Die AOK-Gemeinschaft besteht aus elf selbstständigen AOKs. Sechs AOKs (AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK Hessen, AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland) möchten gemeinsam mit der ITSCare GbR, der AOK-Bundesverband eGbR, der Tarifgemeinschaft des AOK e.V. sowie der AOK-Finanzmanagement GmbH, einen Dienstleister gewinnen, der Firmenfitnessprogramme anbietet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Firmenfitness
Referenznummer: 2024-11-22-MEH-ARN
Kurze Beschreibung:
“Die AOK-Gemeinschaft besteht aus elf selbstständigen AOKs. Sechs AOKs (AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK Hessen, AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg...”
Kurze Beschreibung
Die AOK-Gemeinschaft besteht aus elf selbstständigen AOKs. Sechs AOKs (AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK Hessen, AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland) möchten gemeinsam mit der ITSCare GbR, der AOK-Bundesverband eGbR, der Tarifgemeinschaft des AOK e.V. sowie der AOK-Finanzmanagement GmbH, einen Dienstleister gewinnen, der Firmenfitnessprogramme anbietet.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die AOKs sind in ihrer jeweiligen Region dezentral aufgestellt. Die hier gemeinsam Ausschreibenden zählen insgesamt rund 42.000 Tarifbeschäftigte, die nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Die AOKs sind in ihrer jeweiligen Region dezentral aufgestellt. Die hier gemeinsam Ausschreibenden zählen insgesamt rund 42.000 Tarifbeschäftigte, die nach den Vergütungsrichtlinien des Tarifvertrags BAT/AOK-Neu entlohnt sind. Neben diesen Tarifbeschäftigten sind etwa 4.700 Dienstordnungs-Angestellte zu verzeichnen, welche gemäß den Vorgaben des Beamtenrechts besoldet werden. Der Arbeitgeberzuschuss für die Teilnahme am Firmenfitnessprogramm wird aufgrund einer tarifvertraglichen Zusatzvereinbarung als sogenannter Gesundheitszuschuss gewährt. Der Zuschuss steht allen Tarifbeschäftigten zu, sofern sie ihren Gesundheitszuschuss nicht bereits anteilig oder voll für anderweitige Maßnahmen nutzen. Die Konditionen des Firmenfitness-Angebotes sollen allen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Die Beschäftigten können sich monatlich für das Firmenfitnessprogramm an- und abmelden, ohne eine langfristige Verpflichtung eingehen zu müssen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sport📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sportbezogene Dienstleistungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 4 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-30 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Berufs- oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Berufs- oder Handelsregister: Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB: Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen: Der Bewerber erklärt, dass er nicht: a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt, d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen. Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird, (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder, (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 Euro pro und Vermögensschäden inklusive Datenschutz in Höhe von 3.000,00 EUR pro Kalenderjahr abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Erklärung Gesamtumsatz: Es sind Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters der letzten drei Jahre vorzunehmen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Erklärung Gesamtumsatz: Es sind Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters der letzten drei Jahre vorzunehmen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Erklärung zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl: Es sind Angaben zu den durchschnittlichen Mitarbeiterzahl des Unternehmens der letzten drei Jahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Erklärung zur durchschnittlichen Mitarbeiterzahl: Es sind Angaben zu den durchschnittlichen Mitarbeiterzahl des Unternehmens der letzten drei Jahre vorzunehmen. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis dereinzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmersgegenüber dem Bieter . (c) Hinweis Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvorgenannte Erklärung für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- undUnterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Istspätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit"...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den unter unter dem Kriterium "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der Auftraggeberin durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5RMN” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
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Quelle: OJS 2024/S 229-717841 (2024-11-22)