe der Anzahl der in den Jahren 2021, 2022 und 2023 erbrachten vergleichbaren Abrechnungsleistungen
* Musterdokumente: insbes. Gehaltsbogen für Arbeitnehmer:innen, Bruttogehaltsliste
* Zertifizierungen nach ISO27001 und ISO27018
* AVV nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO inkl. TOMS, IT-Sicherheitsrichtlinie
* Nennung der Serverstandorte und der Standorte, wo Daten verarbeitet werden
Qualifikation: Die Bietenden haben die notwendigen Erfahrungen in Form von entsprechenden vergleichbaren, belegbaren Kenntnissen und (mind. drei Jahre) einschlägige Erfahrungen in der Gehaltsbuchhaltung für Mandant:innen ähnlicher Größe und ähnlichen zu erfassenden Personalfällen – insbesondere in der Abrechnung von nach TVöD (Bund) vergüteten national beschäftigten Personen sowie nach TVöD (Bund) und auch nach BBesG vergütetem international tätigem Personal. Die Leistungserbringung erfolgt zudem ausschließlich durch qualifiziertes Personal mit entsprechenden fachlichen Kenntnissen und persönlichen Erfahrungen in der entsprechenden Gehaltsbuchhaltung bei der Abrechnung von Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes, studentischen Hilfskräften sowie Praktikant:innen und international tätigem Personal, welches Auslandsdienstbezüge erhält. Das sachbearbeitende Personal steht dem Auftraggeber während der genannten Servicezeiten für qualifizierte Auskunft zur Verfügung.
Die Bietenden sind zudem auskunftsfähig bzw. haben sehr gute Kenntnisse zu einschlägigen Vorschriften innerhalb des Steuer- und Sozialversicherungsrechts (die Gehaltsabrechnung betreffend). Der Nachweis erfolgt über eine entsprechende Referenzliste sowie das Leistungsverzeichnis.
Qualifikationsnachweise:
* Referenzliste
* Angabe der Anzahl der in den Jahren 2021, 2022 und 2023 erbrachten vergleichbaren Abrechnungsleistungen
* Musterdokumente: insbes. Gehaltsbogen für Arbeitnehmer:innen, Bruttogehaltsliste
* Zertifizierungen nach ISO27001 und ISO27018
* AVV nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO inkl. TOMS, IT-Sicherheitsrichtlinie
* Nennung der Serverstandorte und der Standorte, wo Daten verarbeitet werden
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zuverlässigkeit, Kapazitäten und Leistungsfähigkeit: Zuverlässigkeit:
Die Bietenden haben bisher nicht gegen ökologische, arbeits- und sozialrechtliche sowie wettbewerbliche Bestimmungen, insbesondere nicht gegen das Mindestlohngesetz, das Gleichbehandlungsgesetz oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen und legen als Nachweis die entsprechenden Erklärungen bei.
Kapazitäten:
Die Bietenden sind im Hinblick auf ihre Kapazitäten dazu im Stande, den Auftrag zu erfüllen. Dazu zählt insbesondere auch die Bereitstellung aller Gehaltsdaten durch die/den Bietende:n bis zum 3. Werktag vor dem letzten Werktag eines jeden Kalendermonats (Weiterleitung/Upload der Begleitzettel und Auslösung der Zahlungen durch den Auftraggeber). Reaktionen auf Anfragen seitens des Auftraggebers erfolgen spätestens am darauffolgenden Werktag. Vor allem ist die Sicherstellung einer angemessenen Vertretungssituation durch ausreichende Personalkapazitäten nachzuweisen. Als Nachweis legen die Bietenden ein entsprechendes Leistungsverzeichnis vor.
Leistungsfähigkeit:
Die Bietenden erfüllen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Als Nachweis legen die Bietenden das Leistungsverzeichnis vor.
Zuverlässigkeit, Kapazitäten und Leistungsfähigkeit: Zuverlässigkeit:
Die Bietenden haben bisher nicht gegen ökologische, arbeits- und sozialrechtliche sowie wettbewerbliche Bestimmungen, insbesondere nicht gegen das Mindestlohngesetz, das Gleichbehandlungsgesetz oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen und legen als Nachweis die entsprechenden Erklärungen bei.
Kapazitäten:
Die Bietenden sind im Hinblick auf ihre Kapazitäten dazu im Stande, den Auftrag zu erfüllen. Dazu zählt insbesondere auch die Bereitstellung aller Gehaltsdaten durch die/den Bietende:n bis zum 3. Werktag vor dem letzten Werktag eines jeden Kalendermonats (Weiterleitung/Upload der Begleitzettel und Auslösung der Zahlungen durch den Auftraggeber). Reaktionen auf Anfragen seitens des Auftraggebers erfolgen spätestens am darauffolgenden Werktag. Vor allem ist die Sicherstellung einer angemessenen Vertretungssituation durch ausreichende Personalkapazitäten nachzuweisen. Als Nachweis legen die Bietenden ein entsprechendes Leistungsverzeichnis vor.
Leistungsfähigkeit:
Die Bietenden erfüllen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung. Als Nachweis legen die Bietenden das Leistungsverzeichnis vor.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Preisauflistung: Möglichst tabellarische und zwingend nachvollziehbare Auflistung der Kosten, die die einzelnen im beiliegenden Leistungsverzeichnis angegebenen Positionen ausweist sowie unter anderem:
* Kosten für die Implementierung der geforderten Schnittstellen des Auftraggebers (Punkt 2.3 des beiliegenden Leistungsverzeichnisses)
* Monatliche Kosten pro Abrechnungsfall
* Kosten für die Implementierung/ Inbetriebnahme der Abrechnung
* Kosten für Besprechungstage remote
* Kosten für Besprechungstage in Person (inkl. geschätzte benötigte Personenanzahl und Reisekosten)
* etwaige Nebenkosten
Hier sind ggf. auch die Kosten für Leistungen von Nachunternehmer:innen anzugeben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Preisauflistung: Möglichst tabellarische und zwingend nachvollziehbare Auflistung der Kosten, die die einzelnen im beiliegenden Leistungsverzeichnis angegebenen Positionen ausweist sowie unter anderem:
* Kosten für die Implementierung der geforderten Schnittstellen des Auftraggebers (Punkt 2.3 des beiliegenden Leistungsverzeichnisses)
* Monatliche Kosten pro Abrechnungsfall
* Kosten für die Implementierung/ Inbetriebnahme der Abrechnung
* Kosten für Besprechungstage remote
* Kosten für Besprechungstage in Person (inkl. geschätzte benötigte Personenanzahl und Reisekosten)
* etwaige Nebenkosten
Hier sind ggf. auch die Kosten für Leistungen von Nachunternehmer:innen anzugeben.
Testzugang: Testzugang
Gegebenenfalls/Wenn möglich, stellen Sie dem ZIF einen Testzugang zu Ihrem Abrechnungssystem in der Rolle der Personalsachbearbeitung des ZIF zur Verfügung, die es dem ZIF ermöglicht eine Vorstellung der zukünftigen Arbeit mit Ihnen zu gewinnen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Testzugang: Testzugang
Gegebenenfalls/Wenn möglich, stellen Sie dem ZIF einen Testzugang zu Ihrem Abrechnungssystem in der Rolle der Personalsachbearbeitung des ZIF zur Verfügung, die es dem ZIF ermöglicht eine Vorstellung der zukünftigen Arbeit mit Ihnen zu gewinnen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Leistungsverzeichnis: Die Bieter:innen werden gebeten, möglichst in Tabellenform ein vollständiges Leistungsverzeichnis zu erstellen, in dem der erwähnte Leistungsumfang sowie alle Leistungen und alle etwaig erforderlichen Nebenleistungen enthalten sind, die im Rahmen dieser Ausschreibung (insbesondere im beiliegenden Leistungsverzeichnis aufgeführt) geschuldet werden – auch dann, wenn Sie nicht explizit erwähnt sind. Aus der Auflistung muss ersichtlich sein, welche Leistungen die Bietenden selbst erfüllen können und welche Leistungen ggf. mithilfe von Nachunternehmer:innen abgedeckt werden können.
Leistungsverzeichnis: Die Bieter:innen werden gebeten, möglichst in Tabellenform ein vollständiges Leistungsverzeichnis zu erstellen, in dem der erwähnte Leistungsumfang sowie alle Leistungen und alle etwaig erforderlichen Nebenleistungen enthalten sind, die im Rahmen dieser Ausschreibung (insbesondere im beiliegenden Leistungsverzeichnis aufgeführt) geschuldet werden – auch dann, wenn Sie nicht explizit erwähnt sind. Aus der Auflistung muss ersichtlich sein, welche Leistungen die Bietenden selbst erfüllen können und welche Leistungen ggf. mithilfe von Nachunternehmer:innen abgedeckt werden können.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 16 weitere
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126…
… GWB
… GWB (Konkurs, Vergleichsverfahren, Zahlungsunfähigkeit,Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter,Einstellung der gewerblichen Tätigkeit)
… GWB (Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit)
… GWB (Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs)
… GWB (Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren)
… GWB (Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens)
… GWB (Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen)
… GWB (Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten)
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Einen Überblick der EU-Sanktionen gegen Russland finden Sie außerdem auf der Internetseite der Europäischen Kommission: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/restrictive-measures-against-russia-over-ukraine/
Hierzu wird die ausgefüllte "Eigenerklärung_Russlandsanktionen.pdf" nach Verordnung (EU) Nr. 833/2014) gefordert.
Die geforderte Unterlage befindet sich in den Vergabeunterlagen.
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des
Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Hierzu wird die ausgefüllte "Eigenerklärung_Russlandsanktionen.pdf" nach Verordnung (EU) Nr. 833/2014) gefordert.
Die geforderte Unterlage befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) gGmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE244210721
Postanschrift: Ludwigkirchplatz 3-4
Postleitzahl: 10719
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@zif-berlin.org📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.zif-berlin.org🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=581897🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: T:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-29+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 021-060405 (2024-01-29)