Erweiterung der Grundschule Friedrichshagen mit einem 4-geschossigen Neubau, wo sich Verwaltungs- sowie Lehrerräume, ein Speiseraum, Küchenräume, Sanitär- und Umkleideräume befinden sollen. Der neue Baukörper verbindet das bestehende Schulgebäude mit der Turnhalle miteinander. Die Fliesenarbeiten umfassen die Lieferung und Verlegung von Wand- und Bodenfliesen in Sanitär- und Umkleidungsräumen sowohl im Neubau als auch in umgebauten Räumen der Turnhalle. Die zu bearbeitenden Fliesenflächen umfassen ca. 1000 m2 Wandfliesen und ca. 250 m2 Bodenfliesen. Die Wandfliesen sind, mit Ausnahme des Pumi-Raums im EG immer raumhoch zu verlegen. Verbundabdichtung ist auch im Umfang der Ausschreibung berücksichtigt. Der Zugang in den beiden oberen Etagen des Neubaus erfolgt während der Bauarbeiten ausschließlich über das TRH der Turnhalle hier ist auf den Schulbetrieb Rücksicht zu nehmen. Diese darf nicht durch die Arbeiten beeinträchtigt werden. Daher ist der Materialtransport in diesen beiden Etagen nur nach Abstimmung mit der Objektüberwachung im Vorfeld abzustimmen. Die Arbeiten im Bestehenden Gebäude erfolgen zeitversetzt im Herbst 2024.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fliesenarbeiten
Referenznummer: TK 16022024-0900
Kurze Beschreibung:
Erweiterung der Grundschule Friedrichshagen mit einem 4-geschossigen Neubau, wo sich Verwaltungs- sowie Lehrerräume, ein Speiseraum, Küchenräume, Sanitär- und Umkleideräume befinden sollen. Der neue Baukörper verbindet das bestehende Schulgebäude mit der Turnhalle miteinander. Die Fliesenarbeiten umfassen die Lieferung und Verlegung von Wand- und Bodenfliesen in Sanitär- und Umkleidungsräumen sowohl im Neubau als auch in umgebauten Räumen der Turnhalle. Die zu bearbeitenden Fliesenflächen umfassen ca. 1000 m2 Wandfliesen und ca. 250 m2 Bodenfliesen. Die Wandfliesen sind, mit Ausnahme des Pumi-Raums im EG immer raumhoch zu verlegen. Verbundabdichtung ist auch im Umfang der Ausschreibung berücksichtigt.
Der Zugang in den beiden oberen Etagen des Neubaus erfolgt während der Bauarbeiten ausschließlich über das TRH der Turnhalle hier ist auf den Schulbetrieb Rücksicht zu nehmen. Diese darf nicht durch die Arbeiten beeinträchtigt werden. Daher ist der Materialtransport in diesen beiden Etagen nur nach Abstimmung mit der Objektüberwachung im Vorfeld abzustimmen. Die Arbeiten im Bestehenden Gebäude erfolgen zeitversetzt im Herbst 2024.
Erweiterung der Grundschule Friedrichshagen mit einem 4-geschossigen Neubau, wo sich Verwaltungs- sowie Lehrerräume, ein Speiseraum, Küchenräume, Sanitär- und Umkleideräume befinden sollen. Der neue Baukörper verbindet das bestehende Schulgebäude mit der Turnhalle miteinander. Die Fliesenarbeiten umfassen die Lieferung und Verlegung von Wand- und Bodenfliesen in Sanitär- und Umkleidungsräumen sowohl im Neubau als auch in umgebauten Räumen der Turnhalle. Die zu bearbeitenden Fliesenflächen umfassen ca. 1000 m2 Wandfliesen und ca. 250 m2 Bodenfliesen. Die Wandfliesen sind, mit Ausnahme des Pumi-Raums im EG immer raumhoch zu verlegen. Verbundabdichtung ist auch im Umfang der Ausschreibung berücksichtigt.
Der Zugang in den beiden oberen Etagen des Neubaus erfolgt während der Bauarbeiten ausschließlich über das TRH der Turnhalle hier ist auf den Schulbetrieb Rücksicht zu nehmen. Diese darf nicht durch die Arbeiten beeinträchtigt werden. Daher ist der Materialtransport in diesen beiden Etagen nur nach Abstimmung mit der Objektüberwachung im Vorfeld abzustimmen. Die Arbeiten im Bestehenden Gebäude erfolgen zeitversetzt im Herbst 2024.
Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 176147.82 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Art des Vertrags: Bauleistung
Postanschrift: Friedrichshagener Grundschule
Peter-Hille-Str. 7
Postleitzahl: 12587
Stadt: Berlin- Friedrichshagen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 2 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-09 📅
Datum des Endes: 2024-05-20 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-16 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-16 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin - Öffnungstermin - unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin - Öffnungstermin - unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2024-02-16 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin - Öffnungstermin - unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin - Öffnungstermin - unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-08 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifzierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF, sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, so ist auf Verlangen folgendes vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=177009
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs oder Handelsregister: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des Unternehmens (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifzierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF, sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, so ist auf Verlangen folgendes vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=177009
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen mit dem dort genannten Inhalt zu belegen sind),
Mindestanforderungen: Nachweis von drei Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Bauleistungen (Fliesenlegerarbeiten über mindestens 1.000 m² Wandfliesen und mindestens 250 m² Bodenfliesen je Referenz insgesamt)
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (Eigenerklärung),
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind),
4. entfällt
5. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF. Bieter der engeren Wahl haben auf Verlangen die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.),
6. entfällt
7. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Eigenerklärung)Die Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch einen Bieter wird als vorläufiger
Nachweis akzeptiert, sofern in den Ziffern 1-6 eine Eigenerklärung zugelassen wurde.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Bauleistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen mit dem dort genannten Inhalt zu belegen sind),
Mindestanforderungen: Nachweis von drei Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Bauleistungen (Fliesenlegerarbeiten über mindestens 1.000 m² Wandfliesen und mindestens 250 m² Bodenfliesen je Referenz insgesamt)
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (Eigenerklärung),
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind),
4. entfällt
5. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung mit Formular V 124 HF. Bieter der engeren Wahl haben auf Verlangen die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.),
6. entfällt
7. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Eigenerklärung)Die Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch einen Bieter wird als vorläufiger
Nachweis akzeptiert, sofern in den Ziffern 1-6 eine Eigenerklärung zugelassen wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind).
2. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Bauleistungen betrifft (Nachweis durch Präqualifizierung oder durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind).
Mindestanforderung Mindestumsatz 300.000 € brutto jährlich
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF.
Sollten Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegen, ist der Nachweis zu führen, dass eine Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A erfolgte.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (WRegG) gem. §§ 123 und 124 GWB beim Bundeskartellamt anfordern.
4. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF.
Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, ist dieser auf Verlangen vorzulegen.)
Die Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch einen Bieter wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Nachweis durch Eigenerklärung, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind).
2. Erklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Bauleistungen betrifft (Nachweis durch Präqualifizierung oder durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF, die von Bietern der engeren Wahl durch entsprechende Bescheinigungen zu belegen sind).
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF.
Sollten Ausschlussgründe nach § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegen, ist der Nachweis zu führen, dass eine Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A erfolgte.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (WRegG) gem. §§ 123 und 124 GWB beim Bundeskartellamt anfordern.
4. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Nachweis durch Präqualifizierung oder für nicht präqualifizierte Unternehmen durch Eigenerklärung im Formular V 124 HF.
Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, ist dieser auf Verlangen vorzulegen.)
Die Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) durch einen Bieter wird als vorläufiger Nachweis akzeptiert.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte (siehe Formular V 231 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzten Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmerkette (siehe Formular V 231 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
3. Einhaltung der Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit § 15 BerlAVG- siehe Formular V 246 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen.
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte (siehe Formular V 231 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzten Nachunternehmen bzw. Unterauftragnehmerkette (siehe Formular V 231 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt)
3. Einhaltung der Frauenförderung gemäß § 13 BerlAVG in Verbindung mit § 15 BerlAVG- siehe Formular V 246 F, das den Vergabeunterlagen beiliegt).
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B):
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B):
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 011-029599 (2024-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erweiterung der Grundschule Friedrichshagen mit einem 4-geschossigen
Neubau, wo sich Verwaltungs- sowie Lehrerräume, ein Speiseraum, Küchenräume, Sanitärund
Umkleideräume befinden sollen. Der neue Baukörper verbindet das bestehende
Schulgebäude mit der Turnhalle miteinander. Die Fliesenarbeiten umfassen die Lieferung und
Verlegung von Wand- und Bodenfliesen in Sanitär- und Umkleidungsräumen sowohl im
Neubau als auch in umgebauten Räumen der Turnhalle. Die zu bearbeitenden Fliesenflächen
umfassen ca. 1000 m2 Wandfliesen und ca. 250 m2 Bodenfliesen. Die Wandfliesen sind, mit
Ausnahme des Pumi-Raums im EG immer raumhoch zu verlegen. Verbundabdichtung ist
auch im Umfang der Ausschreibung berücksichtigt. Der Zugang in den beiden oberen Etagen
des Neubaus erfolgt während der Bauarbeiten ausschließlich über das TRH der Turnhalle hier
ist auf den Schulbetrieb Rücksicht zu nehmen. Diese darf nicht durch die Arbeiten
beeinträchtigt werden. Daher ist der Materialtransport in diesen beiden Etagen nur nach
Abstimmung mit der Objektüberwachung im Vorfeld abzustimmen. Die Arbeiten im
Bestehenden Gebäude erfolgen zeitversetzt im Herbst 2024.
Erweiterung der Grundschule Friedrichshagen mit einem 4-geschossigen
Neubau, wo sich Verwaltungs- sowie Lehrerräume, ein Speiseraum, Küchenräume, Sanitärund
Umkleideräume befinden sollen. Der neue Baukörper verbindet das bestehende
Schulgebäude mit der Turnhalle miteinander. Die Fliesenarbeiten umfassen die Lieferung und
Verlegung von Wand- und Bodenfliesen in Sanitär- und Umkleidungsräumen sowohl im
Neubau als auch in umgebauten Räumen der Turnhalle. Die zu bearbeitenden Fliesenflächen
umfassen ca. 1000 m2 Wandfliesen und ca. 250 m2 Bodenfliesen. Die Wandfliesen sind, mit
Ausnahme des Pumi-Raums im EG immer raumhoch zu verlegen. Verbundabdichtung ist
auch im Umfang der Ausschreibung berücksichtigt. Der Zugang in den beiden oberen Etagen
des Neubaus erfolgt während der Bauarbeiten ausschließlich über das TRH der Turnhalle hier
ist auf den Schulbetrieb Rücksicht zu nehmen. Diese darf nicht durch die Arbeiten
beeinträchtigt werden. Daher ist der Materialtransport in diesen beiden Etagen nur nach
Abstimmung mit der Objektüberwachung im Vorfeld abzustimmen. Die Arbeiten im
Bestehenden Gebäude erfolgen zeitversetzt im Herbst 2024.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 176147.82 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 132171.42 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-04-16 📅
Titel: Fliesenarbeiten
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 21
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Berlin Fliesendesign BFD GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Berlin Fliesendesign BFD GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 814993237
Postanschrift: Berliner Allee 309-311
Postleitzahl: 13088
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@berlin-fliesendesign.de📧
Telefon: 000📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 29599-2024
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten
nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 085-256715 (2024-04-29)