Das Verfahren nach § 81a AufenthG ist ein Instrument zur Beschleunigung der Einreise von Fachkräften. Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" beantragen. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren obliegt der Bezirksregierung Köln über die Organisationseinheit Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (nachfolgend Auftraggeber oder ZFE NRW) die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft insgesamt, die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen sowie - soweit erforderlich - das Betreiben des Anerkennungsverfahrens und das Einholen der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung des Auftraggebers bei der Antragsbearbeitung. Die geschuldeten Unterstützungsleistungen sind von dem zu beauftragenden Unternehmen in eigener Verantwortung entsprechend den vertraglichen Bestimmungen und ins-besondere gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu erbringen. Es handelt sich bei dem gegenständlichen Auftrag nicht um eine Leistungserbringung im Wege der Personalüberlassung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Externes Personal für die Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung
Referenznummer: 2024-014
Kurze Beschreibung:
Das Verfahren nach § 81a AufenthG ist ein Instrument zur Beschleunigung der Einreise von Fachkräften. Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" beantragen. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren obliegt der Bezirksregierung Köln über die Organisationseinheit Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (nachfolgend Auftraggeber oder ZFE NRW) die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft insgesamt, die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen sowie - soweit erforderlich - das Betreiben des Anerkennungsverfahrens und das Einholen der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung des Auftraggebers bei der Antragsbearbeitung. Die geschuldeten Unterstützungsleistungen sind von dem zu beauftragenden Unternehmen in eigener Verantwortung entsprechend den vertraglichen Bestimmungen und ins-besondere gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu erbringen. Es handelt sich bei dem gegenständlichen Auftrag nicht um eine Leistungserbringung im Wege der Personalüberlassung.
Das Verfahren nach § 81a AufenthG ist ein Instrument zur Beschleunigung der Einreise von Fachkräften. Bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes kann der Arbeitgeber in Vollmacht des Ausländers gegen Zahlung einer Gebühr ein "beschleunigtes Fachkräfteverfahren" beantragen. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren obliegt der Bezirksregierung Köln über die Organisationseinheit Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen (nachfolgend Auftraggeber oder ZFE NRW) die Beratung des Arbeitgebers über die Einreisevoraussetzungen der Fachkraft insgesamt, die Prüfung der ausländerrechtlichen Voraussetzungen sowie - soweit erforderlich - das Betreiben des Anerkennungsverfahrens und das Einholen der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Gegenstand des Auftrags ist die Unterstützung des Auftraggebers bei der Antragsbearbeitung. Die geschuldeten Unterstützungsleistungen sind von dem zu beauftragenden Unternehmen in eigener Verantwortung entsprechend den vertraglichen Bestimmungen und ins-besondere gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu erbringen. Es handelt sich bei dem gegenständlichen Auftrag nicht um eine Leistungserbringung im Wege der Personalüberlassung.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: 2024-014
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer stellt für den beauftragten Leistungszeitraum ein Team aus zunächst 5 vollzeitäquivalenten (im Folgenden: VZÄ) Mitarbeitern; darin ist die Teamleitung enthalten.
1 VZÄ entspricht 40 Wochenarbeitsstunden. Darüberhinausgehend sind pro Mitarbeiter lediglich zwei weitere Wochenarbeitsstunden abrechnungsfähig.
Die vorgenannten Angaben dienen der Einschätzung des Leistungsumfangs, vergütet werden ausschließlich die tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Leistungen.
Der Auftragnehmer stellt für den beauftragten Leistungszeitraum ein Team aus zunächst 5 vollzeitäquivalenten (im Folgenden: VZÄ) Mitarbeitern; darin ist die Teamleitung enthalten.
1 VZÄ entspricht 40 Wochenarbeitsstunden. Darüberhinausgehend sind pro Mitarbeiter lediglich zwei weitere Wochenarbeitsstunden abrechnungsfähig.
Die vorgenannten Angaben dienen der Einschätzung des Leistungsumfangs, vergütet werden ausschließlich die tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Leistungen.
Postanschrift: Bezirksregierung Köln - Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen
Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag beginnt am 01.05.2024 und wird für die Dauer von sechs Monaten fest abgeschlossen. Der Auftraggeber hat die Option den Vertrag zwei Mal um jeweils sechs Monate zu verlängern. Die Option ist spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich auszuüben.
Der Vertrag beginnt am 01.05.2024 und wird für die Dauer von sechs Monaten fest abgeschlossen. Der Auftraggeber hat die Option den Vertrag zwei Mal um jeweils sechs Monate zu verlängern. Die Option ist spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich auszuüben.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
§ 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage abzukürzen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Angebotsfrist gem. Abs. 2 unmöglich macht. Es müssen objektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe notwendig machen. Dies ist vorliegend insofern der Fall, als nur durch die kurzfristige Beauftragung eines externen Dienstleisters die rechtzeitige und rechtssichere Bearbeitung der bereits vorliegenden Anträge sichergestellt werden kann. Die Leistungserbringung durch den beauftragten Dienstleister muss spätestens ab dem 01.05.2024 sichergestellt sein. Vor diesem Hintergrund muss die Zuschlagserteilung spätestens am 15.04.2024 erfolgen. Die Einhaltung der in § 15 Abs. 2 VgV genannten Frist ist daher nicht möglich und die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens angezeigt.
§ 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage abzukürzen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Angebotsfrist gem. Abs. 2 unmöglich macht. Es müssen objektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe notwendig machen. Dies ist vorliegend insofern der Fall, als nur durch die kurzfristige Beauftragung eines externen Dienstleisters die rechtzeitige und rechtssichere Bearbeitung der bereits vorliegenden Anträge sichergestellt werden kann. Die Leistungserbringung durch den beauftragten Dienstleister muss spätestens ab dem 01.05.2024 sichergestellt sein. Vor diesem Hintergrund muss die Zuschlagserteilung spätestens am 15.04.2024 erfolgen. Die Einhaltung der in § 15 Abs. 2 VgV genannten Frist ist daher nicht möglich und die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens angezeigt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-28 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-03-28 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-20 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach § 56 Vergabeverordnung.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bieter haben eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre beizufügen (Formular U). Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Bieter haben eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre beizufügen (Formular U). Alle Beträge sind in EUR und netto anzugeben. Sollte ein Unternehmen erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: - Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular P
- Umsetzungskonzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
A) Personalmanagement
B) Projektmanagement
C) Qualitätsmanagement
D) Wissensmanagement
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 523 EU
- Eigenerklärung Subventionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 524 EU
- Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531 EU
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sonstiges: - Preisblatt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular P
- Umsetzungskonzept (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
A) Personalmanagement
B) Projektmanagement
C) Qualitätsmanagement
D) Wissensmanagement
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 523 EU
- Eigenerklärung Subventionen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 524 EU
- Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 531 EU
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: - Handelsregister (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Jeder Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) vorzulegen, soweit für die jeweilige Rechtsform ein Register geführt und die Eintragung für das jeweilige Unternehmen nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Der Nachweis darf zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate sein. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nach-zuweisen.
Eignung zur Berufsausübung: - Handelsregister (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Jeder Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister) vorzulegen, soweit für die jeweilige Rechtsform ein Register geführt und die Eintragung für das jeweilige Unternehmen nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Der Nachweis darf zum Datum der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als sechs Monate sein. Für Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nach-zuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine ausführliche Darstellung von Referenzen des Bieters über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten drei Jahren (Formular R) zu erstellen. Maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts enthalten.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber samt Ansprechpartner, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr), sowie der Auftragsinhalt anzugeben. Im Rahmen der Darstellung des Auftragsgegenstandes sind die Aufgaben/Rollen und (bereits) erbrachte Leistungen des Referenzgebers detailliert zu beschreiben. Dabei ist auch auf die Anzahl der bearbeiteten Anträge sowie die im Referenzprojekt jeweils geleisteten Personentage einzugehen.
Es sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (2021/2022/2023) einzureichen, deren Auftragsgegenstand die Bearbeitung von Anträgen an öffentliche Stellen, in deren Auftrag umfasste, wobei die Unterstützungsleistung dem hier ausgeschriebenen Umfang vergleichbar sein muss (als vergleichbar kommt z. B. die Bearbeitung von Förderanträgen in Betracht). Der Leistungsumfang jeder der zwei einzureichenden Mindestreferenzen muss jeweils eine Bearbeitung von insgesamt mindestens 2.500 Anträgen umfasst haben.
Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den vorstehenden Festlegungen nichts anderes ergibt.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine ausführliche Darstellung von Referenzen des Bieters über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten drei Jahren (Formular R) zu erstellen. Maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts enthalten.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, ist ein Projekt durch vollständiges Ausfüllen des entsprechenden Formulars zu beschreiben. Bei allen Referenzen ist der jeweilige Auftraggeber samt Ansprechpartner, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr), sowie der Auftragsinhalt anzugeben. Im Rahmen der Darstellung des Auftragsgegenstandes sind die Aufgaben/Rollen und (bereits) erbrachte Leistungen des Referenzgebers detailliert zu beschreiben. Dabei ist auch auf die Anzahl der bearbeiteten Anträge sowie die im Referenzprojekt jeweils geleisteten Personentage einzugehen.
Es sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (2021/2022/2023) einzureichen, deren Auftragsgegenstand die Bearbeitung von Anträgen an öffentliche Stellen, in deren Auftrag umfasste, wobei die Unterstützungsleistung dem hier ausgeschriebenen Umfang vergleichbar sein muss (als vergleichbar kommt z. B. die Bearbeitung von Förderanträgen in Betracht). Der Leistungsumfang jeder der zwei einzureichenden Mindestreferenzen muss jeweils eine Bearbeitung von insgesamt mindestens 2.500 Anträgen umfasst haben.
Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den vorstehenden Festlegungen nichts anderes ergibt.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die für die Antragsbearbeitung eingesetzten Personen erfüllen die folgenden Mindestvoraussetzungen:
- Verwaltungsrechtliche Ausbildung bzw. Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt
oder
- mehrjährige Erfahrung in der Antragsbearbeitung oder einem der folgenden Tätigkeitsfelder: Verwaltungs-/ Steuer-/ Finanzwesen- oder juristischem Umfeld (z.B. Finanzanalyst, Controller, Buchhalter, Steuerfachangestellte/-r, Rechtsanwalts-fachangestellte/-r)
Weitere Anforderungen an das Personal sind:
- gute Kenntnisse im Umgang mit Standardsoftware für Büroanwendungen
- Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und hohe Genauigkeit in der Aufgabenerledigung,
- sicheres, teamorientiertes und verbindliches Auftreten bei internen und externen Kontakten
- verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Die für die Antragsbearbeitung eingesetzten Personen erfüllen die folgenden Mindestvoraussetzungen:
- Verwaltungsrechtliche Ausbildung bzw. Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt
oder
- mehrjährige Erfahrung in der Antragsbearbeitung oder einem der folgenden Tätigkeitsfelder: Verwaltungs-/ Steuer-/ Finanzwesen- oder juristischem Umfeld (z.B. Finanzanalyst, Controller, Buchhalter, Steuerfachangestellte/-r, Rechtsanwalts-fachangestellte/-r)
Weitere Anforderungen an das Personal sind:
- gute Kenntnisse im Umgang mit Standardsoftware für Büroanwendungen
- Verantwortungsbewusstsein, Sorgfalt und hohe Genauigkeit in der Aufgabenerledigung,
- sicheres, teamorientiertes und verbindliches Auftreten bei internen und externen Kontakten
- verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCY1SCCH2VP
Dringlichkeit:
Die Beschaffung erfolgt im beschleunigten offenen Verfahren gemäß §§ 119 Abs. 1 GWB, § 15 Abs. 3 VgV.
Der Auftraggeber verfährt hierzu nach den Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), ohne dass diese Vertragsbestandteile werden. Der Bieter hat einen Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Bestimmungen.
§ 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage abzukürzen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Angebotsfrist gem. Abs. 2 unmöglich macht. Es müssen objektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe notwendig machen. Dies ist vorliegend insofern der Fall, als nur durch die kurzfristige Beauftragung eines externen Dienstleisters die rechtzeitige und rechtssichere Bearbeitung der bereits vorliegenden Anträge sichergestellt werden kann. Die Leistungserbringung durch den beauftragten Dienstleister muss spätestens ab dem 01.05.2024 sichergestellt sein. Vor diesem Hintergrund muss die Zuschlagserteilung spätestens am 15.04.2024 erfolgen. Die Einhaltung der in § 15 Abs. 2 VgV genannten Frist ist daher nicht möglich und die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens angezeigt.
Vertraulichkeit:
Die vorliegenden Unterlagen einschließlich sämtlicher Formulare und Vertragsunterlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Die betreffenden Unterlagen bzw. die in ihnen enthaltenen Informationen dürfen von dem Bieter nur für Zwecke dieses Vergabeverfahrens verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Nach Erfüllung des Auftrags sind alle bei dem Auftragnehmer verbliebenen Daten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien und dergleichen zu löschen.
Dringlichkeit:
Die Beschaffung erfolgt im beschleunigten offenen Verfahren gemäß §§ 119 Abs. 1 GWB, § 15 Abs. 3 VgV.
Der Auftraggeber verfährt hierzu nach den Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), ohne dass diese Vertragsbestandteile werden. Der Bieter hat einen Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Bestimmungen.
§ 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage abzukürzen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Angebotsfrist gem. Abs. 2 unmöglich macht. Es müssen objektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe notwendig machen. Dies ist vorliegend insofern der Fall, als nur durch die kurzfristige Beauftragung eines externen Dienstleisters die rechtzeitige und rechtssichere Bearbeitung der bereits vorliegenden Anträge sichergestellt werden kann. Die Leistungserbringung durch den beauftragten Dienstleister muss spätestens ab dem 01.05.2024 sichergestellt sein. Vor diesem Hintergrund muss die Zuschlagserteilung spätestens am 15.04.2024 erfolgen. Die Einhaltung der in § 15 Abs. 2 VgV genannten Frist ist daher nicht möglich und die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens angezeigt.
Vertraulichkeit:
Die vorliegenden Unterlagen einschließlich sämtlicher Formulare und Vertragsunterlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Die betreffenden Unterlagen bzw. die in ihnen enthaltenen Informationen dürfen von dem Bieter nur für Zwecke dieses Vergabeverfahrens verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Nach Erfüllung des Auftrags sind alle bei dem Auftragnehmer verbliebenen Daten, auch Zwischenprodukte, Arbeitskopien und dergleichen zu löschen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-8
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@brk.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 050-144820 (2024-03-08)