Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für den Neubau einer 2-Feld-Turnhalle im Bereich des Schulcampus der Hans-Kammerer-Schule, Burghausen
Die Stadt Burghausen plant die Errichtung einer 2-Feld-Turnhalle mit Unterkellerung und Lagerraum im Bereich des Schulcampus der Hans-Kammerer-Schule, Burghausen. Diese Turnhalle soll als Schulturnhalle, Wettkampfturnhalle, für den Vereinssport und als Mehrzweck/Veranstaltungshalle nutzbar sein. Das Vergabeverfahren für die Erteilung des Auftrags für die Objektplanungsleistungen ist bereits abgeschlossen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde bereits ein Konzeptentwurf erarbeitet. Auf der Grundlage dieses Entwurfs wird das Projekt im Weiteren umgesetzt. In den Vergabeunterlagen ist daher auch der Konzeptentwurf des bereits ausgewählten Auftragnehmers für die Objektplanung nebst Erläuterungstext enthalten (Vergabeunterlagen C.06. und C.07.).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für den Neubau einer 2-Feld-Turnhalle im Bereich des Schulcampus der Hans-Kammerer-Schule, Burghausen
Referenznummer: TH HKS HLS
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Burghausen plant die Errichtung einer 2-Feld-Turnhalle mit Unterkellerung und Lagerraum im Bereich des Schulcampus der Hans-Kammerer-Schule, Burghausen. Diese Turnhalle soll als Schulturnhalle, Wettkampfturnhalle, für den Vereinssport und als Mehrzweck/Veranstaltungshalle nutzbar sein. Das Vergabeverfahren für die Erteilung des Auftrags für die Objektplanungsleistungen ist bereits abgeschlossen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde bereits ein Konzeptentwurf erarbeitet. Auf der Grundlage dieses Entwurfs wird das Projekt im Weiteren umgesetzt. In den Vergabeunterlagen ist daher auch der Konzeptentwurf des bereits ausgewählten Auftragnehmers für die Objektplanung nebst Erläuterungstext enthalten (Vergabeunterlagen C.06. und C.07.).
Die Stadt Burghausen plant die Errichtung einer 2-Feld-Turnhalle mit Unterkellerung und Lagerraum im Bereich des Schulcampus der Hans-Kammerer-Schule, Burghausen. Diese Turnhalle soll als Schulturnhalle, Wettkampfturnhalle, für den Vereinssport und als Mehrzweck/Veranstaltungshalle nutzbar sein. Das Vergabeverfahren für die Erteilung des Auftrags für die Objektplanungsleistungen ist bereits abgeschlossen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurde bereits ein Konzeptentwurf erarbeitet. Auf der Grundlage dieses Entwurfs wird das Projekt im Weiteren umgesetzt. In den Vergabeunterlagen ist daher auch der Konzeptentwurf des bereits ausgewählten Auftragnehmers für die Objektplanung nebst Erläuterungstext enthalten (Vergabeunterlagen C.06. und C.07.).
Beschafft werden Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS)
Der Vertrag verweist auf die Grundlagen der HOAI gem. §§ 53 Abs. 2, 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen Nr. 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), Nr. 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und Nr. 3 (Lufttechnische Anlagen).
Das dort beschriebene Leistungsbild ist jedoch nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen (Vertragsentwurf übergeben als Vergabeunterlage C – C.1 und seinen Anlagen Vergabeunterlage C – C.2 bis C.7.)
Die Leistungen werden stufen- und abschnittsweise beauftragt, zunächst die Stufe 1 (Leistungsphasen 1-2) gemäß beigefügtem Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage C - C.1.).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen – ganz oder teilweise, stufen- oder abschnittsweise – zu übertragen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Beschafft werden Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS)
Der Vertrag verweist auf die Grundlagen der HOAI gem. §§ 53 Abs. 2, 55 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen Nr. 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), Nr. 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und Nr. 3 (Lufttechnische Anlagen).
Das dort beschriebene Leistungsbild ist jedoch nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen (Vertragsentwurf übergeben als Vergabeunterlage C – C.1 und seinen Anlagen Vergabeunterlage C – C.2 bis C.7.)
Die Leistungen werden stufen- und abschnittsweise beauftragt, zunächst die Stufe 1 (Leistungsphasen 1-2) gemäß beigefügtem Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage C - C.1.).
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen – ganz oder teilweise, stufen- oder abschnittsweise – zu übertragen.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Berücksichtigung im Leistungsumfang der Leistung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
Postleitzahl: 84489
Stadt: Burghausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Altötting
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-02 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten
Personals - Wertung Persönlicher Referenzen des Projektleiters und Bauleiters
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Gewichtung kann sich je nach Spreizung der Angebote ändern; zudem Wertung nur der
Angebote im Schwankungsbereich.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter
sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 94 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-07-08 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter
sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Bieterunterlagen können nach ermessensgerechter Entscheidung
des Auftraggebers nachgefordert werden, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform,
Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten
Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit
zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw.
die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22
LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische
Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des
jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21
SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.); C) Eigenerklärung (soweit
erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und
Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der
Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9
Buchstaben A bis D und F bis J geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied
gesondert zu erbringen. D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur
Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen
Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder
Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine
verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die
Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47
Abs. 1 VgV) (Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die
Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende
Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, §
98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien
nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe
vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw.
§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar
sind (Formblatt B.3.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der
Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen
will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
(Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich
hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten
der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen
ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in
Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils)
anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3
VgV).
Eignung zur Berufsausübung: A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform,
Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten
Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit
zutreffend) (Formblatt B.2.); B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw.
die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22
LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische
Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des
jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21
SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt B.3.); C) Eigenerklärung (soweit
erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und
Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der
Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9
Buchstaben A bis D und F bis J geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied
gesondert zu erbringen. D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur
Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen
Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder
Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine
verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die
Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47
Abs. 1 VgV) (Formblatt B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die
Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende
Erklärungen vorlegen: a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, §
98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlusskriterien
nicht vorliegen; bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe
vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw.
§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar
sind (Formblatt B.3.); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der
Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen
will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
(Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich
hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten
der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen
ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen
Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in
Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils)
anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3
VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je
Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 1,5 Mio. EUR für
sonstige Schäden (Formblatt B.6.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur
Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen
beiliegen; F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.7.) G) Eigenerklärung über den Umsatz des
Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren (Formblatt B.8.). Vergleichbare Dienstleistungen sind
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für
allgemeine Hochbauprojekte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je
Versicherungsfall i. H. v. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 1,5 Mio. EUR für
sonstige Schäden (Formblatt B.6.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur
Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen
beiliegen; F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei (3)
abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt B.7.) G) Eigenerklärung über den Umsatz des
Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen
Geschäftsjahren (Formblatt B.8.). Vergleichbare Dienstleistungen sind
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für
allgemeine Hochbauprojekte.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den
letzten fünfzehn (15) Jahren (seit 2009) erbrachten Fachplanungsleistungen der Technischen
Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe
von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und
Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des
Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der
Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.9.)
I) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten. Der Bieter hat nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen),
dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV)
(Formblatt B.10.).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den
letzten fünfzehn (15) Jahren (seit 2009) erbrachten Fachplanungsleistungen der Technischen
Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär – HLS) für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe
von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und
Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des
Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der
Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.9.)
I) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten. Der Bieter hat nachzuweisen (z.B. durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen),
dass er zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung berechtigt ist (§ 44 Abs. 1 VgV)
(Formblatt B.10.).
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags, zugleich Bedingung für den
Zuschlag: Nichtvorliegen eines Russlandsbezugs: J) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht
an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die
Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.
11).Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch
gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags, zugleich Bedingung für den
Zuschlag: Nichtvorliegen eines Russlandsbezugs: J) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht
an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die
Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Formblatt B.
11).Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden. Dies erfolgt durch
gesonderte Eintragung der Mitglieder in die benannten Felder.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den
Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten
richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den
vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung.
Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den
Ausschlussgründen sind nicht maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten
richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den
vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 108-332012 (2024-06-04)