Im letzten Jahrzehnt hat das europäische Komitee für Normung (CEN), zum Teil in Zusammen-arbeit mit der Internationale Organisation für Normung (ISO), mehrere Normungspakete auf den Weg gebracht, welche die Energieeffizienz in Gebäuden und energiesparendes Bauen betreffen. Diese Normen enthalten Methoden zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, wobei nationale und regionale Randbedingungen durch nationale Anhänge berücksichtigt wer-den. Es ist seitens CEN beabsichtigt, die die Energieeffizienz betreffenden Normen zeitnah zu überarbeiten. In Deutschland haben sich die normativen Berechnungsverfahren aus der DIN V 18599 für Energiebedarfsberechnung aufgrund der praxisnahen, technologieoffenen und vollständigen Me-thodik, der Verfügbarkeit von Softwarelösungen und ihrer praktischen Anwendbarkeit etabliert. Auch die gesetzlichen Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz sowie die Vorgaben in den Gebäu-deförderprogrammen und zur Energieberatung (iSFP) beziehen sich auf die normativen Berech-nungsverfahren aus der DIN V 18599. Für die Bundesregierung ist die Überarbeitung der euro-päischen Normungspakete deshalb von großem Interesse, da sie in der europäischen Gebäude-richtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD) als wesentlicher Standard referenziert werden und die nationalen Berechnungsverfahren als gleichwertig gelten müssen. Daher sollen die Novellierungsprozesse der Normen auf europäischer Ebene fachlich begleitet werden. Um die öffentlich-rechtlichen Implikationen infolge von Änderungen und eine möglicher-weise beabsichtigte verpflichtende Einführung des Normungspakets zur Gebäudeenergieeffizi-enz rechtzeitig bewerten und begleiten zu können, bedarf es wegen des Umfangs und der tech-nischen Detailtiefe der Normen einer fachlichen Unterstützung durch Normungsexperten. Mit diesem Projekt soll die notwendige Unterstützung für die öffentliche Hand als Mitwirkende in der Normung und bei der Entscheidungsfindung zu strategisch relevanten Fragen der europäischen Normung gewährleistet werden. Dazu ist die Begleitung der europäischen Normungsprozesse notwendig, um u.a. ein angemessenes Aufwand-Nutzen-Verhältnis bei Energiebedarfsberech-nungen zu halten, weiterhin belastbare und nachvollziehbare Ergebnisse zu erhalten, den tech-nischen Stand (insbesondere mithilfe von Standardwerten) abzubilden und die Anschlussfähig-keit der deutschen Normen an die europäischen Normen zu sichern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-10.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachliche Begleitung europäischer Aktivitäten im Bereich technischer Regelsetzung für die Energieeffizienz in Gebäuden
Referenznummer: BfEE 511 / 05 / 2024
Kurze Beschreibung:
“Im letzten Jahrzehnt hat das europäische Komitee für Normung (CEN), zum Teil in Zusammen-arbeit mit der Internationale Organisation für Normung (ISO),...”
Kurze Beschreibung
Im letzten Jahrzehnt hat das europäische Komitee für Normung (CEN), zum Teil in Zusammen-arbeit mit der Internationale Organisation für Normung (ISO), mehrere Normungspakete auf den Weg gebracht, welche die Energieeffizienz in Gebäuden und energiesparendes Bauen betreffen. Diese Normen enthalten Methoden zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, wobei nationale und regionale Randbedingungen durch nationale Anhänge berücksichtigt wer-den. Es ist seitens CEN beabsichtigt, die die Energieeffizienz betreffenden Normen zeitnah zu überarbeiten.
In Deutschland haben sich die normativen Berechnungsverfahren aus der DIN V 18599 für Energiebedarfsberechnung aufgrund der praxisnahen, technologieoffenen und vollständigen Me-thodik, der Verfügbarkeit von Softwarelösungen und ihrer praktischen Anwendbarkeit etabliert. Auch die gesetzlichen Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz sowie die Vorgaben in den Gebäu-deförderprogrammen und zur Energieberatung (iSFP) beziehen sich auf die normativen Berech-nungsverfahren aus der DIN V 18599. Für die Bundesregierung ist die Überarbeitung der euro-päischen Normungspakete deshalb von großem Interesse, da sie in der europäischen Gebäude-richtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD) als wesentlicher Standard referenziert werden und die nationalen Berechnungsverfahren als gleichwertig gelten müssen. Daher sollen die Novellierungsprozesse der Normen auf europäischer Ebene fachlich begleitet werden. Um die öffentlich-rechtlichen Implikationen infolge von Änderungen und eine möglicher-weise beabsichtigte verpflichtende Einführung des Normungspakets zur Gebäudeenergieeffizi-enz rechtzeitig bewerten und begleiten zu können, bedarf es wegen des Umfangs und der tech-nischen Detailtiefe der Normen einer fachlichen Unterstützung durch Normungsexperten. Mit diesem Projekt soll die notwendige Unterstützung für die öffentliche Hand als Mitwirkende in der Normung und bei der Entscheidungsfindung zu strategisch relevanten Fragen der europäischen Normung gewährleistet werden. Dazu ist die Begleitung der europäischen Normungsprozesse notwendig, um u.a. ein angemessenes Aufwand-Nutzen-Verhältnis bei Energiebedarfsberech-nungen zu halten, weiterhin belastbare und nachvollziehbare Ergebnisse zu erhalten, den tech-nischen Stand (insbesondere mithilfe von Standardwerten) abzubilden und die Anschlussfähig-keit der deutschen Normen an die europäischen Normen zu sichern.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“siehe Leistungsbeschreibung”
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
“siehe Anlage Zuschlagskriterien, Punkt II.: Zuschlgaskriterien” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-12 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-07-10 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Anlage Zuschlagskriterien, Punkt I.: Eignungskriterien”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de📧
Telefon: +49 6196 9082422📞
URL: http://www.bafa.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=700500🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 3499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
en Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung,
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 134-416518 (2024-07-10)