Auftragsbekanntmachung (2024-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehr Kleve, Beschaffung Beladung für 4 Hilfeleistungslöschfahrzeuge
Referenznummer: S-KLEVE-2024-0128
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung Beladung für 4 Hilfeleistungslöschfahrzeuge”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Brandbekämpfungsausrüstung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Feuerwehrtechnische Beladung für 4 Hilfeleistungslöschfahrzeuge”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) aufgenommen.
Neben...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Rückfragen zur Angebotsabgabe werden bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) aufgenommen.
Neben den o.a. Eignungsunterlagen sind folgende Unterlagen im Vergabeverfahren vorzulegen:
- Fabrikatangaben
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Emmendingen🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-03 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-03 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung sind auf Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
- aktueller Auszug aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung sind auf Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister
(oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist)
- Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (oder gleichwertige Bescheinigung nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist)
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zur Eignung
-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB,
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
Der Auftraggeber wird von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, folgende Nachweise fordern:
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
(oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das
Unternehmen niedergelassen ist)
- Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird
(oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist)
Die vorgenannten Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers durch entsprechende Nachweise zu ergänzen; selbiges gilt für präqualifizierte Bieter soweit die geforderten Eigenerklärungen oder Nachweise nicht in dem angegebenen Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind. Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern. Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Nachweise bzw. Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Nachweise/Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
“a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc....”
a) Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie ggf. unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das benannte Auftragsportal einzureichen.
Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte
Angebote führen zum Angebotsausschluss.
b) Die Kommunikation mit der Vergabestelle (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das benannte Auftragsportal zu führen.
c) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an
Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften
haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte
Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Die Bildung einer
Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist
ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder
einer Bietergemeinschaft sind unzulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-3045📞
Fax: +49 221 147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 203-628104 (2024-10-15)