Das Gesundheitsamt des Landkreises Diepholz beabsichtigt das Angebot für Bürgerinnen und Bür-ger, sowohl Online als auch Offline auszuweiten und Kommunikationskanäle, sowie Beratungsan-gebote und Informationen zu ergänzen und zukunftsfähig zu gestalten. Neben der technischen und organisatorischen Implementierung eines Wissensmanagements sowie der bedarfsgerechten Schulung von Mitarbeitenden sollen darüber hinaus auch die bereits für das Team Infektiosschutz entwickelten Maßnahmen zur Prozessdigitalisierung und Prozessoptimierung auf das gesamte Gesundheitsamt ausgeweitet werden. Hierzu zählt auch die weitere Automatisie-rung von Prozessen mittels RPA (Robotic Process Automation). Zur Minimierung von Medienbrü-chen sollen erforderliche Schnittstellen in den Fachverfahren eingerichtet und in die bestehenden Prozesse eingebunden werden. Im Bereich der IT-Sicherheit sollen Maßnahmen ergriffen werden, durch welche die Aufrechterhal-tung der Arbeitsfähigkeit im Gesundheitsamt auch bei Ausfall von IT-Systemen gesichert werden kann. Hierzu sollen verschiedene Möglichkeiten eruiert und anschließend bedarfsgerecht umge-setzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Externer Berater IT Sicherheit und Prozessmanagement/Wissensmanagement
Referenznummer: 53-IFSG-002
Kurze Beschreibung:
Das Gesundheitsamt des Landkreises Diepholz beabsichtigt das Angebot für Bürgerinnen und Bür-ger, sowohl Online als auch Offline auszuweiten und Kommunikationskanäle, sowie Beratungsan-gebote und Informationen zu ergänzen und zukunftsfähig zu gestalten. Neben der technischen und organisatorischen Implementierung eines Wissensmanagements sowie der bedarfsgerechten Schulung von Mitarbeitenden sollen darüber hinaus auch die bereits für das Team Infektiosschutz entwickelten Maßnahmen zur Prozessdigitalisierung und Prozessoptimierung auf das gesamte Gesundheitsamt ausgeweitet werden. Hierzu zählt auch die weitere Automatisie-rung von Prozessen mittels RPA (Robotic Process Automation). Zur Minimierung von Medienbrü-chen sollen erforderliche Schnittstellen in den Fachverfahren eingerichtet und in die bestehenden Prozesse eingebunden werden. Im Bereich der IT-Sicherheit sollen Maßnahmen ergriffen werden, durch welche die Aufrechterhal-tung der Arbeitsfähigkeit im Gesundheitsamt auch bei Ausfall von IT-Systemen gesichert werden kann. Hierzu sollen verschiedene Möglichkeiten eruiert und anschließend bedarfsgerecht umge-setzt werden.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Diepholz beabsichtigt das Angebot für Bürgerinnen und Bür-ger, sowohl Online als auch Offline auszuweiten und Kommunikationskanäle, sowie Beratungsan-gebote und Informationen zu ergänzen und zukunftsfähig zu gestalten. Neben der technischen und organisatorischen Implementierung eines Wissensmanagements sowie der bedarfsgerechten Schulung von Mitarbeitenden sollen darüber hinaus auch die bereits für das Team Infektiosschutz entwickelten Maßnahmen zur Prozessdigitalisierung und Prozessoptimierung auf das gesamte Gesundheitsamt ausgeweitet werden. Hierzu zählt auch die weitere Automatisie-rung von Prozessen mittels RPA (Robotic Process Automation). Zur Minimierung von Medienbrü-chen sollen erforderliche Schnittstellen in den Fachverfahren eingerichtet und in die bestehenden Prozesse eingebunden werden. Im Bereich der IT-Sicherheit sollen Maßnahmen ergriffen werden, durch welche die Aufrechterhal-tung der Arbeitsfähigkeit im Gesundheitsamt auch bei Ausfall von IT-Systemen gesichert werden kann. Hierzu sollen verschiedene Möglichkeiten eruiert und anschließend bedarfsgerecht umge-setzt werden.
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 229 500 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 53-IFSG-002
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Teil B - Leistungsbeschreibung
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Niedersachsenstraße 2
Postleitzahl: 49356
Stadt: Diepholz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Diepholz
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-08-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-22 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Diepholz Niedersachsenstraße 2 49356 Diepholz
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-01-22 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Diepholz Niedersachsenstraße 2 49356 Diepholz
Zusätzliche Informationen:
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-14 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen: Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen: Zwingende, bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§123 bzw. 124 GWB
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende, bzw. fakultative Ausschlussgründe gem. §§123 bzw. 124 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7RR3R
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +494131153308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 244-767017 (2024-12-12)