Das erste und bisher geltende Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalts wurde im Jahr 1994 veröffentlicht und besteht aus drei Teilen: Teil 1: Grundsätzliche Zielstellungen Teil 2: Beschreibungen und Leitbilder der Landschaftseinheiten (entspricht der Landschaftsgliederung) Teil 3: Karten. Anlass und Zielstellung Nach fast 30 Jahren sieht der Koalitionsvertrag der Landesregierung 2021 bis 2026 die Fortschreibung und Überarbeitung des Landschaftsprogramms (LaPro) Sachsen-Anhalt vor. Die Bearbeitung ist in den Jahren 2024 bis 2026 geplant. Die Landschaft hat sich seit der Veröffentlichung des ersten Landschaftsprogramms (Teil 1: 1994) teils stark gewandelt. Nutzungsformen haben sich geändert, neue Herausforderungen und naturschutzfachliche Kernthemen sind hinzugekommen. Dazu zählen insbesondere das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und das landesweite ökologische Verbundsystem, aber auch die für den Naturschutz wichtige Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie der Klimaschutz (inkl. Klimawandelfolgen-Anpassung und Ausbau regenerativer Energien). Angepasste strategische Ansätze – auch unter Berücksichtigung neuer übergeordneter Vorgaben und Strategien – sind für die weitere nachhaltige Entwicklung des Landes dringend erforderlich. Das Landschaftsprogramm ist Richtschnur für die Arbeit der Naturschutzverwaltung. Es stellt darüber hinaus eine wichtige Grundlage für die Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Landesraumordnung sowie in anderen Fachplanungen dar. So ordnet sich das LaPro in die Fortschreibung der Landesentwicklungsplanung ein und wird wichtige Grundlage für effektive Standortentscheidungen von Investoren sein. Vor dem Hintergrund der geänderten Anforderungen dürfte eher von einer Neuaufstellung als von einer Fortschreibung des Landschaftsprogramms von 1994 auszugehen sein, zumal gemäß § 10 BNatSchG „mindestens alle zehn Jahre“ eine Fortschreibung geboten ist. Die Fortschreibung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8 bis 10 BNatSchG und 5 NatSchG LSA. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang der Charakter der Planung. Die Landschaftsplanung ist wie in Niedersachsen eigenständige, gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes (Modell der Sekundärintegration). LOS 1 (Bedarfsanalyse und Konzeption zur Fortschreibung des Landschaftsprogramms des Landes Sachsen-Anhalt) wurde im Jahr 2023 ausgeschrieben und vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-06.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fortschreibung des Landschaftsprogrammes aus dem Jahre 1994 LOS 2
Reference number: 41.1/01/2024
Kurze Beschreibung:
“Das erste und bisher geltende Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalts wurde im Jahr 1994 veröffentlicht und besteht aus drei Teilen:
Teil 1: Grundsätzliche...”
Kurze Beschreibung
Das erste und bisher geltende Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalts wurde im Jahr 1994 veröffentlicht und besteht aus drei Teilen:
Teil 1: Grundsätzliche Zielstellungen
Teil 2: Beschreibungen und Leitbilder der Landschaftseinheiten (entspricht der Landschaftsgliederung)
Teil 3: Karten.
Anlass und Zielstellung
Nach fast 30 Jahren sieht der Koalitionsvertrag der Landesregierung 2021 bis 2026 die Fortschreibung und Überarbeitung des Landschaftsprogramms (LaPro) Sachsen-Anhalt vor. Die Bearbeitung ist in den Jahren 2024 bis 2026 geplant.
Die Landschaft hat sich seit der Veröffentlichung des ersten Landschaftsprogramms (Teil 1: 1994) teils stark gewandelt. Nutzungsformen haben sich geändert, neue Herausforderungen und naturschutzfachliche Kernthemen sind hinzugekommen. Dazu zählen insbesondere das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und das landesweite ökologische Verbundsystem, aber auch die für den Naturschutz wichtige Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie der Klimaschutz (inkl. Klimawandelfolgen-Anpassung und Ausbau regenerativer Energien). Angepasste strategische Ansätze – auch unter Berücksichtigung neuer übergeordneter Vorgaben und Strategien – sind für die weitere nachhaltige Entwicklung des Landes dringend erforderlich.
Das Landschaftsprogramm ist Richtschnur für die Arbeit der Naturschutzverwaltung. Es stellt darüber hinaus eine wichtige Grundlage für die Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Landesraumordnung sowie in anderen Fachplanungen dar. So ordnet sich das LaPro in die Fortschreibung der Landesentwicklungsplanung ein und wird wichtige Grundlage für effektive Standortentscheidungen von Investoren sein. Vor dem Hintergrund der geänderten Anforderungen dürfte eher von einer Neuaufstellung als von einer Fortschreibung des Landschaftsprogramms von 1994 auszugehen sein, zumal gemäß § 10 BNatSchG „mindestens alle zehn Jahre“ eine Fortschreibung geboten ist.
Die Fortschreibung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8 bis 10 BNatSchG und 5 NatSchG LSA. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang der Charakter der Planung. Die Landschaftsplanung ist wie in Niedersachsen eigenständige, gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes (Modell der Sekundärintegration).
LOS 1 (Bedarfsanalyse und Konzeption zur Fortschreibung des Landschaftsprogramms des Landes Sachsen-Anhalt) wurde im Jahr 2023 ausgeschrieben und vergeben.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das erste und bisher geltende Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalts wurde im Jahr 1994 veröffentlicht und besteht aus drei Teilen:
Teil 1: Grundsätzliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Das erste und bisher geltende Landschaftsprogramm Sachsen-Anhalts wurde im Jahr 1994 veröffentlicht und besteht aus drei Teilen:
Teil 1: Grundsätzliche Zielstellungen
Teil 2: Beschreibungen und Leitbilder der Landschaftseinheiten (entspricht der Landschaftsgliederung)
Teil 3: Karten.
Anlass und Zielstellung
Nach fast 30 Jahren sieht der Koalitionsvertrag der Landesregierung 2021 bis 2026 die Fortschreibung und Überarbeitung des Landschaftsprogramms (LaPro) Sachsen-Anhalt vor. Die Bearbeitung ist in den Jahren 2024 bis 2026 geplant.
Die Landschaft hat sich seit der Veröffentlichung des ersten Landschaftsprogramms (Teil 1: 1994) teils stark gewandelt. Nutzungsformen haben sich geändert, neue Herausforderungen und naturschutzfachliche Kernthemen sind hinzugekommen. Dazu zählen insbesondere das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 und das landesweite ökologische Verbundsystem, aber auch die für den Naturschutz wichtige Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie der Klimaschutz (inkl. Klimawandelfolgen-Anpassung und Ausbau regenerativer Energien). Angepasste strategische Ansätze – auch unter Berücksichtigung neuer übergeordneter Vorgaben und Strategien – sind für die weitere nachhaltige Entwicklung des Landes dringend erforderlich.
Das Landschaftsprogramm ist Richtschnur für die Arbeit der Naturschutzverwaltung. Es stellt darüber hinaus eine wichtige Grundlage für die Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der Landesraumordnung sowie in anderen Fachplanungen dar. So ordnet sich das LaPro in die Fortschreibung der Landesentwicklungsplanung ein und wird wichtige Grundlage für effektive Standortentscheidungen von Investoren sein. Vor dem Hintergrund der geänderten Anforderungen dürfte eher von einer Neuaufstellung als von einer Fortschreibung des Landschaftsprogramms von 1994 auszugehen sein, zumal gemäß § 10 BNatSchG „mindestens alle zehn Jahre“ eine Fortschreibung geboten ist.
Die Fortschreibung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8 bis 10 BNatSchG und 5 NatSchG LSA. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang der Charakter der Planung. Die Landschaftsplanung ist wie in Niedersachsen eigenständige, gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes (Modell der Sekundärintegration).
LOS 1 (Bedarfsanalyse und Konzeption zur Fortschreibung des Landschaftsprogramms des Landes Sachsen-Anhalt) wurde im Jahr 2023 ausgeschrieben und vergeben.
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Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-06 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-07 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-05-06 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister: Mitgliedschaft in einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen und hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister: Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft:
ODER
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren
(siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 089-270470 (2024-05-06)