Fäll- und Rodungsarbeiten im Zuge der B 430. Im Wesentlichen etwa: Bis zum 28.02.2025: 10 Bäume fällen, 448 m² Gehölz auf den Stock setzen. Zwischen 01.05. und 30.09.2025: 11 Wurzelstöcke von Bäumen roden, 448m² Stubben von Gehölz fräsen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrbahnerneuerung zwischen Hohenwestedt (L 123) und Neumünster (A 7)
Referenznummer: 00_32325_039401
Kurze Beschreibung:
“Fäll- und Rodungsarbeiten im Zuge der B 430. Im Wesentlichen etwa:
Bis zum 28.02.2025: 10 Bäume fällen, 448 m² Gehölz auf den Stock setzen.
Zwischen...”
Kurze Beschreibung
Fäll- und Rodungsarbeiten im Zuge der B 430. Im Wesentlichen etwa:
Bis zum 28.02.2025: 10 Bäume fällen, 448 m² Gehölz auf den Stock setzen.
Zwischen 01.05. und 30.09.2025: 11 Wurzelstöcke von Bäumen roden, 448m² Stubben von Gehölz fräsen
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Fäll- und Rodungsarbeiten im Zuge der B 430. Im Wesentlichen etwa:
Bis zum 28.02.2025: 10 Bäume fällen, 448 m² Gehölz auf den Stock setzen.
Zwischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Fäll- und Rodungsarbeiten im Zuge der B 430. Im Wesentlichen etwa:
Bis zum 28.02.2025: 10 Bäume fällen, 448 m² Gehölz auf den Stock setzen.
Zwischen 01.05. und 30.09.2025: 11 Wurzelstöcke von Bäumen roden, 448m² Stubben von Gehölz fräsen
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Rendsburg-Eckernförde🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-06 09:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-06 09:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter der VOB-Submissionsstelle oder des Auftraggebers.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem
Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem
Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle
beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wenn das Leistungsverzeichnis Arbeitsstellensicherungsarbeiten enthält: Auf gesondertes Verlangen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wenn das Leistungsverzeichnis Arbeitsstellensicherungsarbeiten enthält: Auf gesondertes Verlangen Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von Straßen (MVAS)“
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Wenn das Leistungsverzeichnis Markierungsarbeiten enthält: Auf gesondertes Verlangen Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß ""Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)"", bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt
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Wenn das Leistungsverzeichnis Fahrzeug-Rückhaltesysteme enthält: Auf gesondertes Verlangen Nachweis der geprüften Montagefachkraft des ausführenden Montagebetriebes gemäß „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (ZTV FRS)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an vergaben-vobsh@
gmsh.de zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird...”
Fragen sind elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich per E-Mail an vergaben-vobsh@
gmsh.de zu richten. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird auf der Seite https://www.e-vergabesh.
de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ unter dem jeweiligen Vergabeverfahren veröffentlicht. Für die Angebotsabgabe über die e-Vergabeplattform ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884640
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +494319884640📞
Fax: +494319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein - Standort Flensburg
Nationale Registrierungsnummer: 01-1110-39 (FL)
Postanschrift: Schleswiger Str. 55
Postleitzahl: 24941
Postort: Flensburg
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de📧
Telefon: +4945130086194📞
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LBVSH/lbvsh_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den
Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den
Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der
Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 234-734737 (2024-11-29)