Das Projekt soll durch die Verbesserung der forstpolitischen Rahmenbedingungen sowie der Einführung neuer Planungs- und Umsetzungsmethoden in der entsprechenden staatlichen Verwaltung und dem neu gegründeten Staatsforstbetrieb „Forest of Ukraine“ unter Einbeziehung der Ergebnisse der Nationalen Waldinventur die forstliche Bewirtschaftung in der Ukraine verbessern. Das Projekt ist in folgende drei Komponenten untergliedert: 1. Verbesserung der forstpolitischen Rahmenbedingungen für eine multifunktionale nachhaltige Waldbewirtschaftung bei gleichzeitiger Annäherung an die EU-Forstgesetzgebung. Es ist vorgesehen, die informell existierende forstliche Arbeitsgruppe unter der Leitung des Ministeriums für Umwelt und Natürliche Ressourcen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Agentur für Waldressourcen stärker zu institutionalisieren, um somit strukturiert die Bedürfnisse der ukrainischen Seite zu erfassen und die entsprechenden fachlichen Einsätze zu koordinieren. Nationale Experten werden die notwendigen Problemanalysen durchführen auf deren Grundlage dann gemeinsame Lösungsansätze mit internationalen Experten erarbeitet. Diese werden dann innerhalb der forstlichen Arbeitsgruppe diskutiert und verabschiedet. Die Zielgruppe dieser Komponente sind Entscheidungsträger innerhalb des Umweltministeriums, des Parlaments sowie der Staatlichen Agentur für Waldressourcen (SFRA). 2. Die Umsetzung der nationalen Waldinventur sowie einer verbesserten forstlichen Planung wird durch die Weiterentwicklung der SFMPA, in welcher sich auch die Unterabteilung für die Umsetzung der nationalen Waldinventur befindet, gefördert. Im April 2024 wurden die ersten Ergebnisse der fernerkundungsbasierten nationalen Waldinventur vorgestellt, welche sich auf die Erfassung der Flächen und der entsprechenden Holzvorräte in den jeweiligen Waldtypen beschränkten. Zukünftig sollen aber auch Aussagen zu weiteren forstlichen Parametern mit dem Ziel der strategischen Entwicklung der Forstpolitik erarbeitet werden. Dies soll durch eine verbesserte Analyse erhobener Daten, aber auch durch die Unterstützung weiterer Datenaufnahmen erfolgen. Ebenso soll die forstliche Planung verbessert werden, um eine dem Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Nutzung von Daten der nationalen Waldinventur für die betriebliche Planung soll geprüft werden. Das methodische Vorgehen in diesem Ergebnisbereich beinhaltet: a) Organisationsentwicklung der SFMPA, b) Entwicklung von methodischen Verbesserungen in der forstlichen Planung, c) der Entwicklung eines verbesserten Waldbewirtschaftungsplanes sowie d) bedarfsorientierter Trainingsmaßnahmen. Die Zielgruppe dieser Komponente sind leitende Mitarbeiter der SFMPA, welche von einer verbesserten Organisationsstruktur profitieren, aber auch als Wissensträger aufgebaut werden sollen. 3. Die Organisationsstruktur und forstliche Bewirtschaftungsmethoden des Staatsforstbetriebes „Forest of Ukraine“ ist verbessert. Analog zu dem Vorgehen in der Komponente 2 stehen die Organisationsentwicklung und das bedarfsorientierte Training von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern des Staatsforstbetriebes „Forest of Ukraine“ im Vordergrund, wobei der Arbeitsumfang aufgrund des Aufbaus und der Größe des Staatsforstbetriebes wesentlich höher ist. Letztlich soll die Umsetzung des erarbeiteten Waldbewirtschaftungsplanes (vgl. Ergebnisbereich 2) unterstützt werden. Die Zielgruppe dieser Komponente sind leitende Mitarbeiter des Staatsforstbetriebes, welche von einer verbesserten Organisationsstruktur profitieren aber auch als Wissensträger aufgebaut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Förderung multifunktionaler nachhaltiger Waldbewirtschaftung in der Ukraine
Referenznummer: W-UKR 24-01
Kurze Beschreibung:
Das Projekt soll durch die Verbesserung der forstpolitischen Rahmenbedingungen sowie der Einführung neuer Planungs- und Umsetzungsmethoden in der entsprechenden staatlichen Verwaltung und dem neu gegründeten Staatsforstbetrieb „Forest of Ukraine“ unter Einbeziehung der Ergebnisse der Nationalen Waldinventur die forstliche Bewirtschaftung in der Ukraine verbessern.
Das Projekt ist in folgende drei Komponenten untergliedert:
1. Verbesserung der forstpolitischen Rahmenbedingungen für eine multifunktionale nachhaltige Waldbewirtschaftung bei gleichzeitiger Annäherung an die EU-Forstgesetzgebung.
Es ist vorgesehen, die informell existierende forstliche Arbeitsgruppe unter der Leitung des Ministeriums für Umwelt und Natürliche Ressourcen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Agentur für Waldressourcen stärker zu institutionalisieren, um somit strukturiert die Bedürfnisse der ukrainischen Seite zu erfassen und die entsprechenden fachlichen Einsätze zu koordinieren. Nationale Experten werden die notwendigen Problemanalysen durchführen auf deren Grundlage dann gemeinsame Lösungsansätze mit internationalen Experten erarbeitet. Diese werden dann innerhalb der forstlichen Arbeitsgruppe diskutiert und verabschiedet. Die Zielgruppe dieser Komponente sind Entscheidungsträger innerhalb des Umweltministeriums, des Parlaments sowie der Staatlichen Agentur für Waldressourcen (SFRA).
2. Die Umsetzung der nationalen Waldinventur sowie einer verbesserten forstlichen Planung wird durch die Weiterentwicklung der SFMPA, in welcher sich auch die Unterabteilung für die Umsetzung der nationalen Waldinventur befindet, gefördert.
Im April 2024 wurden die ersten Ergebnisse der fernerkundungsbasierten nationalen Waldinventur vorgestellt, welche sich auf die Erfassung der Flächen und der entsprechenden Holzvorräte in den jeweiligen Waldtypen beschränkten. Zukünftig sollen aber auch Aussagen zu weiteren forstlichen Parametern mit dem Ziel der strategischen Entwicklung der Forstpolitik erarbeitet werden. Dies soll durch eine verbesserte Analyse erhobener Daten, aber auch durch die Unterstützung weiterer Datenaufnahmen erfolgen. Ebenso soll die forstliche Planung verbessert werden, um eine dem Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Nutzung von Daten der nationalen Waldinventur für die betriebliche Planung soll geprüft werden.
Das methodische Vorgehen in diesem Ergebnisbereich beinhaltet: a) Organisationsentwicklung der SFMPA, b) Entwicklung von methodischen Verbesserungen in der forstlichen Planung, c) der Entwicklung eines verbesserten Waldbewirtschaftungsplanes sowie d) bedarfsorientierter Trainingsmaßnahmen. Die Zielgruppe dieser Komponente sind leitende Mitarbeiter der SFMPA, welche von einer verbesserten Organisationsstruktur profitieren, aber auch als Wissensträger aufgebaut werden sollen.
3. Die Organisationsstruktur und forstliche Bewirtschaftungsmethoden des Staatsforstbetriebes „Forest of Ukraine“ ist verbessert.
Analog zu dem Vorgehen in der Komponente 2 stehen die Organisationsentwicklung und das bedarfsorientierte Training von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern des Staatsforstbetriebes „Forest of Ukraine“ im Vordergrund, wobei der Arbeitsumfang aufgrund des Aufbaus und der Größe des Staatsforstbetriebes wesentlich höher ist. Letztlich soll die Umsetzung des erarbeiteten Waldbewirtschaftungsplanes (vgl. Ergebnisbereich 2) unterstützt werden. Die Zielgruppe dieser Komponente sind leitende Mitarbeiter des Staatsforstbetriebes, welche von einer verbesserten Organisationsstruktur profitieren aber auch als Wissensträger aufgebaut werden.
Das Projekt soll durch die Verbesserung der forstpolitischen Rahmenbedingungen sowie der Einführung neuer Planungs- und Umsetzungsmethoden in der entsprechenden staatlichen Verwaltung und dem neu gegründeten Staatsforstbetrieb „Forest of Ukraine“ unter Einbeziehung der Ergebnisse der Nationalen Waldinventur die forstliche Bewirtschaftung in der Ukraine verbessern.
Das Projekt ist in folgende drei Komponenten untergliedert:
1. Verbesserung der forstpolitischen Rahmenbedingungen für eine multifunktionale nachhaltige Waldbewirtschaftung bei gleichzeitiger Annäherung an die EU-Forstgesetzgebung.
Es ist vorgesehen, die informell existierende forstliche Arbeitsgruppe unter der Leitung des Ministeriums für Umwelt und Natürliche Ressourcen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Agentur für Waldressourcen stärker zu institutionalisieren, um somit strukturiert die Bedürfnisse der ukrainischen Seite zu erfassen und die entsprechenden fachlichen Einsätze zu koordinieren. Nationale Experten werden die notwendigen Problemanalysen durchführen auf deren Grundlage dann gemeinsame Lösungsansätze mit internationalen Experten erarbeitet. Diese werden dann innerhalb der forstlichen Arbeitsgruppe diskutiert und verabschiedet. Die Zielgruppe dieser Komponente sind Entscheidungsträger innerhalb des Umweltministeriums, des Parlaments sowie der Staatlichen Agentur für Waldressourcen (SFRA).
2. Die Umsetzung der nationalen Waldinventur sowie einer verbesserten forstlichen Planung wird durch die Weiterentwicklung der SFMPA, in welcher sich auch die Unterabteilung für die Umsetzung der nationalen Waldinventur befindet, gefördert.
Im April 2024 wurden die ersten Ergebnisse der fernerkundungsbasierten nationalen Waldinventur vorgestellt, welche sich auf die Erfassung der Flächen und der entsprechenden Holzvorräte in den jeweiligen Waldtypen beschränkten. Zukünftig sollen aber auch Aussagen zu weiteren forstlichen Parametern mit dem Ziel der strategischen Entwicklung der Forstpolitik erarbeitet werden. Dies soll durch eine verbesserte Analyse erhobener Daten, aber auch durch die Unterstützung weiterer Datenaufnahmen erfolgen. Ebenso soll die forstliche Planung verbessert werden, um eine dem Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Nutzung von Daten der nationalen Waldinventur für die betriebliche Planung soll geprüft werden.
Das methodische Vorgehen in diesem Ergebnisbereich beinhaltet: a) Organisationsentwicklung der SFMPA, b) Entwicklung von methodischen Verbesserungen in der forstlichen Planung, c) der Entwicklung eines verbesserten Waldbewirtschaftungsplanes sowie d) bedarfsorientierter Trainingsmaßnahmen. Die Zielgruppe dieser Komponente sind leitende Mitarbeiter der SFMPA, welche von einer verbesserten Organisationsstruktur profitieren, aber auch als Wissensträger aufgebaut werden sollen.
3. Die Organisationsstruktur und forstliche Bewirtschaftungsmethoden des Staatsforstbetriebes „Forest of Ukraine“ ist verbessert.
Analog zu dem Vorgehen in der Komponente 2 stehen die Organisationsentwicklung und das bedarfsorientierte Training von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern des Staatsforstbetriebes „Forest of Ukraine“ im Vordergrund, wobei der Arbeitsumfang aufgrund des Aufbaus und der Größe des Staatsforstbetriebes wesentlich höher ist. Letztlich soll die Umsetzung des erarbeiteten Waldbewirtschaftungsplanes (vgl. Ergebnisbereich 2) unterstützt werden. Die Zielgruppe dieser Komponente sind leitende Mitarbeiter des Staatsforstbetriebes, welche von einer verbesserten Organisationsstruktur profitieren aber auch als Wissensträger aufgebaut werden.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: W-UKR 24-01
Menge: 0
Beschreibung der Beschaffung:
Das Projekt soll durch die Verbesserung der forstpolitischen Rahmenbedingungen sowie der Einführung neuer Planungs- und Umsetzungsmethoden in der entsprechenden staatlichen Verwaltung und dem neu gegründeten Staatsforstbetrieb „Forest of Ukraine“ unter Einbeziehung der Ergebnisse der Nationalen Waldinventur die forstliche Bewirtschaftung in der Ukraine verbessern.
Das Projekt ist in folgende drei Komponenten untergliedert:
1. Verbesserung der forstpolitischen Rahmenbedingungen für eine multifunktionale nachhaltige Waldbewirtschaftung bei gleichzeitiger Annäherung an die EU-Forstgesetzgebung.
Es ist vorgesehen, die informell existierende forstliche Arbeitsgruppe unter der Leitung des Ministeriums für Umwelt und Natürliche Ressourcen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Agentur für Waldressourcen stärker zu institutionalisieren, um somit strukturiert die Bedürfnisse der ukrainischen Seite zu erfassen und die entsprechenden fachlichen Einsätze zu koordinieren. Nationale Experten werden die notwendigen Problemanalysen durchführen auf deren Grundlage dann gemeinsame Lösungsansätze mit internationalen Experten erarbeitet. Diese werden dann innerhalb der forstlichen Arbeitsgruppe diskutiert und verabschiedet. Die Zielgruppe dieser Komponente sind Entscheidungsträger innerhalb des Umweltministeriums, des Parlaments sowie der Staatlichen Agentur für Waldressourcen (SFRA).
2. Die Umsetzung der nationalen Waldinventur sowie einer verbesserten forstlichen Planung wird durch die Weiterentwicklung der SFMPA, in welcher sich auch die Unterabteilung für die Umsetzung der nationalen Waldinventur befindet, gefördert.
Im April 2024 wurden die ersten Ergebnisse der fernerkundungsbasierten nationalen Waldinventur vorgestellt, welche sich auf die Erfassung der Flächen und der entsprechenden Holzvorräte in den jeweiligen Waldtypen beschränkten. Zukünftig sollen aber auch Aussagen zu weiteren forstlichen Parametern mit dem Ziel der strategischen Entwicklung der Forstpolitik erarbeitet werden. Dies soll durch eine verbesserte Analyse erhobener Daten, aber auch durch die Unterstützung weiterer Datenaufnahmen erfolgen. Ebenso soll die forstliche Planung verbessert werden, um eine dem Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Nutzung von Daten der nationalen Waldinventur für die betriebliche Planung soll geprüft werden.
Das methodische Vorgehen in diesem Ergebnisbereich beinhaltet: a) Organisationsentwicklung der SFMPA, b) Entwicklung von methodischen Verbesserungen in der forstlichen Planung, c) der Entwicklung eines verbesserten Waldbewirtschaftungsplanes sowie d) bedarfsorientierter Trainingsmaßnahmen. Die Zielgruppe dieser Komponente sind leitende Mitarbeiter der SFMPA, welche von einer verbesserten Organisationsstruktur profitieren, aber auch als Wissensträger aufgebaut werden sollen.
3. Die Organisationsstruktur und forstliche Bewirtschaftungsmethoden des Staatsforstbetriebes „Forest of Ukraine“ ist verbessert.
Analog zu dem Vorgehen in der Komponente 2 stehen die Organisationsentwicklung und das bedarfsorientierte Training von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern des Staatsforstbetriebes „Forest of Ukraine“ im Vordergrund, wobei der Arbeitsumfang aufgrund des Aufbaus und der Größe des Staatsforstbetriebes wesentlich höher ist. Letztlich soll die Umsetzung des erarbeiteten Waldbewirtschaftungsplanes (vgl. Ergebnisbereich 2) unterstützt werden. Die Zielgruppe dieser Komponente sind leitende Mitarbeiter des Staatsforstbetriebes, welche von einer verbesserten Organisationsstruktur profitieren aber auch als Wissensträger aufgebaut werden.
Das Projekt soll durch die Verbesserung der forstpolitischen Rahmenbedingungen sowie der Einführung neuer Planungs- und Umsetzungsmethoden in der entsprechenden staatlichen Verwaltung und dem neu gegründeten Staatsforstbetrieb „Forest of Ukraine“ unter Einbeziehung der Ergebnisse der Nationalen Waldinventur die forstliche Bewirtschaftung in der Ukraine verbessern.
Das Projekt ist in folgende drei Komponenten untergliedert:
1. Verbesserung der forstpolitischen Rahmenbedingungen für eine multifunktionale nachhaltige Waldbewirtschaftung bei gleichzeitiger Annäherung an die EU-Forstgesetzgebung.
Es ist vorgesehen, die informell existierende forstliche Arbeitsgruppe unter der Leitung des Ministeriums für Umwelt und Natürliche Ressourcen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Agentur für Waldressourcen stärker zu institutionalisieren, um somit strukturiert die Bedürfnisse der ukrainischen Seite zu erfassen und die entsprechenden fachlichen Einsätze zu koordinieren. Nationale Experten werden die notwendigen Problemanalysen durchführen auf deren Grundlage dann gemeinsame Lösungsansätze mit internationalen Experten erarbeitet. Diese werden dann innerhalb der forstlichen Arbeitsgruppe diskutiert und verabschiedet. Die Zielgruppe dieser Komponente sind Entscheidungsträger innerhalb des Umweltministeriums, des Parlaments sowie der Staatlichen Agentur für Waldressourcen (SFRA).
2. Die Umsetzung der nationalen Waldinventur sowie einer verbesserten forstlichen Planung wird durch die Weiterentwicklung der SFMPA, in welcher sich auch die Unterabteilung für die Umsetzung der nationalen Waldinventur befindet, gefördert.
Im April 2024 wurden die ersten Ergebnisse der fernerkundungsbasierten nationalen Waldinventur vorgestellt, welche sich auf die Erfassung der Flächen und der entsprechenden Holzvorräte in den jeweiligen Waldtypen beschränkten. Zukünftig sollen aber auch Aussagen zu weiteren forstlichen Parametern mit dem Ziel der strategischen Entwicklung der Forstpolitik erarbeitet werden. Dies soll durch eine verbesserte Analyse erhobener Daten, aber auch durch die Unterstützung weiterer Datenaufnahmen erfolgen. Ebenso soll die forstliche Planung verbessert werden, um eine dem Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Die Möglichkeit der Nutzung von Daten der nationalen Waldinventur für die betriebliche Planung soll geprüft werden.
Das methodische Vorgehen in diesem Ergebnisbereich beinhaltet: a) Organisationsentwicklung der SFMPA, b) Entwicklung von methodischen Verbesserungen in der forstlichen Planung, c) der Entwicklung eines verbesserten Waldbewirtschaftungsplanes sowie d) bedarfsorientierter Trainingsmaßnahmen. Die Zielgruppe dieser Komponente sind leitende Mitarbeiter der SFMPA, welche von einer verbesserten Organisationsstruktur profitieren, aber auch als Wissensträger aufgebaut werden sollen.
3. Die Organisationsstruktur und forstliche Bewirtschaftungsmethoden des Staatsforstbetriebes „Forest of Ukraine“ ist verbessert.
Analog zu dem Vorgehen in der Komponente 2 stehen die Organisationsentwicklung und das bedarfsorientierte Training von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern des Staatsforstbetriebes „Forest of Ukraine“ im Vordergrund, wobei der Arbeitsumfang aufgrund des Aufbaus und der Größe des Staatsforstbetriebes wesentlich höher ist. Letztlich soll die Umsetzung des erarbeiteten Waldbewirtschaftungsplanes (vgl. Ergebnisbereich 2) unterstützt werden. Die Zielgruppe dieser Komponente sind leitende Mitarbeiter des Staatsforstbetriebes, welche von einer verbesserten Organisationsstruktur profitieren aber auch als Wissensträger aufgebaut werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Das Projekt wird in Deutschland und in der Ukraine durchgeführt.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium: siehe Verfahrensbeschreibung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Details siehe Verfahrensbeschreibung.
Der Nettowert des Auftrags liegt oberhalb des Schwellenwertes in § 106 GWB i.V.m. Art. 4.d der Richtlinie 2014/24/EU. Anwendbar sind daher die Vergabevorschriften des 4. Teils des GWB.
Rechtsgrundlage:
Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gemäß §119 Abs. 2 und 3 GWB iVm §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. Er betrifft „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von §130 GWB i.V.m. §64 ff. VgV.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-09 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-09 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-09 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)
3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß §125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A)
4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A)
5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A) Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
8) Sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
9) Sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)
10) Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A)
2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A)
3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß §125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A)
4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A)
5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A)
6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A)
7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A) Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen.
8) Sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A)
9) Sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A)
10) Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug, der nicht älter als 6 Monate ist.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug, der nicht älter als 6 Monate ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Die durch Projektreferenzen, die nicht älter als 5 Jahre sind, nachgewiesenen technischen Mindestanforderungen sollen Folgendes umfassen:
a) Mindestens 3 langfristige Referenzprojekte mit jeweils mindestens 3 Jahren Laufzeit zur Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und -planung;
b) Mindestens 1 langfristiges Referenzprojekt mit mindestens 3 Jahren Laufzeit zur Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Vorbereitung und Durchführung nationaler Waldinventuren;
c) Mindestens 1 langfristiges Referenzprojekt mit mindestens 3 Jahren Laufzeit im Bereich des Kapazitätsaufbaus von Regierungsinstitutionen.
Die durch Projektreferenzen, die nicht älter als 5 Jahre sind, nachgewiesenen technischen Mindestanforderungen sollen Folgendes umfassen:
a) Mindestens 3 langfristige Referenzprojekte mit jeweils mindestens 3 Jahren Laufzeit zur Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und -planung;
b) Mindestens 1 langfristiges Referenzprojekt mit mindestens 3 Jahren Laufzeit zur Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Vorbereitung und Durchführung nationaler Waldinventuren;
c) Mindestens 1 langfristiges Referenzprojekt mit mindestens 3 Jahren Laufzeit im Bereich des Kapazitätsaufbaus von Regierungsinstitutionen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formlose Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre sowie Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bilanzen. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 250.000 EUR pro Jahr betragen haben.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formlose Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre sowie Gewinn- und Verlustrechnungen oder Bilanzen. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 250.000 EUR pro Jahr betragen haben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GFA Consulting Group GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE118655931
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-berlin-wald@gfa-group.de📧
Telefon: 000📞 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=704219🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Englisch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de wenden. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber/ Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „§ 160, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de wenden. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber/ Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „§ 160, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 151-470787 (2024-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 265 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1264998.56 EUR 💰
Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 063 025 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Promotion of Multifunctional, Sustainable Forest Management in Ukraine
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-09-30 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1264998.56 EUR 💰
Kennung des Angebots: Promotion of Multifunctional, Sustainable Forest Management in Ukraine W-UKR 24-01
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: IAK Agrar Consulting GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IAK Agrar Consulting GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811212111
Postanschrift: Bornaer Straße 16
Postleitzahl: 04288
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
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Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@iakleipzig.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Wallstr. 15
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 470787-2024
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: GFA Consulting Group GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE118655931
Postanschrift: Wallstr. 15
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-berlin-wald@gfa-group.de📧
Telefon: 000📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 203-627397 (2024-10-15)