Nahrungsnetze stellen umfassend die trophischen Wechselwirkungen und den Energietransfer zwischen den trophischen Ebenen in einem Ökosystem dar. Sie beschreiben die Funktionsweise von Ökosystemen und verbinden das pelagische und benthische Ökosystem bis hin zu den Spitzenprädatoren. Umweltbelastungen und anthropogene Einflüsse können einzelne Bestandteile im Nahrungsnetz beeinträchtigen und Kettenreaktionen auf ökosystemarer Ebene hervorrufen. Laut aktueller MSRL-Zustandsbewertung ist es immer noch nicht möglich, den Zustand der Nahrungsnetze und Ökosysteme in den deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee quantitativ zu bewerten (MSRL-Zustandsbewertung 2024, https://mitglieder.meeresschutz.info). Eine erste Pilotbewertung des Nahrungsnetzes im Küstenmeer Schleswig-Holstein konnte mittels Ökologischer Netzwerkanalyse (ENA; OSPAR Indikator FW9) im Rahmen des OSPAR Quality Status Reports 2023 durchgeführt werden (Schückel et al., 2022). Aus den Bewertungsergebnissen einzelner Ökosystemkomponenten wird ersichtlich, dass wichtige Komponenten und trophische Gilden des Nahrungsnetzes einen schlechten Zustand, Zustandsverschlechterungen durch anthropogene Belastungen oder unklare Trends anzeigen. So nahm beispielsweise die Biomasse benthivorer Fischarten in der südlichen Nordsee zu, während die Biomasse planktivorer Fischarten in der nordwestlichen Nordsee einen Rückgang verzeichneten (Thomson, 2022). Mit der vorliegenden Fortsetzung des Nahrungsnetzprojektes „FishNet Nordsee“ sollen Nahrungsnetzmodelle mittels Ökologischer Netzwerkanalyse (ENA, OSPAR Indikator FW9) für die Nordsee hinsichtlich ihrer Struktur und trophischen Interaktionen verbessert und der OSPAR Nahrungsnetzindikator FW4 (Mean Trophic Level) auf seine Anwendbarkeit als Bewertungsinstrument für Deskriptor D4 (Nahrungsnetze) auf die Küstengewässer Schleswig-Holsteins gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) noch datengestützter getestet werden. Weiterhin bestehende Datenlücken (Meiofauna, Zooplankton) und Unsicherheiten der Nahrungsnetzmodelle sollen geschlossen werden, um eine quantitative Bewertung möglich zu machen. Zudem sollen wandernde und seltene Fischarten (Haie, Rochen) integriert werden. Darüber hinaus ist in der nächsten Projektphase von FishNet Nordsee eine engere Zusammenarbeit mit dem Schwesterprojekt FishNet Ostsee geplant. Gemeinsames Ziel soll es sein die beiden Meeresgebiete hinsichtlich des Auftretens von Schlüsselarten (coastal fish key species/groups) in den jeweiligen Habitaten zu vergleichen, zu untersuchen ob die gleichen Arten/funktionellen Gruppen die beiden Meeresgebiete charakterisieren und zu prüfen ob sich daraus Biodiversitäts (Deskriptor 1) - und Nahrungsnetzindikatoren (Deskriptor 4) auf beide Meeresgebieten gemeinsam anwenden lassen. Guidelines (OSPAR CEMP Guideline) und Empfehlungen für ein zukünftiges Küstenfisch- und Nahrungsnetzmonitoring sollen hieraus erarbeitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-17.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: FishNet 2 - Fortsetzung des Nahrungsnetzprojektes in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins Nordsee
Referenznummer: ZV-M6-24-0960000-412.06
Kurze Beschreibung:
“Nahrungsnetze stellen umfassend die trophischen Wechselwirkungen und den Energietransfer zwischen den trophischen Ebenen in einem Ökosystem dar. Sie...”
Kurze Beschreibung
Nahrungsnetze stellen umfassend die trophischen Wechselwirkungen und den Energietransfer zwischen den trophischen Ebenen in einem Ökosystem dar. Sie beschreiben die Funktionsweise von Ökosystemen und verbinden das pelagische und benthische Ökosystem bis hin zu den Spitzenprädatoren. Umweltbelastungen und anthropogene Einflüsse können einzelne Bestandteile im Nahrungsnetz beeinträchtigen und Kettenreaktionen auf ökosystemarer Ebene hervorrufen.
Laut aktueller MSRL-Zustandsbewertung ist es immer noch nicht möglich, den Zustand der Nahrungsnetze und Ökosysteme in den deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee quantitativ zu bewerten (MSRL-Zustandsbewertung 2024, https://mitglieder.meeresschutz.info). Eine erste Pilotbewertung des Nahrungsnetzes im Küstenmeer Schleswig-Holstein konnte mittels Ökologischer Netzwerkanalyse (ENA; OSPAR Indikator FW9) im Rahmen des OSPAR Quality Status Reports 2023 durchgeführt werden (Schückel et al., 2022). Aus den Bewertungsergebnissen einzelner Ökosystemkomponenten wird ersichtlich, dass wichtige Komponenten und trophische Gilden des Nahrungsnetzes einen schlechten Zustand,
Zustandsverschlechterungen durch anthropogene Belastungen oder unklare Trends anzeigen. So nahm beispielsweise die Biomasse benthivorer Fischarten in der südlichen Nordsee zu, während die Biomasse planktivorer Fischarten in der nordwestlichen Nordsee einen Rückgang verzeichneten (Thomson, 2022).
Mit der vorliegenden Fortsetzung des Nahrungsnetzprojektes „FishNet Nordsee“ sollen Nahrungsnetzmodelle mittels Ökologischer Netzwerkanalyse (ENA, OSPAR Indikator FW9) für die Nordsee hinsichtlich ihrer Struktur und trophischen Interaktionen verbessert und der OSPAR Nahrungsnetzindikator FW4 (Mean Trophic Level) auf seine Anwendbarkeit als Bewertungsinstrument für Deskriptor D4 (Nahrungsnetze) auf die Küstengewässer Schleswig-Holsteins gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) noch datengestützter getestet werden. Weiterhin bestehende Datenlücken (Meiofauna, Zooplankton) und Unsicherheiten der Nahrungsnetzmodelle sollen geschlossen werden, um eine quantitative Bewertung möglich zu machen. Zudem sollen wandernde und seltene Fischarten (Haie, Rochen) integriert werden.
Darüber hinaus ist in der nächsten Projektphase von FishNet Nordsee eine engere Zusammenarbeit mit dem Schwesterprojekt FishNet Ostsee geplant. Gemeinsames Ziel soll es sein die beiden Meeresgebiete hinsichtlich des Auftretens von Schlüsselarten (coastal fish key species/groups) in den jeweiligen Habitaten zu vergleichen, zu untersuchen ob die gleichen Arten/funktionellen Gruppen die beiden Meeresgebiete charakterisieren und zu prüfen ob sich daraus Biodiversitäts (Deskriptor 1) - und Nahrungsnetzindikatoren (Deskriptor 4) auf beide Meeresgebieten gemeinsam anwenden lassen.
Guidelines (OSPAR CEMP Guideline) und Empfehlungen für ein zukünftiges Küstenfisch- und Nahrungsnetzmonitoring sollen hieraus erarbeitet werden.
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Produkte/Dienstleistungen: Meeresforschungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Nahrungsnetze stellen umfassend die trophischen Wechselwirkungen und den Energietransfer zwischen den trophischen Ebenen in einem Ökosystem dar. Sie...”
Beschreibung der Beschaffung
Nahrungsnetze stellen umfassend die trophischen Wechselwirkungen und den Energietransfer zwischen den trophischen Ebenen in einem Ökosystem dar. Sie beschreiben die Funktionsweise von Ökosystemen und verbinden das pelagische und benthische Ökosystem bis hin zu den Spitzenprädatoren. Umweltbelastungen und anthropogene Einflüsse können einzelne Bestandteile im Nahrungsnetz beeinträchtigen und Kettenreaktionen auf ökosystemarer Ebene hervorrufen.
Laut aktueller MSRL-Zustandsbewertung ist es immer noch nicht möglich, den Zustand der Nahrungsnetze und Ökosysteme in den deutschen Gewässern der Nord- und Ostsee quantitativ zu bewerten (MSRL-Zustandsbewertung 2024, https://mitglieder.meeresschutz.info). Eine erste Pilotbewertung des Nahrungsnetzes im Küstenmeer Schleswig-Holstein konnte mittels Ökologischer Netzwerkanalyse (ENA; OSPAR Indikator FW9) im Rahmen des OSPAR Quality Status Reports 2023 durchgeführt werden (Schückel et al., 2022). Aus den Bewertungsergebnissen einzelner Ökosystemkomponenten wird ersichtlich, dass wichtige Komponenten und trophische Gilden des Nahrungsnetzes einen schlechten Zustand, Zustandsverschlechterungen durch anthropogene Belastungen oder unklare Trends anzeigen. So nahm beispielsweise die Biomasse benthivorer Fischarten in der südlichen Nordsee zu, während die Biomasse planktivorer Fischarten in der nordwestlichen Nordsee einen Rückgang verzeichneten (Thomson, 2022).
Mit der vorliegenden Fortsetzung des Nahrungsnetzprojektes „FishNet Nordsee“ sollen Nahrungsnetzmodelle mittels Ökologischer Netzwerkanalyse (ENA, OSPAR Indikator FW9) für die Nordsee hinsichtlich ihrer Struktur und trophischen Interaktionen verbessert und der OSPAR Nahrungsnetzindikator FW4 (Mean Trophic Level) auf seine Anwendbarkeit als Bewertungsinstrument für Deskriptor D4 (Nahrungsnetze) auf die Küstengewässer Schleswig-Holsteins gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) noch datengestützter getestet werden. Weiterhin bestehende Datenlücken (Meiofauna, Zooplankton) und Unsicherheiten der Nahrungsnetzmodelle sollen geschlossen werden, um eine quantitative Bewertung möglich zu machen. Zudem sollen wandernde und seltene Fischarten (Haie, Rochen) integriert werden.
Darüber hinaus ist in der nächsten Projektphase von FishNet Nordsee eine engere Zusammenarbeit mit dem Schwesterprojekt FishNet Ostsee geplant. Gemeinsames Ziel soll es sein die beiden Meeresgebiete hinsichtlich des Auftretens von Schlüsselarten (coastal fish key species/groups) in den jeweiligen Habitaten zu vergleichen, zu untersuchen ob die gleichen Arten/funktionellen Gruppen die beiden Meeresgebiete charakterisieren und zu prüfen ob sich daraus Biodiversitäts (Deskriptor 1) - und Nahrungsnetzindikatoren (Deskriptor 4) auf beide Meeresgebieten gemeinsam anwenden lassen.
Guidelines (OSPAR CEMP Guideline) und Empfehlungen für ein zukünftiges Küstenfisch- und Nahrungsnetzmonitoring sollen hieraus erarbeitet werden.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-19 📅
Datum des Endes: 2029-05-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-26 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-29 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
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8. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2021 - 2023).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“9. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
9. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
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10. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021 - 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen in den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeitsbereichen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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11. Eigenerklärung mit Nachweis über umfassende Erfahrungen mit Probennahme und sicherer Artbestimmung mariner Meiofauna-Arten und Zooplankton-Arten inklusive invasiver Arten im Küstenmeer und der Nordsee.
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12. Eigenerklärung mit Nachweis über praktische Erfahrung in Bestimmung von Biomasse von Meiofaunaarten und Zooplankton.
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13. Eigenerklärung mit Nachweis über praktische Erfahrung mit genetischen Methoden (Barcoding, Metabarcoding).
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14. Eigenerklärung mit Nachweis über praktische Erfahrung mit der Vorbereitung und Auswertung von stabilen Isotopen-Proben.
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15. Eigenerklärung mit Nachweis über Erfahrungen mit der statistischen Auswertung umfangreicher Datensätze.
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16. Eigenerklärung mit Nachweis über Verfügbarkeit von eingearbeitetem und in fachübergreifender Arbeit erfahrenem Personal.
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17. Eigenerklärung mit Nachweis über Qualifikation aller BearbeiterInnen in Bezug auf die zu
erbringenden Leistungen.
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18. Eigenerklärung mit Nachweis über Schiffskapazitäten, Geräte, Equipment und Infrastruktur.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)”
“Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge,...”
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für
Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer
Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe--Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner
Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit
eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 117-360254 (2024-06-17)