Das neu entwickelte Informationssystem Chemikalien Sicherheit – ICS ist seit 2021 für die Vollzüge im FB IV das aktive Produktivsystem zur Bewertung von Chemikalien. ICS dient der effizienten Bearbeitung von Zulassungsanträgen chemischer Stoffe von vier verschiedenen Bearbeitungsgruppen, d.h. den Mitarbeitenden vier verschiedener Stoffvoll-züge. Es bildet die Arbeitsprozesse der jeweiligen Bewertungsarbeit spezifisch ab, stellt gleichzeitig ein übergreifendes Informationssystem zur Recherche nach chemischen Stoffinformationen zur Verfügung. ICS wird nicht im UBA, sondern extern gehostet. Der Vertrag mit dem aktuellen externen Hostingdienstleister läuft zum Ende des Jahres 2024 aus, weshalb der externe Betrieb (Hosting) des Informationssystem-Chemikalien-Sicherheit (ICS) neu auszuschreiben ist. Der Umfang von ICS umfasst eine Produktivumgebung und eine Testumgebung mit jeweils mehreren Servern. Im Angebot des Hostings sind Produktiv- und Testumgebung jeweils se-parat auszuweisen. Das System ICS enthält vertrauliche Daten mit hohem Schutzbedarf für den Betrieb als auch für entsprechende Backuplösungen. Die Administration von ICS soll vom UBA (=AG) und dessen Entwicklerfirma (externer Dienst-leister) vorgenommen werden können. Dabei übernimmt das UBA die Koordination der Zusammenarbeit zwischen Entwicklerfirma und Hostingdienstleister. Die Anforderungen für das System werden im Detail in dieser Leistungsbeschreibung beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Externes Hosting und Betrieb des Informationssystems Chemikaliensicherheit (ICS)
Referenznummer: 193425_97 307-5/0008
Kurze Beschreibung:
“Das neu entwickelte Informationssystem Chemikalien Sicherheit – ICS ist seit 2021 für die Vollzüge im FB IV das aktive Produktivsystem zur Bewertung von...”
Kurze Beschreibung
Das neu entwickelte Informationssystem Chemikalien Sicherheit – ICS ist seit 2021 für die Vollzüge im FB IV das aktive Produktivsystem zur Bewertung von Chemikalien.
ICS dient der effizienten Bearbeitung von Zulassungsanträgen chemischer Stoffe von vier verschiedenen Bearbeitungsgruppen, d.h. den Mitarbeitenden vier verschiedener Stoffvoll-züge. Es bildet die Arbeitsprozesse der jeweiligen Bewertungsarbeit spezifisch ab, stellt gleichzeitig ein übergreifendes Informationssystem zur Recherche nach chemischen Stoffinformationen zur Verfügung.
ICS wird nicht im UBA, sondern extern gehostet. Der Vertrag mit dem aktuellen externen Hostingdienstleister läuft zum Ende des Jahres 2024 aus, weshalb der externe Betrieb (Hosting) des Informationssystem-Chemikalien-Sicherheit (ICS) neu auszuschreiben ist.
Der Umfang von ICS umfasst eine Produktivumgebung und eine Testumgebung mit jeweils mehreren Servern. Im Angebot des Hostings sind Produktiv- und Testumgebung jeweils se-parat auszuweisen. Das System ICS enthält vertrauliche Daten mit hohem Schutzbedarf für den Betrieb als auch für entsprechende Backuplösungen.
Die Administration von ICS soll vom UBA (=AG) und dessen Entwicklerfirma (externer Dienst-leister) vorgenommen werden können. Dabei übernimmt das UBA die Koordination der Zusammenarbeit zwischen Entwicklerfirma und Hostingdienstleister.
Die Anforderungen für das System werden im Detail in dieser Leistungsbeschreibung beschrieben.
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Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 193425_97 307-5/0008
Menge: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Das neu entwickelte Informationssystem Chemikalien Sicherheit – ICS ist seit 2021 für die Vollzüge im FB IV das aktive Produktivsystem zur Bewertung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Das neu entwickelte Informationssystem Chemikalien Sicherheit – ICS ist seit 2021 für die Vollzüge im FB IV das aktive Produktivsystem zur Bewertung von Chemikalien.
ICS dient der effizienten Bearbeitung von Zulassungsanträgen chemischer Stoffe von vier verschiedenen Bearbeitungsgruppen, d.h. den Mitarbeitenden vier verschiedener Stoffvoll-züge. Es bildet die Arbeitsprozesse der jeweiligen Bewertungsarbeit spezifisch ab, stellt gleichzeitig ein übergreifendes Informationssystem zur Recherche nach chemischen Stoffinformationen zur Verfügung.
ICS wird nicht im UBA, sondern extern gehostet. Der Vertrag mit dem aktuellen externen Hostingdienstleister läuft zum Ende des Jahres 2024 aus, weshalb der externe Betrieb (Hosting) des Informationssystem-Chemikalien-Sicherheit (ICS) neu auszuschreiben ist.
Der Umfang von ICS umfasst eine Produktivumgebung und eine Testumgebung mit jeweils mehreren Servern. Im Angebot des Hostings sind Produktiv- und Testumgebung jeweils se-parat auszuweisen. Das System ICS enthält vertrauliche Daten mit hohem Schutzbedarf für den Betrieb als auch für entsprechende Backuplösungen.
Die Administration von ICS soll vom UBA (=AG) und dessen Entwicklerfirma (externer Dienst-leister) vorgenommen werden können. Dabei übernimmt das UBA die Koordination der Zusammenarbeit zwischen Entwicklerfirma und Hostingdienstleister.
Die Anforderungen für das System werden im Detail in dieser Leistungsbeschreibung beschrieben.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung in Umweltfragen📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Postleitzahl: 06844
Stadt: Dessau-Roßlau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt🏙️
Maximale Verlängerungen: 100
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Das Hosting beginnt mit der Lauffähigkeit von ICS beim Hostingdienstleister und endet zum 31.12.2026, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf...”
Beschreibung der Optionen
Das Hosting beginnt mit der Lauffähigkeit von ICS beim Hostingdienstleister und endet zum 31.12.2026, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf (Mindestvertragslaufzeit).
Der Kunde (AG) hat die Möglichkeit, diesen Vertrag zweimalig um jeweils 12 Monate zu den bestehenden Konditionen zu verlängern. Diese Option ist ein einseitiges Recht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Option auszuüben. Möchte der Auftraggeber die Option ausüben, so hat er dies dem Auftragnehmer vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit mitzuteilen. Im Falle der Ausübung der Option gelten die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise für den jeweiligen Optionszeitraum.
Die Leistunsgbeschreibung enthält folgende optionale Leistungen:
- optionale Speichererweiterungen (siehe Nr. 4.2.5 der Leistungsbeschreibung)
- Kontingent von 20 PT/ Jahr für nicht vorhersehbare Aufwände/ adhoc-Leistungen
Diese Optionen werden Vertragsbestandteil. Die hierfür angegebenen Konditionen sind verbindlich. Für die/den Auftragnehmende/n besteht kein Anspruch auf Erbringung der optionalen Leistungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Preis ✅
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
“Die Gesamtbewertung und Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der ein-fachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für die...”
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde
Die Gesamtbewertung und Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der ein-fachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen der KBSt).
Alle Angebote, bei denen kein Ausschlussgrund vorliegt werden anhand des „Leistungs-Preis-Verhältnis" (Z) gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) und Brutto-Angebotspreis errechnet. Leistung und Preis werden hierbei gleich gewichtet. Das Angebot mit dem höchsten Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) erhält den Zuschlag.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-29 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-29 11:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): 06844 Dessau-Roßlau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-10-29 11:05:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
“06844 Dessau-Roßlau”
Zusätzliche Informationen:
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind...”
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern,...”
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe Nr. 9 der Leistungsbeschreibung: Siehe Nr. 9 der Leistungsbeschreibung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
“Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit/Leistungsfähigkeit und zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen.
Im Falle, dass ein oder mehrere der in der Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124 GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter
Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.
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Ausschlussgrund: crime-org
terr-offence
finan-laund
fraud
corruption
human-traffic
tax-pay
socsec-pay
envir-law
socsec-law
labour-law
insolvency
bankr-nat
susp-act
prof-misconduct
distorsion
partic-confl
prep-confl
sanction
misrepresent
nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (12) “Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter:...”
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
“Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG (https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des...”
Die vollständigen Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung. Diese ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.
“1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und...”
Zusätzliche Informationen
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2. Es gilt deutsches Recht.
Hinweis:
Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier:
https://www.evergabe-online.de/status.html?
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 189-583509 (2024-09-26)