Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG möchte ihren Beschäftigen durch Entgeltumwandlung das Fahrradleasing nach Maßgabe des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst anbieten. Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Fahrrädern soll ein einheitlicher Anbieter gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die tarifvertraglich Beschäftigten werden, sondern der Auftraggeber, der das Fahrrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge sind 600 Fahrräder. Es gilt eine Höchstabnahmegrenze von 2.000 Fahrädern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrradleasing nach TV-Fahrradleasing
Kurze Beschreibung:
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG möchte ihren Beschäftigen durch Entgeltumwandlung das Fahrradleasing nach Maßgabe des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst anbieten. Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Fahrrädern soll ein einheitlicher Anbieter gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die tarifvertraglich Beschäftigten werden, sondern der Auftraggeber, der das Fahrrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge sind 600 Fahrräder. Es gilt eine Höchstabnahmegrenze von 2.000 Fahrädern.
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG möchte ihren Beschäftigen durch Entgeltumwandlung das Fahrradleasing nach Maßgabe des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst anbieten. Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Fahrrädern soll ein einheitlicher Anbieter gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die tarifvertraglich Beschäftigten werden, sondern der Auftraggeber, der das Fahrrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge sind 600 Fahrräder. Es gilt eine Höchstabnahmegrenze von 2.000 Fahrädern.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanzierungs-Leasing📦 Beschreibung
Interne Kennung: E55487952
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Fahrrädern soll ein einheitlicher Anbieter gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die tarifvertraglich Beschäftigten werden, sondern der Auftraggeber, der das Fahrrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge sind 600 Fahrräder. Es gilt eine Höchstabnahmegrenze von 2.000 Fahrädern.
Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Fahrrädern soll ein einheitlicher Anbieter gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die tarifvertraglich Beschäftigten werden, sondern der Auftraggeber, der das Fahrrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die geschätzte Abnahmemenge sind 600 Fahrräder. Es gilt eine Höchstabnahmegrenze von 2.000 Fahrädern.
Postleitzahl: 50933
Stadt: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht vom AG mit einer Frist von jeweils sechs Monaten zum nächstvorgesehenen Laufzeitende gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre.
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht vom AG mit einer Frist von jeweils sechs Monaten zum nächstvorgesehenen Laufzeitende gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewichtung des Fachangebotes/Bewertungsmatrix.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-28 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-28 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-05-28 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die KVB behält er sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigem, sowohl Unklarheiten aufzuklären als auch fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen/Informationen von den Bietern nachzufordern. Werden im Rahmen der Aufklärung angeforderte bzw. nachgeforderten Informationen/Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht formgerecht innerhalb der von der KVB bestimmten Frist nachgereicht, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Bieters auf Aufklärung bzw. Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Auf die vergaberechtlichen Einschränkungen des § 56 Abs. 3 VgV für die Nachforderung leistungsbezogener / wertungsrelevanter Unterlagen wird hingewiesen.
Die KVB behält er sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigem, sowohl Unklarheiten aufzuklären als auch fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen/Informationen von den Bietern nachzufordern. Werden im Rahmen der Aufklärung angeforderte bzw. nachgeforderten Informationen/Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht formgerecht innerhalb der von der KVB bestimmten Frist nachgereicht, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Bieters auf Aufklärung bzw. Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Auf die vergaberechtlichen Einschränkungen des § 56 Abs. 3 VgV für die Nachforderung leistungsbezogener / wertungsrelevanter Unterlagen wird hingewiesen.
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenz: Vorlage von mindestens zwei abgeschlossenen Referenzprojekten, wobei mindestens eine Referenz ein Leasingvolumen von mindestens 400 Fahrrädern umfassen muss. Die Referenzobjekte müssen mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit einer Referenz erfordert, dass der Referenzauftrag mindestens die folgenden Merkmale aufweist:
Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung, durch Entgeltumwandlung, einschließlich Versicherungen der Fahrräder und Wartung/Service & Inspektion.
Die Referenzaufträge dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Abnahme bzw. vollständigen Erbringung der Leistung. In den Referenzen soll ein Ansprechpartner genannt werden, der die Referenz bestätigen kann und befugt dazu ist, Angaben gegenüber der KVB zur Qualität der Leistungserbringung zu machen.
Für die Angaben zu Referenzprojekten ist jeweils das Referenz-Formblatt zu verwenden und vollständig auszufüllen. Bietet das Formblatt nicht ausreichend Platz für die entsprechenden Angaben, können die Angaben auch in einem separaten Dokument gemacht werden, wobei der jeweilige Bezug kenntlich zu machen ist.
Es ist zulässig, dass mehr als die geforderte Anzahl an Referenzobjekten eingereicht wird.
Referenz: Vorlage von mindestens zwei abgeschlossenen Referenzprojekten, wobei mindestens eine Referenz ein Leasingvolumen von mindestens 400 Fahrrädern umfassen muss. Die Referenzobjekte müssen mit der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Gegenstand und Umfang vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit einer Referenz erfordert, dass der Referenzauftrag mindestens die folgenden Merkmale aufweist:
Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung, durch Entgeltumwandlung, einschließlich Versicherungen der Fahrräder und Wartung/Service & Inspektion.
Die Referenzaufträge dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Abnahme bzw. vollständigen Erbringung der Leistung. In den Referenzen soll ein Ansprechpartner genannt werden, der die Referenz bestätigen kann und befugt dazu ist, Angaben gegenüber der KVB zur Qualität der Leistungserbringung zu machen.
Für die Angaben zu Referenzprojekten ist jeweils das Referenz-Formblatt zu verwenden und vollständig auszufüllen. Bietet das Formblatt nicht ausreichend Platz für die entsprechenden Angaben, können die Angaben auch in einem separaten Dokument gemacht werden, wobei der jeweilige Bezug kenntlich zu machen ist.
Es ist zulässig, dass mehr als die geforderte Anzahl an Referenzobjekten eingereicht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz: Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind die Umsätze jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
Gesamtumsatz: Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind die Umsätze jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
Umsatz im Tätigkeitsbereich: Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereichs des zu vergebenen Auftrages in EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei ein Mindestumsatz von jeweils 1.600.000,- EUR pro Geschäftsjahr gefordert ist.
Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind die Umsätze jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
Umsatz im Tätigkeitsbereich: Vorlage einer Erklärung über den Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereichs des zu vergebenen Auftrages in EUR für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei ein Mindestumsatz von jeweils 1.600.000,- EUR pro Geschäftsjahr gefordert ist.
Sofern für das letzte Geschäftsjahr noch kein abgeschlossener Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsätze der vorherigen drei Geschäftsjahre auszuweisen. Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind die Umsätze jeweils getrennt auszuweisen. Für die Angaben ist das Formblatt Anlage A3 zu verwenden.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Beschreibung der Ausschlussgründe:
und es gelten die gesetzlichen und in den Vergabeunterlagen (Verfahrensbedingungen / Angebotsformblatt) geregelten Ausschlussgründe. Die Bieter haben die im Angebotsformblatt enthaltenen Eigen- / Verpflichtungserklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, zu den EU-Sanktionen wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie des Supplier Code of Conduct der KVB abzugeben.
und es gelten die gesetzlichen und in den Vergabeunterlagen (Verfahrensbedingungen / Angebotsformblatt) geregelten Ausschlussgründe. Die Bieter haben die im Angebotsformblatt enthaltenen Eigen- / Verpflichtungserklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, zu den EU-Sanktionen wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes sowie des Supplier Code of Conduct der KVB abzugeben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00006774
Postanschrift: Scheidtweilerstr. 38
Postleitzahl: 50933
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kvb.koeln📧
Telefon: 02215470📞
URL: http://www.kvb.koeln🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E55487952🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E55487952🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: DE812110859
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, D-50667 Köln, zuständig.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, D-50667 Köln, zuständig.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 084-254903 (2024-04-26)