Vergabe von Dienstleistungen zur gutachterlichen Begleitung der Produktion, Abnahme und Inbetriebsetzung sowie der Wartung von elektrischen Schienenfahrzeugen im Rahmen der von den Auftraggebern gewährten Wiedereinsatzgarantie zum Verkehrsvertrag zur Erbringung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr im Netz MoselLux
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuggutachter MoselLux
Kurze Beschreibung:
“Vergabe von Dienstleistungen zur gutachterlichen Begleitung der Produktion, Abnahme und Inbetriebsetzung sowie der Wartung von elektrischen...”
Kurze Beschreibung
Vergabe von Dienstleistungen zur gutachterlichen Begleitung der Produktion, Abnahme und Inbetriebsetzung sowie der Wartung von elektrischen Schienenfahrzeugen im Rahmen der von den Auftraggebern gewährten Wiedereinsatzgarantie zum Verkehrsvertrag zur Erbringung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr im Netz MoselLux
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Beratung und Konstruktionsberatung📦 Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Vergabe von Dienstleistungen zur gutachterlichen Begleitung der Produktion, Abnahme und Inbetriebsetzung sowie der Wartung von elektrischen...”
Beschreibung der Beschaffung
Vergabe von Dienstleistungen zur gutachterlichen Begleitung der Produktion, Abnahme und Inbetriebsetzung sowie der Wartung von elektrischen Schienenfahrzeugen im Rahmen der von den Auftraggebern gewährten Wiedereinsatzgarantie zum Verkehrsvertrag zur Erbringung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr im Netz MoselLux
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im technischen Bereich📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Angegeben als Erfüllungsort ist der Sitz des federführenden Auftraggebers. Weitere Erfüllungsorte befinden sich am Herstellungsort der Schienenfahrzeuge in...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Angegeben als Erfüllungsort ist der Sitz des federführenden Auftraggebers. Weitere Erfüllungsorte befinden sich am Herstellungsort der Schienenfahrzeuge in Berlin-Pankow und Hennigsdorf sowie entlang der Strecken des verkehrsvertragsgegenständlichen SPNV-Netzes.
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Ort der Leistung: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 100 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoption von 1 Jahr für die Auftraggeber. Die unten angegebene Laufzeit von 100 Monaten bemisst sich ohne Optionen und Verlängerungen.” Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 25 Prozent entfallen auf die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-14 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-14 12:05:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen, vgl. § 55 Absatz 2 VgV. Die Bindefrist endet am 14.11.2024.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Die Bieter haben mit ihrem Angebot...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Die Bieter haben mit ihrem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Lan-des, in dem sie ansässig sind, vorzulegen, der nicht älter als vier Wochen zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziffer 12.3 Abs. 2) ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 500.000 EUR (ohne USt.) gefordert. Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung (bzw. Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften) ist das Formblatt der Anlage BB.4 zu verwenden. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage des Formblatts der ausgefüllten Anlage BB.4 nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine gegenüber dem Bieter abgegebene Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Eine Verpflichtung, dem Bieter über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers in dieser Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Mit Blick auf die vorstehend aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn der Dritte über den dort dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt. Für die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Verpflichtungserklärung des Dritten ist das Formblatt der Anlage BB.5a zu verwenden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen an den Mindestumsatz in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat dem Angebot ferner eine marktübliche Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR für den einzelnen Versicherungsfall (Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden) beizufügen. Sollte noch kein Versicherungsschutz in dem Umfang bestehen, ist eine schriftliche Zusage eines Versicherers vorzulegen, dass im Fall der Auftragserteilung Versicherungsschutz in dem genannten Umfang gewährt wird. Die vorstehend genannten Eigenerklärungen dürfen nicht mehr als vier Wochen vor Ablauf der Angebotsfrist (Ziffer 12.3 Abs. 2) datiert sein.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den Jahren 2020 bis 2024...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den Jahren 2020 bis 2024 verfügen. Vergleichbar mit den hier zu beauftragenden Leistungen ist eine Referenz, wenn ein SPNV-Aufgabenträger im Rahmen der gutachterlichen Begleitung der Produktion, Abnahme und Inbetriebsetzung sowie der Wartung von elektrischen Schienenfahrzeugen beraten wurde. Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens der jeweilige Auftraggeber, die Aufgabenstellung und Inhalte des jeweiligen Referenzprojekts und der zeitliche Umfang des Auftrags. Die Darstellung der Referenzen auf eine Seite je Referenz zu begrenzen. Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich. In den Eigenerklärungen können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen angegeben und beschrieben werden. Beruft sich ein Bieter zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bieter die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Für die vorstehend genannte Verpflichtungserklärung des Dritten ist das Formblatt der Anlage BB.5b zu verwenden. Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft die Leistungsdurchführung in verantwortlicher Position erbringen sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
“Kommunikation: Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie zusätzliche Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im...”
Kommunikation: Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie zusätzliche Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Tariftreuepflicht: Auf die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner gegenwärtigen Fassung wird hingewiesen. Der Bieter (bzw. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft) sowie zur Eignungsleihe herangezogene Dritte haben hierzu mit ihrem Angebot die ausgefüllte Mustererklärung gemäß Formblatt Anlage BB.8 vorzulegen. Mit Abgabe seines Angebotes stellt der Bieter den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Verstößen gegen das Tariftreue- und Vergabegesetz und dem Mindestlohngesetz ergeben können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE355604198
Postanschrift: Stiftstr. 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131 162234📞
Fax: +49 6131 162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter
Beachtung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter
Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, "soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 132-409499 (2024-07-05)