Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen
(Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen
Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt
abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die
krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat.
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in dergeltenden
Fassung) beachtet.
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen.
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko
der Beförderungsleistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherungwird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigenkönnen, wie
beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass
die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände
nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder
mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in
einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf.getroffenen
Maßnahmen
gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw.
die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahrenbefindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die
Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1MiLoG
nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und
entsprechendeAuskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu
verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende
Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben
des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare
Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält
sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten
Unterauftragnehmer nachzufordern, dieauch für den Bieter
gefordert werden.