Finanzdienstleister (FDL) für ein Online-Vertriebssystem (OVS)

Baden-Württemberg-Tarif GmbH

Die Auftraggeber (AG) beabsichtigen, einen Finanzdienstleister (FDL) für ein Online-Vertriebssystem (OVS) zu beauftragen. Über das OVS wird künftig das Sortiment des bwtarif sowie perspektivisch Tickets der baden-württembergischen Verbundtarife und des Deutschlandtarifs über eine App und einen Webshop vertrieben. Der FDL soll mit der Durchführung aller Prozesse zur Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen sowie zum Forderungsmanagement beauftragt werden. Mit dem Verkauf dieser Tickets durch den KVP an seine Kunden verkauft der KVP seine Forderung an den FDL. Der FDL muss alle zur Registrierung von Zahlverfahren durch die Kunden sowie zur Zahlungsabwicklung erforderlichen begleitenden Serviceprozesse erbringen. Der First Level Support des FDL steht im Austausch mit dem Support des KVP. Es ist ebenso eine Anlaufstation für Kunden und den OVS-Betreiber bereitzustellen. Der Vertrag mit dem FDL wird für die Dauer von 3 bis 5 Jahren ausgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzdienstleister (FDL) für ein Online-Vertriebssystem (OVS)
Referenznummer: 2/2024
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeber (AG) beabsichtigen, einen Finanzdienstleister (FDL) für ein Online-Vertriebssystem (OVS) zu beauftragen. Über das OVS wird künftig das Sortiment des bwtarif sowie perspektivisch Tickets der baden-württembergischen Verbundtarife und des Deutschlandtarifs über eine App und einen Webshop vertrieben. Der FDL soll mit der Durchführung aller Prozesse zur Zahlungsabwicklung von Ticketverkäufen sowie zum Forderungsmanagement beauftragt werden. Mit dem Verkauf dieser Tickets durch den KVP an seine Kunden verkauft der KVP seine Forderung an den FDL. Der FDL muss alle zur Registrierung von Zahlverfahren durch die Kunden sowie zur Zahlungsabwicklung erforderlichen begleitenden Serviceprozesse erbringen. Der First Level Support des FDL steht im Austausch mit dem Support des KVP. Es ist ebenso eine Anlaufstation für Kunden und den OVS-Betreiber bereitzustellen. Der Vertrag mit dem FDL wird für die Dauer von 3 bis 5 Jahren ausgeschrieben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Beschreibung der Beschaffung:
Der bwtarif ist ein einheitlicher Fahrausweis im Verbundgrenzen überschreitenden Verkehr im Land Baden-Württemberg, der gleichermaßen im SPNV und ÖSPV gültig ist und eine integrierte Anschlussmobilität am Start und Ziel der Fahrt umfasst. Für den Vertrieb des bwtarif über Automaten, Kundencenter und Verkaufsstellen sind die Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg zuständig. Für den Vertrieb von E-Tickets des bwtarif wurde ein freier Marktzugang mit vorgeschaltetem Lizenzierungsverfahren geschaffen. Derzeit werden alle E-Tickets des bwtarif über die Lizenznehmer des bwtarif vertrieben. Diese Möglichkeit wird auch weiterhin und neben dem vorliegend ausgeschriebenen Online-Vertriebssystem bestehen. Eine neue Lizenzperiode wurde im Dez. 2023 für weitere 5 Jahre begonnen. Derzeit werden über das Lizensierungsverfahren die folgende Anzahl an bwtarif-Tickets und Umsätze erzielt: Vertrieb Lizensierungsverfahren (Sep 2022 – April 2023) (ohne Deutschlandticket/nach Corona-Pandemie) Ticketart / Ø monatliche Verkaufszahlen / Ø Monatsumsatz Relationsbartarif (RBT) / 365.000 Stück / 3,7 Mio. € Pauschalpreistickets (PPT) / 115.000 Stück / 2,0 Mio. € Zeitkarten (ZK) / 2.600 Stück / 0,4 Mio. € Vertrieb Lizensierungsverfahren (Mai 2023 – Okt 2023) (inkl. Deutschlandticket) Ticketart / Ø monatliche Verkaufszahlen / Ø Monatsumsatz Relationsbartarif (RBT) / 176.000 Stück / 1,9 Mio. € Pauschalpreistickets (PPT) / 89.000 Stück / 1,5 Mio. € Zeitkarten (ZK) / 8.100 Stück / 0,4 Mio. € Die Auftraggeber (AG) beabsichtigen, in einem separaten Ausschreibungsverfahren (europaweite Veröffentlichung am 10.04.2024 unter der ABl. EU 211296-2024) zusätzlich zum Lizenzierungsverfahren ein Online-Vertriebssystem (OVS) zu beschaffen, das zentral von einem Auftragnehmer betrieben werden soll. Die AG beabsichtigen, über das OVS künftig das vollständige Sortiment des bwtarif, also Einzelfahrscheine, Pauschalpreistickets und Zeitkarten sowie das Deutschlandticket anzubieten. Darüber hinaus sollen perspektivisch auch alle in Baden-Württemberg angebotenen Verbundtarife sowie der Deutschlandtarif (D-Tarif) im Bundesland Baden-Württemberg und in den über das Bundesland hinausragenden Verbundräumen der baden-württembergischen Verkehrsverbünde über das OVS vertrieben werden. Sukzessive sollen die Verbundtickets und der D-Tarif dann über das OVS vertrieben werden. Die AG wissen derzeit noch nicht, wie schnell und in welchem Umfang sich der Vertrieb (ggf. zunächst nur für einige Verbünde) realisieren lassen wird. Der Verkauf soll sowohl in einer App als auch in einem Webshop erfolgen. Als Teil der Ausschreibung (Option) schreiben die AG auch die Umsetzung des sog. „Mobilitätspasses“ aus. Die Einführung eines solchen Mobilitätspasses ist noch durch den Landesgesetzgeber zu beschließen. Nach dem derzeitigen Planungsstand sollen, vereinfacht gesagt, Kommunen berechtigt sein, „Mobilitätsabgaben“ zu erheben. Den Abgabepflichtigen wird dafür in gleicher Höhe ein Guthaben zum Kauf von ÖPNV-Fahrkarten gewährt. Die ausgeschriebene Option soll es ermöglichen, dieses Guthaben im OVS beim Kauf von Fahrkarten zu verwenden (Art „Gutschein-“ bzw. Bezahlmittel). Derzeit sind die Einzelheiten unklar, es wird aber davon ausgegangen, dass das Land eine zentrale, cloudbasierte Plattform für den Mobilitätspass aufbaut. Die AG haben keine Erfahrungswerte dazu, inwiefern das OVS zu einer Verschiebung des Vertriebs führen wird. Die AG schätzen, dass über das OVS die folgende Anzahl an Tickets und Umsätze in den nächsten 5 Jahren erzielt werden können. Dabei wird das OVS nicht nur den Vertrieb des bwtarif umfassen, sondern auch die Verbundtickets in Baden-Württemberg und den D-Tarif: OVS pro Jahr / 2025 / 2026 / 2027 / 2028 / 2029 Umsatz in € / 500.000 / 1.000.000 / 2.000.000 / 3.000.000 / 4.000.000 Stückzahlen / 38.500 / 74.500 / 145.000 / 211.000 / 273.500 Finanzdienstleister (FDL) Mit dieser Ausschreibung wird der Finanzdienstleister (FDL) als Auftragnehmer (AN) ermittelt. Der AN muss mit dem durch die AG ausgewählten Systembetreiber des OVS zusammenarbeiten; das gilt auch, wenn der Systembetreiber während der Vertragslaufzeit ersetzt wird. Die AG stellen in ihren Apps und Shops sicher, dass alle Prozesse und Voraussetzungen, die zur Abwicklung der Zahlungen für den FDL (AN) notwendig sind, bereitgestellt werden. Entsprechende Verträge über den Betrieb des OVS als auch für die Abwicklung der Zahlungen (FDL) werden für die Dauer von 3 Jahren plus 2 Jahre Option für die AG ausgeschrieben; die Laufzeit muss zwingend so lang sein, wie die des OVS. Der zu vergebende Auftrag wird insofern Mechanismen zur Anpassung vorsehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zunächst der Aufbau des OVS und parallel dazu die Einrichtung der Prozesse des FDL zu erfolgen hat. Die Vertragsdauer wird jedoch ab dem Zeitpunkt des Zuschlags gerechnet, so dass der Zeitraum mit Kundenbuchungen und somit mit Umsatz kürzer ausfällt als 3 bzw. 5 Jahre. Der Kundenvertragspartner (KVP) beauftragt den Zahlungsabwickler (FDL) mit der Abwicklung der Zahlungen, des Forderungsmanagements und der Abrechnung der durch ihn über die OVS-Systeme verkauften Tickets. Der FDL nimmt insofern Aufgaben des KVP in dessen Namen und Auftrag wahr. Mit dem Verkauf dieser Tickets durch den KVP an seine Kunden verkauft der KVP seine Forderung an den FDL. Der FDL muss alle zu der Registrierung von Zahlverfahren durch die Kunden sowie zu der Zahlungsabwicklung erforderlichen begleitenden Serviceprozesse, insbesondere Änderung von Daten durch die Kunden und Auskunft zu gebuchten Umsätzen sowie Kontoständen der Buchungskonten der Kunden, erbringen. Der First Level Support des FDL steht im Austausch mit dem Support des KVP, um Kundenanliegen betreffend den Zahlungsverkehr abzuarbeiten. Es ist ebenso eine Anlaufstation für Kunden und des Betreibers des Online-Vertriebssystem bereitzustellen. Der FDL wird im Rahmen eines Forderungskaufs tätig.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeber haben die einmalige Option, den Vertrag durch einseitige Erklärung in Schriftform um zwei Jahre zu verlängern.
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-16 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-20 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebotes nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel V.1. bis V.8. unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, sofern erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: Bieter müssen das Bestehen einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. EUR) durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsunternehmens nachweisen. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bewerber vorzulegen: · Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). · Es werden drei Referenzen der letzten drei Jahre mit Angabe der Auftraggeber (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert. Von den drei Referenzen muss mind. eine Referenz aus dem Bereich öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sein (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzempfänger sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. · Die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person. Mindestbedingung: · Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft, davon eine im Bereich ÖPNV. Sie auf dem Vordruck der Anlage 02 (Formblatt „Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 15 weitere
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter hat zu erklären, dass für das Unternehmen folgender Tatbestand
nicht zutrifft: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
nicht zutrifft: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
nicht zutrifft: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
nicht zutrifft: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
nicht zutrifft: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
nicht zutrifft: den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels)
zutrifft: dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
nicht zutrifft: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
zutrifft: dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
nicht zutrifft: über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
nicht zutrifft: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
nicht zutrifft: das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
nicht zutrifft: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
nicht zutrifft: das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
nicht zutrifft: sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Baden-Württemberg-Tarif GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE316615416
Postanschrift: Stockholmer Platz 1
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ruediger.schmidt@bwtarif.de 📧
Telefon: +491736794123 📞
URL: https://www.bwtarif.gmbh/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Dokumente URL: https://evoportal.vergabe.staatsanzeiger.de/ui/awardProcedure/018f52d1-40e3-41be-bb08-eccb67cb8ea8 🌏
Teilnahme-URL: https://evoportal.vergabe.staatsanzeiger.de/ui/awardProcedure/018f52d1-40e3-41be-bb08-eccb67cb8ea8 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721-926-8730 📞
Fax: +49 721-926-3985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 130-402800 (2024-07-04)