Die Gemeinde Swisttal hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an städtebaulicher Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt. Dennoch benötigt das Gemeindegebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen. Die Gemeinde plant einen Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses der Ortsfeuerwehr Heimerzheim am bestehenden Standort, der Schützenstraße 28. Durch die Katastrophe wurden die bereits sanierungsbedürftige Fahrzeughalle sowie der angrenzende Sozialtrakt stark beschädigt. Die Gebäude wurden bis in eine Höhe von etwa zwei Metern überflutet. Für den geplanten Ersatzneubau werden Leistungen der Frei- und Verkehrsanlagenplanung erforderlich. Die Ausschreibung erfolgt losweise: • Los 1 Freianlagenplanung • Los 2 Verkehrsanlagenplanung Die Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den Anlagen 3-VgV-Informationsunterlage sowie 5-VgV-Leistungsbeschreibung. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehr Heimerzheim - Frei- und Verkehrsanlagenplanung
Referenznummer: HWSB21_SWI_M1-10_V022
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Swisttal hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an städtebaulicher Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt. Dennoch benötigt das Gemeindegebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen.
Die Gemeinde plant einen Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses der Ortsfeuerwehr Heimerzheim am bestehenden Standort, der Schützenstraße 28. Durch die Katastrophe wurden die bereits sanierungsbedürftige Fahrzeughalle sowie der angrenzende Sozialtrakt stark beschädigt. Die Gebäude wurden bis in eine Höhe von etwa zwei Metern überflutet.
Für den geplanten Ersatzneubau werden Leistungen der Frei- und Verkehrsanlagenplanung erforderlich. Die Ausschreibung erfolgt losweise:
• Los 1 Freianlagenplanung
• Los 2 Verkehrsanlagenplanung
Die Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den Anlagen 3-VgV-Informationsunterlage sowie 5-VgV-Leistungsbeschreibung.
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
Die Gemeinde Swisttal hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an städtebaulicher Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt. Dennoch benötigt das Gemeindegebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen.
Die Gemeinde plant einen Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses der Ortsfeuerwehr Heimerzheim am bestehenden Standort, der Schützenstraße 28. Durch die Katastrophe wurden die bereits sanierungsbedürftige Fahrzeughalle sowie der angrenzende Sozialtrakt stark beschädigt. Die Gebäude wurden bis in eine Höhe von etwa zwei Metern überflutet.
Für den geplanten Ersatzneubau werden Leistungen der Frei- und Verkehrsanlagenplanung erforderlich. Die Ausschreibung erfolgt losweise:
• Los 1 Freianlagenplanung
• Los 2 Verkehrsanlagenplanung
Die Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den Anlagen 3-VgV-Informationsunterlage sowie 5-VgV-Leistungsbeschreibung.
Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
1️⃣
Interne Kennung: HWSB21_SWI_M1-10_V022
Titel: Objektplanung Freianlagen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der hier zu vergebenden Leistungen sind Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen im Rahmen der Errichtung einer neuen Fahrzeughalle mit Sozialtrakt für die Feuerwehr in Swisttal Heimerzheim. Die Gemeinde Swisttal hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtebaulichen Substanz erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Gemeindegebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen.
Inhalt der Freianlagenplanung ist:
- Kostengruppe 500, d.h. Außenanlagen (ohne Verkehrsanlagen)
o Geländemodellierung
o Außenbeleuchtung der Freianlagen
o Ebenerdiger und schwellenloser Anschluss der Außenanlagen an das Gebäude
o Planung der Oberflächenbeläge im Außenbereich
o Anordnung der PKW- und Fahrradstellplätze
o Koordinierter Leitungsplan
o ELT und Wasserleitungen sind in Abstimmung mit den Fachplanern in die Freianlagenplanung mit aufzunehmen (Schnittstelle Gebäudekörper)
o Grundleitungsplanung
Gegenstand der hier zu vergebenden Leistungen sind Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen im Rahmen der Errichtung einer neuen Fahrzeughalle mit Sozialtrakt für die Feuerwehr in Swisttal Heimerzheim. Die Gemeinde Swisttal hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtebaulichen Substanz erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Gemeindegebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen.
Inhalt der Freianlagenplanung ist:
- Kostengruppe 500, d.h. Außenanlagen (ohne Verkehrsanlagen)
o Geländemodellierung
o Außenbeleuchtung der Freianlagen
o Ebenerdiger und schwellenloser Anschluss der Außenanlagen an das Gebäude
o Planung der Oberflächenbeläge im Außenbereich
o Anordnung der PKW- und Fahrradstellplätze
o Koordinierter Leitungsplan
o ELT und Wasserleitungen sind in Abstimmung mit den Fachplanern in die Freianlagenplanung mit aufzunehmen (Schnittstelle Gebäudekörper)
o Grundleitungsplanung
Zusätzliche Informationen:
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des
Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW). Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch
das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte
Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur
sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe
im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom
10. September 2021.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des
Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW). Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch
das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte
Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur
sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe
im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom
10. September 2021.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen des stellvertretenden Projektleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Titel: Objektplanung Verkehrsanlagen
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der hier zu vergebenden Leistungen sind Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen im Rahmen der Errichtung einer neuen Fahrzeughalle mit Sozialtrakt für die Feuerwehr in Swisttal Heimerzheim. Die Gemeinde Swisttal hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtebaulichen Substanz erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Gemeindegebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen.
Inhalt der Verkehrsanlagenplanung ist:
- Kostengruppe 540, d.h. Verkehrsanlagen (ohne Außenanlagen)
o Schwerpunkt ist die Verkehrssicherheit der ausrückenden Fahrzeuge und des
Straßenverkehrts – z.B. rechtliche Gestaltung der Ein-/ Ausfahrtssituation inkl. ggf. einer
Ampelanlage
o Konzepterstellung für folgende Verkehrsteilnehme mit dem Schwerpunkt der Ein-/
Ausfahrtssituation der öffentlichen Straße auf das Grundstück:
- Die ein- und ausrückenden Feuerfahrzeuge
- Die anrückenden Einsatzkräfte mit Privatfahrzeugen
- Die Fahrzeuge auf der öffentlichen Straße
o Bei der Konzepterstellung ist das Thema einer Ampelanlage auf der öffentlichen Straße
bzgl. der Ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge zu untersuchen
o Abstimmung mit Behörden/ Träger öffentlicher Belange sowie Nutzer & Bauherr
Gegenstand der hier zu vergebenden Leistungen sind Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen im Rahmen der Errichtung einer neuen Fahrzeughalle mit Sozialtrakt für die Feuerwehr in Swisttal Heimerzheim. Die Gemeinde Swisttal hat während der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massive Schäden an der städtebaulichen Substanz erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt, dennoch benötigt das Gemeindegebiet großflächige Wiederherstellungsmaßnahmen.
Inhalt der Verkehrsanlagenplanung ist:
- Kostengruppe 540, d.h. Verkehrsanlagen (ohne Außenanlagen)
o Schwerpunkt ist die Verkehrssicherheit der ausrückenden Fahrzeuge und des
Straßenverkehrts – z.B. rechtliche Gestaltung der Ein-/ Ausfahrtssituation inkl. ggf. einer
Ampelanlage
o Konzepterstellung für folgende Verkehrsteilnehme mit dem Schwerpunkt der Ein-/
Ausfahrtssituation der öffentlichen Straße auf das Grundstück:
- Die ein- und ausrückenden Feuerfahrzeuge
- Die anrückenden Einsatzkräfte mit Privatfahrzeugen
- Die Fahrzeuge auf der öffentlichen Straße
o Bei der Konzepterstellung ist das Thema einer Ampelanlage auf der öffentlichen Straße
bzgl. der Ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge zu untersuchen
o Abstimmung mit Behörden/ Träger öffentlicher Belange sowie Nutzer & Bauherr
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-10 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-10 12:05:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 69 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-10 12:05:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.
Eine Nachforderung von Unterlagen wird im
Rahmen des § 56 VgV durchgeführt werden.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Allgemeine Angaben zur Eignung: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieterr für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebotes noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
• Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig),
• Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV
• Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
• Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
• Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung")
• Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium
• Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren netto
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
• Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen
ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung.
Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Allgemeine Angaben zur Eignung: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieterr für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebotes noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
• Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig),
• Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV
• Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
• Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig)
• Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung")
• Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium
• Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren netto
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
• Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen
ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung.
Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75
Abs. 1-3 VgV: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem
Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des
Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung
einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft
als solche einzureichen. Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine
Mindestanforderung.
Nachweis der Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75
Abs. 1-3 VgV: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem
Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des
Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung
einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft
als solche einzureichen. Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine
Mindestanforderung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3
Geschäftsjahren (netto): Jährlicher Gesamtumsatz des Bieter/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 180.000
EUR (netto) je Geschäftsjahr.
Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt
es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Erforderlich
ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Die Einreichung einer
Eigenerklärung ist ausreichend.
Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3
Geschäftsjahren (netto): Jährlicher Gesamtumsatz des Bieter/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 180.000
EUR (netto) je Geschäftsjahr.
Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt
es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Erforderlich
ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Die Einreichung einer
Eigenerklärung ist ausreichend.
Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung: Erforderlich ist, dass der Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist:
- mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden
- mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines
Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser
Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im
vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall
ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4
Nr. 2 VgV).
Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung: Erforderlich ist, dass der Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist:
- mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden
- mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines
Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser
Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im
vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall
ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4
Nr. 2 VgV).
Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen
angehören oder nicht: Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen
angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem
Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine
Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und
Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in.
Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.
Als Mindestanforderung gilt, dass für Los 1: min. drei
technische Fachkräfte oder technische Stellen gewährleistet werden müssen. Wird die
Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen
angehören oder nicht: Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen
angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem
Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine
Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und
Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in.
Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.
Als Mindestanforderung gilt, dass für Los 1: min. drei
technische Fachkräfte oder technische Stellen gewährleistet werden müssen. Wird die
Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Geeignete Referenzen des Bieters: Mit dem Kriterium „geeignete Referenzen des Bieters“ wird die technische Leistungsfähigkeit des Bieters
geprüft.
Losübergreifend gilt, dass taugliche Referenzleistungen nur solche Leistungen sind, die nicht nur
beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher
grds. keine tauglichen Referenzen. Das gilt nicht, soweit hinsichtlich der BIM-Referenzen zugelassen ist,
dass noch laufende Referenzen die Anforderungen erfüllen.
Maßgeblich ist also, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in den angegebenen
Zeitraum fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend.
Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Zeitraumes ist der Tag des Ablaufs der
Abgabefrist der Angebote.
Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für
Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11-VgV) anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die
Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht
beschränkt.
Im Übrigen hat der Bieter für jede Referenz ein Referenzdeckblatt sowie eine aussagekräftige
Referenzbeschreibung einzureichen. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft
aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die
Referenz bezieht. Die Referenzbeschreibung sollte sich insbesondere auf die mit dem Deckblatt getätigten
Ankreuzungen beziehen und diesbezügliche Inhalte aufweisen (z.B. Angabe der jeweils erbrachten
Projektstufe, konkreter Leistungsinhalt, der zeitliche Abschluss der Leistung, etc.). Es wird darum gebeten,
die Referenzbeschreibung auf maximal drei Seiten DIN A4 zu beschränken.
Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung zwei Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung
an die Eignung gilt jeweils Folgendes:
Nachweis von mindestens drei Referenzleistungen Freianlagenplanung
o Freianlagenplanung gemäß § 38 ff iVm. Anlage 11 HOAI 2021,
o mit der Honorarzone III,
o Leistungsphasen 2 bis 8,
o Bauvolumen Kostengruppe 500 min. 500.000 € netto,
o Abschluss der Leistungsphase 8 innerhalb der letzten fünf Jahre sowie
Nachweis von mindestens eine Referenzleistungen BIM
o Freianlagenplanung gemäß § 38 ff iVm. Anlage 11 HOAI 2021,
o mit der Honorarzone III,
o Leistungsphasen 2 bis 8,
o Bauvolumen Kostengruppe 500 min. 500.000 € netto,
o BIM Level 1,
o Abschluss der Leistungsphase 8 innerhalb der letzten fünf Jahre oder seit einem
Jahren laufend
Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern
können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden.
Geeignete Referenzen des Bieters: Mit dem Kriterium „geeignete Referenzen des Bieters“ wird die technische Leistungsfähigkeit des Bieters
geprüft.
Losübergreifend gilt, dass taugliche Referenzleistungen nur solche Leistungen sind, die nicht nur
beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher
grds. keine tauglichen Referenzen. Das gilt nicht, soweit hinsichtlich der BIM-Referenzen zugelassen ist,
dass noch laufende Referenzen die Anforderungen erfüllen.
Maßgeblich ist also, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in den angegebenen
Zeitraum fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend.
Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Zeitraumes ist der Tag des Ablaufs der
Abgabefrist der Angebote.
Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für
Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11-VgV) anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die
Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht
beschränkt.
Im Übrigen hat der Bieter für jede Referenz ein Referenzdeckblatt sowie eine aussagekräftige
Referenzbeschreibung einzureichen. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft
aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die
Referenz bezieht. Die Referenzbeschreibung sollte sich insbesondere auf die mit dem Deckblatt getätigten
Ankreuzungen beziehen und diesbezügliche Inhalte aufweisen (z.B. Angabe der jeweils erbrachten
Projektstufe, konkreter Leistungsinhalt, der zeitliche Abschluss der Leistung, etc.). Es wird darum gebeten,
die Referenzbeschreibung auf maximal drei Seiten DIN A4 zu beschränken.
Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung zwei Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung
an die Eignung gilt jeweils Folgendes:
Nachweis von mindestens drei Referenzleistungen Freianlagenplanung
o Freianlagenplanung gemäß § 38 ff iVm. Anlage 11 HOAI 2021,
o mit der Honorarzone III,
o Leistungsphasen 2 bis 8,
o Bauvolumen Kostengruppe 500 min. 500.000 € netto,
o Abschluss der Leistungsphase 8 innerhalb der letzten fünf Jahre sowie
Nachweis von mindestens eine Referenzleistungen BIM
o Freianlagenplanung gemäß § 38 ff iVm. Anlage 11 HOAI 2021,
o mit der Honorarzone III,
o Leistungsphasen 2 bis 8,
o Bauvolumen Kostengruppe 500 min. 500.000 € netto,
o BIM Level 1,
o Abschluss der Leistungsphase 8 innerhalb der letzten fünf Jahre oder seit einem
Jahren laufend
Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzen erfüllt werden, sondern
können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden.
Angabe, welche Teile des Auftrages der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung.
Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die
Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen.
Angabe, welche Teile des Auftrages der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung.
Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die
Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben
vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische
Föderation: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung.
Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die
Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben
vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische
Föderation: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung.
Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die
Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung.
Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die
Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung.
Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die
Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des
Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Bildung…
… krimineller
Vereinigungen)
… terroristischer
Vereinigungen)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Geldwäsche oder
Terrorismusfinanzierung)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des
Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 sowie Nr. 5 GWB (Betrug oder
Subventionsbetrug)
Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 sowie Nr. 7 sowie
Nr. 8 sowie Nr. 9 GWB (Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs.…
… 1 Nr.
10 GWB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung)
… 4 S.
1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
Abgaben)
Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach §…
… 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB
(Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen)
… 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße
gegen sozialrechtliche Verpflichtungen)
… 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße
gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Insolvenz)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes
nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Schwere Verfehlung)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des
Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Mit Insolvenz vergleichbares
Verfahren)
Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
(Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des
Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Einstellung der beruflichen
Tätigkeit)
Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
(Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes
nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (Interessenkonflikt)
Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
(Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr.
8 GWB (Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des
Ausschlussgrundes…
… nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des
Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) (Rein
nationale Ausschlussgründe)
… nach§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Zahlungsunfähigkeit)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Swisttal
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00005061
Postanschrift: Rathausstr. 115
Postleitzahl: 53913
Postort: Swisttal
Region: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gemeinde.swisttal@swisttal.de📧
Telefon: 02255-3090📞
URL: https://www.swisttal.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E39878362🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E39878362🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 220-689411 (2024-11-08)