Das Hauptziel des Projekts ist die Umsetzung der Zielvorgabe des Beschlusses des Bayerischen Landtags im Zuge des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" zur Halbierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel (csPSM) bis 2028. Ein Nebenziel ist die Vorbereitung auf die anstehenden Vorgaben zur Reduzierung des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes durch die Novellierung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR). Teilziele des Vorhabens sind: I. Größtmögliche Einsparung an csPSM durch - Anwendung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen - Einsatz digitaler Technik - Umsetzung von Schadensschwellenkonzepten und Prognoseverfahren - Anpassung von Fruchtfolgen und - Auswahl resilienter Sorten auf Betriebsebene in Hauptkulturen in den bayerischen Ackerbauregionen durch Umsetzung von Case-Control-Versuchen. II. Begleitforschung zur Prüfung und Entwicklung von alternativen Anbauverfahren und Anbaukonzepten (Bsp.: Regenerative Landwirtschaft, Hybrid-Landwirtschaft, System Weite Reihe, Carbon-Farming, … etc.) auf Betriebsebene (On-Farm Research). III. Betriebsnetzwerk als Basis für die Fortbildung der Fachberatung zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und für die Schulung von Landwirten für die Anwendung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen (Multiplikatoreneffekt!).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachberatung im Projekt PSM-RED
Referenznummer: 2024R1000004
Kurze Beschreibung:
Das Hauptziel des Projekts ist die Umsetzung der Zielvorgabe des Beschlusses des Bayerischen Landtags im Zuge des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" zur Halbierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel (csPSM) bis 2028.
Ein Nebenziel ist die Vorbereitung auf die anstehenden Vorgaben zur Reduzierung des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes durch die Novellierung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR).
Teilziele des Vorhabens sind:
I. Größtmögliche Einsparung an csPSM durch - Anwendung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen - Einsatz digitaler Technik - Umsetzung von Schadensschwellenkonzepten und Prognoseverfahren - Anpassung von Fruchtfolgen und - Auswahl resilienter Sorten auf Betriebsebene in Hauptkulturen in den bayerischen Ackerbauregionen durch Umsetzung von Case-Control-Versuchen.
II. Begleitforschung zur Prüfung und Entwicklung von alternativen Anbauverfahren und Anbaukonzepten (Bsp.: Regenerative Landwirtschaft, Hybrid-Landwirtschaft, System Weite Reihe, Carbon-Farming, … etc.) auf Betriebsebene (On-Farm Research).
III. Betriebsnetzwerk als Basis für die Fortbildung der Fachberatung zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und für die Schulung von Landwirten für die Anwendung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen (Multiplikatoreneffekt!).
Das Hauptziel des Projekts ist die Umsetzung der Zielvorgabe des Beschlusses des Bayerischen Landtags im Zuge des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" zur Halbierung des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel (csPSM) bis 2028.
Ein Nebenziel ist die Vorbereitung auf die anstehenden Vorgaben zur Reduzierung des Pflanzenschutzmittel-Einsatzes durch die Novellierung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR).
Teilziele des Vorhabens sind:
I. Größtmögliche Einsparung an csPSM durch - Anwendung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen - Einsatz digitaler Technik - Umsetzung von Schadensschwellenkonzepten und Prognoseverfahren - Anpassung von Fruchtfolgen und - Auswahl resilienter Sorten auf Betriebsebene in Hauptkulturen in den bayerischen Ackerbauregionen durch Umsetzung von Case-Control-Versuchen.
II. Begleitforschung zur Prüfung und Entwicklung von alternativen Anbauverfahren und Anbaukonzepten (Bsp.: Regenerative Landwirtschaft, Hybrid-Landwirtschaft, System Weite Reihe, Carbon-Farming, … etc.) auf Betriebsebene (On-Farm Research).
III. Betriebsnetzwerk als Basis für die Fortbildung der Fachberatung zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und für die Schulung von Landwirten für die Anwendung alternativer Pflanzenschutzmaßnahmen (Multiplikatoreneffekt!).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: a2ba5614-8f81-4a3f-a85b-b176b58c030c
Zusätzliche Informationen:
Schätzmenge: 9.800 Stundensätze
Höchstmenge: 14.700 Stundensätze
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Schutzerklärung Scientologie
Schätzmenge: 9.800 Stundensätze
Höchstmenge: 14.700 Stundensätze
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Schutzerklärung Scientologie
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Freising
🏙️
Postleitzahl: 85354
Stadt: Netzwerkbetriebe werden in ganz Bayern bestimmt (unterschiedliche Ackerbauregionen)
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-14 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 93 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-04 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/51a292a9-d5e2-4e81-ba5a-172063b421d2/suitabilitycriteria
Mindestanforderungen an die Eignung des Auftragnehmers
Einsatzgebiete/Verfügbarkeit des Beraterpersonals:
Können Sie gewährleisten, dass das Beraterpersonal in ganz Bayern einsetzbar und verfügbar ist?
Berufsqualifikation:
Können Sie sicherstellen, dass das einzusetzende Personal mindestens eine abgeschlossene Ausbildung als Landwirtschaftsmeister (oder gleichwertig) hat?
Erfahrung Beratungstätigkeit:
Können Sie gewährleisten, dass das eingesetzte Personal mindestens eine zweijährige Beratungstätigkeit und somit entsprechende Erfahrungen in der Beratungstätigkeit nachweisen kann?
Erfahrung produktionstechnische Fachberatung:
Können Sie gewährleisten, dass das eingesetzte Personal mindestens eine zweijährige Berufstätigkeit in der produktionstechnischen Fachberatung und somit entsprechende Erfahrungen in diesem Bereich nachweisen kann?
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/51a292a9-d5e2-4e81-ba5a-172063b421d2/suitabilitycriteria
Mindestanforderungen an die Eignung des Auftragnehmers
Einsatzgebiete/Verfügbarkeit des Beraterpersonals:
Können Sie gewährleisten, dass das Beraterpersonal in ganz Bayern einsetzbar und verfügbar ist?
Berufsqualifikation:
Können Sie sicherstellen, dass das einzusetzende Personal mindestens eine abgeschlossene Ausbildung als Landwirtschaftsmeister (oder gleichwertig) hat?
Erfahrung Beratungstätigkeit:
Können Sie gewährleisten, dass das eingesetzte Personal mindestens eine zweijährige Beratungstätigkeit und somit entsprechende Erfahrungen in der Beratungstätigkeit nachweisen kann?
Erfahrung produktionstechnische Fachberatung:
Können Sie gewährleisten, dass das eingesetzte Personal mindestens eine zweijährige Berufstätigkeit in der produktionstechnischen Fachberatung und somit entsprechende Erfahrungen in diesem Bereich nachweisen kann?
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
„Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt:
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG.
2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
„Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt:
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG.
2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben.
Schätzmenge: 9.800 Stundensätze
Höchstmenge: 14.700 Stundensätze
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Schutzerklärung Scientologie
Schätzmenge: 9.800 Stundensätze
Höchstmenge: 14.700 Stundensätze
Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS
Eigenerklärung Unterauftragnehmer
Information zu statistischen Angaben Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Schutzerklärung Scientologie
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 179-550661 (2024-09-12)