Auftragsbekanntmachung (2024-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugreinigung U-Bahn-Fahrzeuge in 2 Losen
Referenznummer: INF2-0571-2024
Kurze Beschreibung:
“Fahrzeugreinigung U-Bahn-Fahrzeuge”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Transportmitteln📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Reinigung von U-Bahn-Fahrzeugen im VErkehrsnetz der BVG. Beinhaltet ist die Aussetzer und Umlaufreinigung.”
Zusätzliche Informationen:
“Die Bewertung erfolgt zu 100% dem angegebenen Gesamtpreis nach.”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit des Vertrags beginnt für die Lose 1 und 2 am 01.05.2025. Die Vertragslaufzeit endet für die Lose 1 und 2 am 30.04.2027, ohne dass es einer...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit des Vertrags beginnt für die Lose 1 und 2 am 01.05.2025. Die Vertragslaufzeit endet für die Lose 1 und 2 am 30.04.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf, es sei denn, der AG erklärt in Textform bis spätestens zum 31.12.2026 die Fortführung des Vertrages um maximal bis zu 36 Monate bis zum 30.04.2030.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Reinigung von U-Bahn-Fahrzeugen in den Werkstätten der BVG. Beinhaltet ist die R2 / R3 - Reinigung, die technische Reinigung, Wintervorbereitung,...”
Beschreibung der Beschaffung
Reinigung von U-Bahn-Fahrzeugen in den Werkstätten der BVG. Beinhaltet ist die R2 / R3 - Reinigung, die technische Reinigung, Wintervorbereitung, Graffitientfernung etc.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-31 07:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter/die BieterGE gibt in der Eigenerklärung zur Eignung die Anzahl an vorhandenen Mitarbeitern an.
Mindestvoraussetzung: Mir/Uns ist bewusst, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter/die BieterGE gibt in der Eigenerklärung zur Eignung die Anzahl an vorhandenen Mitarbeitern an.
Mindestvoraussetzung: Mir/Uns ist bewusst, dass ich/wir zur Erfüllung der Mindestanforderungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Anzahl an Mitarbeitern durchschnittlich pro Jahr angestellt sein müssen/mussten: Für Los 1 = 15, Für Los 2 = 15 Bei der Bewerbung für mehrere Lose werden diese Mindestanforderungen entsprechend kumuliert.
Die Mitarbeiteranzahl von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter/die BieterGE gibt in der Eigenerklärung zur Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit an.
Mindestvoraussetzung: Mir/Uns ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/die BieterGE gibt in der Eigenerklärung zur Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit an.
Mindestvoraussetzung: Mir/Uns ist bewusst, dass zur Erfüllung der Mindestanforderungen hinsichtlich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit das arithmetische Mittel der o.g. Umsätze für das anzubietende Los mindestens folgenden Werten entsprechen muss:
Für Los 1 = 7.500.000 EUR, Für Los 2 = 7.500.000 EUR. Bei der Bewerbung für mehrere Lose werden diese Mindestanforderungen entsprechend kumuliert.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
2. Erklärung zu Versicherung
a) Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir folgende Versicherungsbedingungen auf Anforderung nachweisen können:
Die Versicherung muss die Risiken des Auftrages entsprechend der nachfolgend genannten Jahreshöchstsummen [netto] je Schadensfall abdecken:
- 5.000.000 EUR für Personenschäden,
- 3.000.000 EUR für Sachschäden,
- 500.000 EUR für Umweltschäden
- 250.000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen,
- 250.000 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes,
- 250.000 EUR für Verlust beweglicher Sachen,
- 500.000 EUR für Verlust und Sachschäden an vom AG überlassenen oder durch den AG
zur Nutzung bereitgestellten Geräten und Maschinen
Die Benennung von Mindestversicherungssummen beinhaltet ausdrücklich keine Haftungsbeschränkung für den AN auf die von den Versicherungen abgedeckten Beträge.
Das Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung wird mit Einreichung der Eigenerklärung zur Eignung versichert. Die entsprechende Versicherungsbestätigung ist nach Zuschlagserteilung einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ich erkläre/ wir erklären, dass ich/wir sowohl eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 ff. als auch eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ich erkläre/ wir erklären, dass ich/wir sowohl eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 ff. als auch eine Zertifizierung nach DIN 14001 oder vergleichbare Zertifikate besitzen. Sofern es sich um vergleichbare Zertifizierungen handelt, reichen wir diese als Anlage ein und belegen die Gleichwertigkeit.
Bitte geben Sie zur Darstellung Ihrer Eignung im nachfolgenden Bereich mindestens 3 Referenzen, deren gegenständliche Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren erbracht worden ist, an, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, wenn sie nachstehende Kriterien erfüllen:
Los 1
o Reinigungsleistungen von Schienenfahrzeugen eines ÖPNV im Verkehrsnetz des jeweiligen AG
Los 2
o Reinigungsleistungen von Schienenfahrzeugen eines ÖPNV auf der Liegenschaft des jeweiligen AG
oder/alternativ
Reinigungsdienstleistungen an U-Bahn-fahrzeugen zur Personenbeförderung, die einem der zwei nachstehenden Kriterien entsprechen:
o im öffentlichen Bereich mit Linienbetrieb einer U-Bahn mit mehr als 50 Fahrzeugen
o Personennahverkehr/Personenfernverkehr mit mehr als 100 Fahrzeugen in täglichem Einsatz
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabekooperation.berlin/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-190e369e4e4-299a4368e7038de”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu
hat der Bieter...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu
hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur
Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG,
insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu
berücksichtigen.
“Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO...”
Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Offenes Verfahren durch. Der AG unterliegt neben dem GWB der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird das Offene Verfahren begonnen, in dem die interessierten
Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
3. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme zu erfolgen. Die Bieter sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden
und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf
solche Fragen erteilt, die bis zum ... an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der
Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der
AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bieter sowie
sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin
veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen
Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/BieterGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den
jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Sofern eine Angebotsabgabe als BieterGe erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BieterGe
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BieterGe, ein bevollmächtigter Vertreter und
die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
BieterGe dürfen nur einen Angebot einreichen.
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3)"Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer
Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur
Erfüllung von Mindestanforderungen gem., III.1.2 den "Ausschreibungsbedingungen" werden die Umsätze von
Mitgliedern einer BieterGe addiert und gem. III.1.3 aus allen Erklärungen der Mitglieder einer BieterGe gesamthaft
ausgewertet. BieterGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der
BieterGe bzw. der Vertreter der BieterGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB
darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BieterGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein
um die Auftragsvergabe zu bewerben.
6. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /
konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3)"
Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten
Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter
gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren
Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten
nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem
Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten
benötigt werden.
7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die
Einreichung der Angebote zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die
Angebote müssen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
8. Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten.
Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche
Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B. durch Einholung von Einwilligungen
bei Angaben natürlicher Personen).
9. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 240-754184 (2024-12-09)