Es soll mindestens ein Tier aus jedem Territorium gefangen werden. Dies dient der Erfassung von Aktivitäten der besenderten Tiere, der Abgrenzung der Territorien untereinander, der Raumnutzung sowie der Ermittlung der Territoriengröße und Ausdehnung. Des Weiteren soll ein gezieltes Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis der Territorien erfasst und dokumentiert werden, um angepasste/geeignete Herdenschutzstrategien erarbeiten zu können. Territorien: Zichtauer Forst (ZKF), Immekath (IMK), Flechtinger Höhenzug (FHZ) Drömling (DRÖ). Die Leistung umfasst den Fang und die Besenderung von bis zu 8 Wölfen in einem Zeitrahmen von 2 Wochen im November 2025. Bei erfolgreichem Fang von mindestens einem Tier pro Territorium können die Fangversuche vorzeitig abgebrochen werden (Kostenersparnis) Falls notwendig und möglich kann in Abstimmung mit dem Auftragnehmer auch eine zweiwöchige Fangperiode im Februar - März 2025 vereinbart werden. Die erforderliche Anzahl an Sendern inkl. Halsbändern wird vom AG (LAU) gestellt, über technische Spezifikationen verständigen sich AG und AN. Die Ohrmarken für die besenderten Tiere sind vom AN mitzubringen und am Tier während der Besenderung anzubringen. Das technische und veterinärmedizinische Equipment zur Tierschutzgerechten Besenderung ist vom AN mitzubringen. Ein Bericht zu jedem erfolgreich besenderten Wolf ist anzufertigen. Ein Jahresbericht (Kurzbericht) ist zum 15.12. eines jeden Jahres mit Auswertungen zu allen in dem Jahr noch laufenden Sendern/Wölfen ist zu erstellen. Der AG erwirbt ohne weitere Vergütung unwiderruflich die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen bekannten und unbekannten Nutzungsrechte an dem Werk, insbesondere das Veröffentlichungsrecht einschließlich des Rechts der Vorabinformation. Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen des Werkes herzustellen und diese in gleicher Weise wie das Werk selbst zu nutzen. Diese Rechte können an Dritte weitergegeben werden. Der AG unterstützt den AN bei der Auswahl der kleinräumigen Fanggebiete in den vorgegebenen Territorien. Die Abstimmungen mit den Flächeneigentümern zu Betretungs-/Befahrungsgenehmigungen, Fangstandorten und Zeiträumen erfolgen gemeinschaftlich sowie zwischen AG und AN. Vom AN sind alle erforderlichen Genehmigungen (Tierversuchsgenehmigung, Referenzliste, Teleinjektionsbefähigung) vor Beginn der Fangaktivitäteten vorzulegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fang und Besenderung von mehreren Wölfen in verschiedenen Territorien.
Referenznummer: 44.104/01/2024
Kurze Beschreibung:
Es soll mindestens ein Tier aus jedem Territorium gefangen werden. Dies dient der Erfassung von Aktivitäten der besenderten Tiere, der Abgrenzung der Territorien untereinander, der Raumnutzung sowie der Ermittlung der Territoriengröße und Ausdehnung. Des Weiteren soll ein gezieltes Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis der Territorien erfasst und dokumentiert werden, um angepasste/geeignete Herdenschutzstrategien erarbeiten zu können.
Territorien:
Zichtauer Forst (ZKF),
Immekath (IMK),
Flechtinger Höhenzug (FHZ)
Drömling (DRÖ).
Die Leistung umfasst den Fang und die Besenderung von bis zu 8 Wölfen in einem Zeitrahmen von 2 Wochen im November 2025.
Bei erfolgreichem Fang von mindestens einem Tier pro Territorium können die Fangversuche vorzeitig abgebrochen werden (Kostenersparnis)
Falls notwendig und möglich kann in Abstimmung mit dem Auftragnehmer auch eine zweiwöchige Fangperiode im Februar - März 2025 vereinbart werden.
Die erforderliche Anzahl an Sendern inkl. Halsbändern wird vom AG (LAU) gestellt, über technische Spezifikationen verständigen sich AG und AN. Die Ohrmarken für die besenderten Tiere sind vom AN mitzubringen und am Tier während der Besenderung anzubringen. Das technische und veterinärmedizinische Equipment zur Tierschutzgerechten Besenderung ist vom AN mitzubringen.
Ein Bericht zu jedem erfolgreich besenderten Wolf ist anzufertigen.
Ein Jahresbericht (Kurzbericht) ist zum 15.12. eines jeden Jahres mit Auswertungen zu allen in dem Jahr noch laufenden Sendern/Wölfen ist zu erstellen.
Der AG erwirbt ohne weitere Vergütung unwiderruflich die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen bekannten und unbekannten Nutzungsrechte an dem Werk, insbesondere das Veröffentlichungsrecht einschließlich des Rechts der Vorabinformation. Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen des Werkes herzustellen und diese in gleicher Weise wie das Werk selbst zu nutzen. Diese Rechte können an Dritte weitergegeben werden.
Der AG unterstützt den AN bei der Auswahl der kleinräumigen Fanggebiete in den vorgegebenen Territorien. Die Abstimmungen mit den Flächeneigentümern zu Betretungs-/Befahrungsgenehmigungen, Fangstandorten und Zeiträumen erfolgen gemeinschaftlich sowie zwischen AG und AN. Vom AN sind alle erforderlichen Genehmigungen (Tierversuchsgenehmigung, Referenzliste, Teleinjektionsbefähigung) vor Beginn der Fangaktivitäteten vorzulegen.
Es soll mindestens ein Tier aus jedem Territorium gefangen werden. Dies dient der Erfassung von Aktivitäten der besenderten Tiere, der Abgrenzung der Territorien untereinander, der Raumnutzung sowie der Ermittlung der Territoriengröße und Ausdehnung. Des Weiteren soll ein gezieltes Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis der Territorien erfasst und dokumentiert werden, um angepasste/geeignete Herdenschutzstrategien erarbeiten zu können.
Territorien:
Zichtauer Forst (ZKF),
Immekath (IMK),
Flechtinger Höhenzug (FHZ)
Drömling (DRÖ).
Die Leistung umfasst den Fang und die Besenderung von bis zu 8 Wölfen in einem Zeitrahmen von 2 Wochen im November 2025.
Bei erfolgreichem Fang von mindestens einem Tier pro Territorium können die Fangversuche vorzeitig abgebrochen werden (Kostenersparnis)
Falls notwendig und möglich kann in Abstimmung mit dem Auftragnehmer auch eine zweiwöchige Fangperiode im Februar - März 2025 vereinbart werden.
Die erforderliche Anzahl an Sendern inkl. Halsbändern wird vom AG (LAU) gestellt, über technische Spezifikationen verständigen sich AG und AN. Die Ohrmarken für die besenderten Tiere sind vom AN mitzubringen und am Tier während der Besenderung anzubringen. Das technische und veterinärmedizinische Equipment zur Tierschutzgerechten Besenderung ist vom AN mitzubringen.
Ein Bericht zu jedem erfolgreich besenderten Wolf ist anzufertigen.
Ein Jahresbericht (Kurzbericht) ist zum 15.12. eines jeden Jahres mit Auswertungen zu allen in dem Jahr noch laufenden Sendern/Wölfen ist zu erstellen.
Der AG erwirbt ohne weitere Vergütung unwiderruflich die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen bekannten und unbekannten Nutzungsrechte an dem Werk, insbesondere das Veröffentlichungsrecht einschließlich des Rechts der Vorabinformation. Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen des Werkes herzustellen und diese in gleicher Weise wie das Werk selbst zu nutzen. Diese Rechte können an Dritte weitergegeben werden.
Der AG unterstützt den AN bei der Auswahl der kleinräumigen Fanggebiete in den vorgegebenen Territorien. Die Abstimmungen mit den Flächeneigentümern zu Betretungs-/Befahrungsgenehmigungen, Fangstandorten und Zeiträumen erfolgen gemeinschaftlich sowie zwischen AG und AN. Vom AN sind alle erforderlichen Genehmigungen (Tierversuchsgenehmigung, Referenzliste, Teleinjektionsbefähigung) vor Beginn der Fangaktivitäteten vorzulegen.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦 Beschreibung
Interne Kennung: 44.104/01/2024
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Vertragsdauer: 01.01.2025 -15.12.2025
2 wöchige Fangperiode im November 2025
Die Fangperiode muss spätestens am 15.12.2025 abgeschlossen sein.
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Vertragsdauer: 01.01.2025 -15.12.2025
2 wöchige Fangperiode im November 2025
Die Fangperiode muss spätestens am 15.12.2025 abgeschlossen sein.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Reideburger Str. 47
Postleitzahl: 06116
Stadt: Halle (Saale)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-15 📅
Vergabekriterien
Kriterium: Preis, 100 %
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-02 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 44 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-01-03 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung nach Maßgabe des § 56 VgV
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft:
ODER
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft:
ODER
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3
Geschäftsjahren
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es ist zu beachten, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch nicht freigegeben sind. Sobald eine Mittelfreigabe erfolgt ist, werden wir Sie hierüber benachrichtigen. Für den Fall, dass die Mittelfreigabe nicht erfolgt, wird das Verfahren aufgehoben.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es ist zu beachten, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel noch nicht freigegeben sind. Sobald eine Mittelfreigabe erfolgt ist, werden wir Sie hierüber benachrichtigen. Für den Fall, dass die Mittelfreigabe nicht erfolgt, wird das Verfahren aufgehoben.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zahlungsunfähigkeit: Der Bieter erklärt, dass für sein Unternehmen keine
Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die seine
Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Bieter erklärt weiterhin, dass ich/wir in den
letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von
den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von
dem Bieter, auf dessen Ange-bot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. (siehe Anlage
08 Eigenerklärung zur Eignung)
Zahlungsunfähigkeit: Der Bieter erklärt, dass für sein Unternehmen keine
Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die seine
Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Bieter erklärt weiterhin, dass ich/wir in den
letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1
Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von
den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von
dem Bieter, auf dessen Ange-bot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. (siehe Anlage
08 Eigenerklärung zur Eignung)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt (LVwA)
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamith-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Dieses Vergabeverfahren unterliegt
der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim
Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 233-728987 (2024-11-27)
Auftragsbekanntmachung (2024-12-20) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-19 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-01-20 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-20+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ea7d229a-2ddc-42b4-b4d5-b167aed9d358-01
Quelle: OJS 2024/S 249-790042 (2024-12-20)
Auftragsbekanntmachung (2025-01-07) Verfahren Administrative Informationen
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-07+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ae20c7fa-856b-4920-828e-f499343cfd67-01
Quelle: OJS 2025/S 006-013389 (2025-01-07)