Gem. § 10 Abs. 1 BNatSchG werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm dargestellt. Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung regelt § 9 Abs. 1-3 BNatSchG. Das Landschaftsprogramm ist fortzuschreiben, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, bzw. gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG nach 10 Jahren. Beide Anlässe liegen vor. Die Fortschreibung kann als sachlicher Teilplan erfolgen, sofern die Umstände, die die Fortschreibung begründen, sachlich begrenzt sind (§ 9 Abs. 4 BNatSchG). Im Januar 2001 wurde das Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro) von der obersten Naturschutzbehörde, dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR), aufgestellt. Aufgrund der vergangenen und gegenwärtigen neuen Entwicklungen und neuen Ansprüche an die Landschaft, wie fortschreitende Bebauung, technische Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien, Klimawandel oder Lichtemissionen ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt eine stetig größer gewordene Herausforderung geworden. Gleichzeitig haben neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu einem neuen Stand von Wissenschaft und Technik in der Landschaftsplanung geführt und neue gesetzliche Bestimmungen gilt es zu beachten oder umzusetzen. Die Fortschreibung dient der Umsetzung der §§ 1 Abs.1 Nr.1, Abs. 2, Abs. 3 Nrn. 5 und 6, Abs. 4 Nr. 2 sowie Abs. 5 und Abs. 6 BNatSchG und orientiert sich inhaltlich an dessen Regelungen. Auf die Verwendbarkeit für § 2 Abs. 2 bis 6 BNatSchG ist zu achten. Mit dem sachlichen Teilplan soll eine räumlich konkrete Gebietskulisse erarbeitet werden. Diese soll in einer Karte im Maßstab M 1:300.000 dargestellt werden. Die Karte soll die Inhalte der Karte 3.1 des Landschaftsprogramms von 2001 ersetzen, wobei sich am Aufbau der Gliederung dieser Karte orientiert werden soll. Die Karte ist in einer Textdarstellung zu erläutern. Diese soll der Gliederung des LaPro 2001 folgen und nach Priorität geordnete Ziele, sowie Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und eine Begründung der Ziele enthalten. Die Verwertbarkeit nach § 9 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 BNatSchG und für die Strategischen Umweltprüfungen bei Planungen Dritter (SUP-Schutzgüter sind zu beachten) im Rahmen der Maßstabsebene M 1:300.000 sind zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Brandenburg - Fortschreibung des Teilplans "Biologische Vielfalt"
Referenznummer: VV-2024-0022
Kurze Beschreibung:
Gem. § 10 Abs. 1 BNatSchG werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm dargestellt. Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung regelt § 9 Abs. 1-3 BNatSchG. Das Landschaftsprogramm ist fortzuschreiben, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, bzw. gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG nach 10 Jahren. Beide Anlässe liegen vor. Die Fortschreibung kann als sachlicher Teilplan erfolgen, sofern die Umstände, die die Fortschreibung begründen, sachlich begrenzt sind (§ 9 Abs. 4 BNatSchG). Im Januar 2001 wurde das Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro) von der obersten Naturschutzbehörde, dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR), aufgestellt. Aufgrund der vergangenen und gegenwärtigen neuen Entwicklungen und neuen Ansprüche an die Landschaft, wie fortschreitende Bebauung, technische Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien, Klimawandel oder Lichtemissionen ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt eine stetig größer gewordene Herausforderung geworden. Gleichzeitig haben neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu einem neuen Stand von Wissenschaft und Technik in der Landschaftsplanung geführt und neue gesetzliche Bestimmungen gilt es zu beachten oder umzusetzen. Die Fortschreibung dient der Umsetzung der §§ 1 Abs.1 Nr.1, Abs. 2, Abs. 3 Nrn. 5 und 6, Abs. 4 Nr. 2 sowie Abs. 5 und Abs. 6 BNatSchG und orientiert sich inhaltlich an dessen Regelungen. Auf die Verwendbarkeit für § 2 Abs. 2 bis 6 BNatSchG ist zu achten. Mit dem sachlichen Teilplan soll eine räumlich konkrete Gebietskulisse erarbeitet werden. Diese soll in einer Karte im Maßstab M 1:300.000 dargestellt werden. Die Karte soll die Inhalte der Karte 3.1 des Landschaftsprogramms von 2001 ersetzen, wobei sich am Aufbau der Gliederung dieser Karte orientiert werden soll. Die Karte ist in einer Textdarstellung zu erläutern. Diese soll der Gliederung des LaPro 2001 folgen und nach Priorität geordnete Ziele, sowie Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und eine Begründung der Ziele enthalten. Die Verwertbarkeit nach § 9 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 BNatSchG und für die Strategischen Umweltprüfungen bei Planungen Dritter (SUP-Schutzgüter sind zu beachten) im Rahmen der Maßstabsebene M 1:300.000 sind zu gewährleisten.
Gem. § 10 Abs. 1 BNatSchG werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich eines Landes im Landschaftsprogramm dargestellt. Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung regelt § 9 Abs. 1-3 BNatSchG. Das Landschaftsprogramm ist fortzuschreiben, sobald und soweit dies im Hinblick auf Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist, bzw. gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG nach 10 Jahren. Beide Anlässe liegen vor. Die Fortschreibung kann als sachlicher Teilplan erfolgen, sofern die Umstände, die die Fortschreibung begründen, sachlich begrenzt sind (§ 9 Abs. 4 BNatSchG). Im Januar 2001 wurde das Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro) von der obersten Naturschutzbehörde, dem damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR), aufgestellt. Aufgrund der vergangenen und gegenwärtigen neuen Entwicklungen und neuen Ansprüche an die Landschaft, wie fortschreitende Bebauung, technische Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien, Klimawandel oder Lichtemissionen ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt eine stetig größer gewordene Herausforderung geworden. Gleichzeitig haben neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu einem neuen Stand von Wissenschaft und Technik in der Landschaftsplanung geführt und neue gesetzliche Bestimmungen gilt es zu beachten oder umzusetzen. Die Fortschreibung dient der Umsetzung der §§ 1 Abs.1 Nr.1, Abs. 2, Abs. 3 Nrn. 5 und 6, Abs. 4 Nr. 2 sowie Abs. 5 und Abs. 6 BNatSchG und orientiert sich inhaltlich an dessen Regelungen. Auf die Verwendbarkeit für § 2 Abs. 2 bis 6 BNatSchG ist zu achten. Mit dem sachlichen Teilplan soll eine räumlich konkrete Gebietskulisse erarbeitet werden. Diese soll in einer Karte im Maßstab M 1:300.000 dargestellt werden. Die Karte soll die Inhalte der Karte 3.1 des Landschaftsprogramms von 2001 ersetzen, wobei sich am Aufbau der Gliederung dieser Karte orientiert werden soll. Die Karte ist in einer Textdarstellung zu erläutern. Diese soll der Gliederung des LaPro 2001 folgen und nach Priorität geordnete Ziele, sowie Maßnahmen zur Erreichung der Ziele und eine Begründung der Ziele enthalten. Die Verwertbarkeit nach § 9 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 BNatSchG und für die Strategischen Umweltprüfungen bei Planungen Dritter (SUP-Schutzgüter sind zu beachten) im Rahmen der Maßstabsebene M 1:300.000 sind zu gewährleisten.
Die Leistung setzt sich aus folgenden Leistungsbestandteilen zusammen: 1) Planungsgrundlagen Besorgen, Zusammenstellen, Einpflegen und Berücksichtigen der folgenden Pläne und Grundlagen - Landesplanung - Landschaftsprogramm Brandenburg - Landschaftsrahmenpläne - Geobasisdaten - weitere Planwerke und Fachdaten 2) Recherche weiterer Grundlagen, weiterer Daten und der Rechtsprechung - Wissenschaftliche Grundlagen - Daten - Rechtsprechung 3) Bewertung a) Konzept Der Auftragnehmer entwickelt zunächst ein Konzept. Dieses beinhaltet eine Liste der erforderlichen Datengrundlagen, eine Recherche zum Thema Biodiversität und Landschaftsplanung, amtliche Dokumente, Programme, Rechtsprechung, eine (Arbeits-)Definition mit Untersetzung der drei Ebenen und eine Auflistung der Arbeitsschritte mit Zeitschiene. Das Konzept wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. b) Zwischenbericht (Erfassung und Bewertung) Der Zwischenbericht beschreibt oder soweit allgemein bekannt, nennt die zu verwendenden Methoden zur Erfassung und Bewertung der biologischen Vielfalt und legt ein grafisches Konzept für die Karten und eine Gliederung für den Text vor. Die Methodik soll auf das Land Brandenburg abgestimmt sein, aber auch die "Schnittstellen" zu den benachbarten Bundesländern und Polen berücksichtigen. Inhaltlich sollen auch die Auswirkungen künstlicher Beleuchtung und des Klimawandels und Ziele zur Klimaanpassung hinsichtlich der biologischen Vielfalt dargestellt werden. Das grafische Konzept soll auch mit Textkarten veranschaulicht werden. Dabei sind Kartenlegende und Textgliederung passfähig. Kapitel, bzw. Unterkapitel untersetzen einzelne Legendenpunkte der Karte. Der Zwischenbericht ist eine Skizze des vorgesehenen Werkes, insbesondere seines Inhalts und der textlichen und kartografischen Darstellung, die es auch Dritten ermöglicht, das Ziel der Planung zu erfassen und zu verstehen. Er benennt weitere, verfügbare, landesweit vorliegende Daten und Planungsgrundlagen, als die in 2.1.1. bis 2.1.5 genannten, die für den Erhalt der biologischen Vielfalt hilfreich oder erforderlich sind. Der Zwischenbericht wird dem Auftraggeber als Ausdruck und als Datei jeweils im PDF-Format und in einem bearbeitbaren DOCX-Format vorgelegt. Der Auftragnehmer arbeitet Hinweise und Anregungen des Auftraggebers ein und stellt den Zwischenbericht fertig. Der Zwischenbericht bildet die Grundlage für die Beteiligung der Behörden zur Festlegung des Untersuchungsrahmens gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 BbgNatSchAG für die Fortschreibung des Landschaftsprogramms. Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen aus und unterbreitet dem Auftraggeber seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen und berücksichtigt sie nach Entscheidung des Auftraggebers. Der Zwischenbericht umfasst, analog zur HOAI, die Planungsphase "Erfassung". Er besteht aus Text und Textkarten. Diese werden einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. 4) Planung a) Vorentwurf Der Vorentwurf bewertet die Ergebnisse der Erfassung des Zwischenberichts und stellt sie in mindestens einer Bewertungskarte im M 1:300.000 dar. Daraus werden die jeweiligen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen entwickelt und in mindestens einer Karte im M 1:300.000 mit Text dargestellt. Optional (siehe 3., Option 4) können weitere Karten im M 1:300.000 angefertigt werden.Alle Karten werden in 5 Ausdrucken sowie deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. Der Vorentwurf besteht aus Text und Karte im M 1:300.000 und orientiert sich hinsichtlich Gliederung und Layout am LaPro 2001. Der Vorentwurf beinhaltet die Ziele für den Erhalt hochwertiger Räume bzw. zur Verbesserung beeinträchtigter Räume für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Er beinhaltet auch Angaben zur Überprüfung der Verwirklichung der Planziele (Monitoringkonzept, vgl. Anlage 3). Der Vorentwurf bildet die Grundlage für die Hausabstimmung. b) Entwurf Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen der Hausabstimmung aus und unterbreitet dem AG seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen. Der AG entscheidet über eine etwaige Berücksichtigung und gibt ggf. weitere Hinweise an den AN weiter. Der AN setzt die zu berücksichtigenden Aspekte sowie die Hinweise des AG um und fertigt den Entwurf an. Alle Karten werden in 5 Ausdrucken sowie deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. Der Entwurf wird die Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 ff. BbgNatSchAG. c) Fertigstellung Tabellarische Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Unterbreitung eines Vorschlages, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen oder nicht. Der AG entscheidet über eine etwaige Berücksichtigung und gibt ggf. weitere Hinweise an den AN weiter. Der AN setzt die zu berücksichtigenden Aspekte sowie die Hinweise des AG um und stellt den Plan fertig. (Für weitere Details siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2)
Die Leistung setzt sich aus folgenden Leistungsbestandteilen zusammen: 1) Planungsgrundlagen Besorgen, Zusammenstellen, Einpflegen und Berücksichtigen der folgenden Pläne und Grundlagen - Landesplanung - Landschaftsprogramm Brandenburg - Landschaftsrahmenpläne - Geobasisdaten - weitere Planwerke und Fachdaten 2) Recherche weiterer Grundlagen, weiterer Daten und der Rechtsprechung - Wissenschaftliche Grundlagen - Daten - Rechtsprechung 3) Bewertung a) Konzept Der Auftragnehmer entwickelt zunächst ein Konzept. Dieses beinhaltet eine Liste der erforderlichen Datengrundlagen, eine Recherche zum Thema Biodiversität und Landschaftsplanung, amtliche Dokumente, Programme, Rechtsprechung, eine (Arbeits-)Definition mit Untersetzung der drei Ebenen und eine Auflistung der Arbeitsschritte mit Zeitschiene. Das Konzept wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. b) Zwischenbericht (Erfassung und Bewertung) Der Zwischenbericht beschreibt oder soweit allgemein bekannt, nennt die zu verwendenden Methoden zur Erfassung und Bewertung der biologischen Vielfalt und legt ein grafisches Konzept für die Karten und eine Gliederung für den Text vor. Die Methodik soll auf das Land Brandenburg abgestimmt sein, aber auch die "Schnittstellen" zu den benachbarten Bundesländern und Polen berücksichtigen. Inhaltlich sollen auch die Auswirkungen künstlicher Beleuchtung und des Klimawandels und Ziele zur Klimaanpassung hinsichtlich der biologischen Vielfalt dargestellt werden. Das grafische Konzept soll auch mit Textkarten veranschaulicht werden. Dabei sind Kartenlegende und Textgliederung passfähig. Kapitel, bzw. Unterkapitel untersetzen einzelne Legendenpunkte der Karte. Der Zwischenbericht ist eine Skizze des vorgesehenen Werkes, insbesondere seines Inhalts und der textlichen und kartografischen Darstellung, die es auch Dritten ermöglicht, das Ziel der Planung zu erfassen und zu verstehen. Er benennt weitere, verfügbare, landesweit vorliegende Daten und Planungsgrundlagen, als die in 2.1.1. bis 2.1.5 genannten, die für den Erhalt der biologischen Vielfalt hilfreich oder erforderlich sind. Der Zwischenbericht wird dem Auftraggeber als Ausdruck und als Datei jeweils im PDF-Format und in einem bearbeitbaren DOCX-Format vorgelegt. Der Auftragnehmer arbeitet Hinweise und Anregungen des Auftraggebers ein und stellt den Zwischenbericht fertig. Der Zwischenbericht bildet die Grundlage für die Beteiligung der Behörden zur Festlegung des Untersuchungsrahmens gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 BbgNatSchAG für die Fortschreibung des Landschaftsprogramms. Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen aus und unterbreitet dem Auftraggeber seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen und berücksichtigt sie nach Entscheidung des Auftraggebers. Der Zwischenbericht umfasst, analog zur HOAI, die Planungsphase "Erfassung". Er besteht aus Text und Textkarten. Diese werden einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. 4) Planung a) Vorentwurf Der Vorentwurf bewertet die Ergebnisse der Erfassung des Zwischenberichts und stellt sie in mindestens einer Bewertungskarte im M 1:300.000 dar. Daraus werden die jeweiligen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen entwickelt und in mindestens einer Karte im M 1:300.000 mit Text dargestellt. Optional (siehe 3., Option 4) können weitere Karten im M 1:300.000 angefertigt werden.Alle Karten werden in 5 Ausdrucken sowie deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. Der Vorentwurf besteht aus Text und Karte im M 1:300.000 und orientiert sich hinsichtlich Gliederung und Layout am LaPro 2001. Der Vorentwurf beinhaltet die Ziele für den Erhalt hochwertiger Räume bzw. zur Verbesserung beeinträchtigter Räume für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Er beinhaltet auch Angaben zur Überprüfung der Verwirklichung der Planziele (Monitoringkonzept, vgl. Anlage 3). Der Vorentwurf bildet die Grundlage für die Hausabstimmung. b) Entwurf Der Auftragnehmer wertet die eingegangenen Stellungnahmen der Hausabstimmung aus und unterbreitet dem AG seinen Vorschlag, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen. Der AG entscheidet über eine etwaige Berücksichtigung und gibt ggf. weitere Hinweise an den AN weiter. Der AN setzt die zu berücksichtigenden Aspekte sowie die Hinweise des AG um und fertigt den Entwurf an. Alle Karten werden in 5 Ausdrucken sowie deren GIS-Daten und als PDF (Auflösung 300dpi und 600 dpi) übergeben; Textkarten werden einzeln und als JPG in den Text eingebunden übergeben. Der Text wird DOCX- und als PDF-Datei übergeben. Der Entwurf wird die Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 5 Satz 2 ff. BbgNatSchAG. c) Fertigstellung Tabellarische Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Unterbreitung eines Vorschlages, inwieweit die Anregungen berücksichtigt werden sollen oder nicht. Der AG entscheidet über eine etwaige Berücksichtigung und gibt ggf. weitere Hinweise an den AN weiter. Der AN setzt die zu berücksichtigenden Aspekte sowie die Hinweise des AG um und stellt den Plan fertig. (Für weitere Details siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2)
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:selbst#
Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 7 (sieben) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.
Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 7 (sieben) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zum Haupterfüllungsort tritt der Firmensitz des Auftragnehmers hinzu.
Postanschrift: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Postleitzahl: 14467
Stadt: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Vorstudie gem. obiger Nr. 2.2 den Auftragnehmer mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen zu beauftragen: Option 1: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber den Auftragnehmer nach Potsdam in die Räume des Ministeriums ein. Option 2: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber in die Räume des Auftragnehmers ein. Option 3: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber oder der Auftragnehmer zu einer Videokonferenz ein. Option 4: Erstellen einer weiteren Karte M 1:300.000
Der Auftraggeber behält sich vor, in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Vorstudie gem. obiger Nr. 2.2 den Auftragnehmer mit den nachfolgend aufgeführten Leistungen zu beauftragen: Option 1: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber den Auftragnehmer nach Potsdam in die Räume des Ministeriums ein. Option 2: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber in die Räume des Auftragnehmers ein. Option 3: Projektbesprechungen mit dem Auftraggeber werden vom Auftraggeber je nach Erforderlichkeit zum genannten Festpreis beauftragt. Dazu lädt der Auftraggeber oder der Auftragnehmer zu einer Videokonferenz ein. Option 4: Erstellen einer weiteren Karte M 1:300.000
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der fachlichen und inhaltlichen Qualität des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-04 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-09-04 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-28 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise in Bezug auf die Eignung der Bieter werden mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise in Bezug auf die Eignung der Bieter werden mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Nachweis, dass der Bieter im Berufsregister nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf: Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf. Bei freiberuflich tätigen Personen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG wird auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, Kammer oder dergleichen oder der Nachweis der Meldung der steuerpflichtigen Leistungen beim zuständigen Finanzamt als gleichwertig anerkannt. Von Bewerbern aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist eine Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung eines in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU1 aufgeführten Berufs- oder Handelsregister beizufügen.
Der Nachweis, dass der Bieter im Berufsregister nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf: Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, eingetragen ist oder auf andere Weise den Beruf erlaubt ausüben darf. Bei freiberuflich tätigen Personen im Sinne von § 18 Absatz 1 Nummer 1 EStG wird auch der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, Kammer oder dergleichen oder der Nachweis der Meldung der steuerpflichtigen Leistungen beim zuständigen Finanzamt als gleichwertig anerkannt. Von Bewerbern aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist eine Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung eines in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU1 aufgeführten Berufs- oder Handelsregister beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB
Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung Russlandembargo): Von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung Russlandembargo): Von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen
Einverständniserklärung zu Unterzeichnung der "Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung" (Anlage A) im Falle eines Zuschlags
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung über 3 000 000 EUR fürPersonenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaatesdes Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3.000.000 EUR für Personenschäden und über EUR 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung über 3 000 000 EUR fürPersonenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaatesdes Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3.000.000 EUR für Personenschäden und über EUR 1.000.000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen.
Erklärung über den Gesamtumsatz oder die Bilanzsumme sowie über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Unternehmen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre
Erklärung über den Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Technische und berufliche Fähigkeiten
Vorstellung der personellen Ressourcen sowie der Qualifikation der vorgesehenen Bearbeiter, insbesondere der projektleitenden Mitarbeiter: Das vom Bewerber vorgesehene Projektteam sollte mindestens über einen Mitarbeiter mit mindestens einem Masterabschluss in Biologie oder Tierökologie (oder einen vergleichbaren Abschluss) und mindestens einen Mitarbeiter mit mindestens einem Masterabschluss in Landschaftsplanung (oder einen vergleichbaren Abschluss) verfügen. Der Projektleiter sollte mindestens einen Master-Abschluss in den Fachrichtungen Biologie oder Landschaftsplanung oder einen vergleichbaren Abschluss besitzen. Eine Qualifikation ist dann mit den geforderten Abschlüssen vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Ausbildungsschwerpunkte und der Ausbildungsdauer mit dem genannten Abschluss vergleichbar ist oder der Bewerber die geforderte Qualifikation auf anderem Wege, wie z.B. langjährige Berufserfahrung, Weiterbildungen oder dgl. erworben hat. Von Bewerbern aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist die Anerkennung einer vergleich-baren Berufsqualifikation nach der RICHTLINIE 2005/36/EG vorzulegen]
Vorstellung der personellen Ressourcen sowie der Qualifikation der vorgesehenen Bearbeiter, insbesondere der projektleitenden Mitarbeiter: Das vom Bewerber vorgesehene Projektteam sollte mindestens über einen Mitarbeiter mit mindestens einem Masterabschluss in Biologie oder Tierökologie (oder einen vergleichbaren Abschluss) und mindestens einen Mitarbeiter mit mindestens einem Masterabschluss in Landschaftsplanung (oder einen vergleichbaren Abschluss) verfügen. Der Projektleiter sollte mindestens einen Master-Abschluss in den Fachrichtungen Biologie oder Landschaftsplanung oder einen vergleichbaren Abschluss besitzen. Eine Qualifikation ist dann mit den geforderten Abschlüssen vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Ausbildungsschwerpunkte und der Ausbildungsdauer mit dem genannten Abschluss vergleichbar ist oder der Bewerber die geforderte Qualifikation auf anderem Wege, wie z.B. langjährige Berufserfahrung, Weiterbildungen oder dgl. erworben hat. Von Bewerbern aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist die Anerkennung einer vergleich-baren Berufsqualifikation nach der RICHTLINIE 2005/36/EG vorzulegen]
Nachweis, dass der Bieter über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, um auch bei Ausfall einzelner Bearbeiter die Leistung qualitäts- und fachgerecht erbringen zu können
Angabe der Fachkräfte oder der Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: [Es sind die für die Erbringung der Leistung vom Bieter vorgesehenen Fachkräfte oder Stellen und deren Eingliederung in das Unternehmen des Bieters sowie die Leistungsbestandteile, die von der jeweiligen Fachkraft bzw. Stelle erbracht werden soll, tabellarisch darzustellen. In den Fällen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder der Einbeziehung von Nachauftragnehmern oder der Hinzuziehung von Honorarkräften oder dgl. sind die Angaben für alle an der Leistungserbringung Beteiligten vorzulegen.]
Angabe der Fachkräfte oder der Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: [Es sind die für die Erbringung der Leistung vom Bieter vorgesehenen Fachkräfte oder Stellen und deren Eingliederung in das Unternehmen des Bieters sowie die Leistungsbestandteile, die von der jeweiligen Fachkraft bzw. Stelle erbracht werden soll, tabellarisch darzustellen. In den Fällen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder der Einbeziehung von Nachauftragnehmern oder der Hinzuziehung von Honorarkräften oder dgl. sind die Angaben für alle an der Leistungserbringung Beteiligten vorzulegen.]
Nachweis über die, in den letzten fünf (5) Jahren erbrachten vergleichbaren Aufträge im Bereich der (Landschafts- oder raumbezogenen) Planungen im M 1:50.000 und höher, insbesondere Landschaftsrahmenpläne oder -Programme
Nachweis der Erfahrungen bei der Erfassung und Bewertung von Daten zu Fauna und Flora: [Zur Beurteilung der fundierten Kenntnisse und Erfahrungen sind Angaben und Erklärungen z.B. in Form von Referenzen, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweisen oder Veröffentlichungen des Bewerbers beizufügen oder auf einem gesonderten Dokument im Einzelnen auszuführen.]
Nachweis der Erfahrungen bei der Erfassung und Bewertung von Daten zu Fauna und Flora: [Zur Beurteilung der fundierten Kenntnisse und Erfahrungen sind Angaben und Erklärungen z.B. in Form von Referenzen, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweisen oder Veröffentlichungen des Bewerbers beizufügen oder auf einem gesonderten Dokument im Einzelnen auszuführen.]
Nachweis über Pflanzen- oder Tierökologische Untersuchungen/Gutachten: [Zur Beurteilung der fundierten Kenntnisse und Erfahrungen sind Angaben und Erklärungen z.B. in Form von Referenzen, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweisen oder Veröffentlichungen des Bewerbers beizufügen oder auf einem gesonderten Dokument im Einzelnen auszuführen.]
Nachweis über Pflanzen- oder Tierökologische Untersuchungen/Gutachten: [Zur Beurteilung der fundierten Kenntnisse und Erfahrungen sind Angaben und Erklärungen z.B. in Form von Referenzen, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweisen oder Veröffentlichungen des Bewerbers beizufügen oder auf einem gesonderten Dokument im Einzelnen auszuführen.]
Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern: [Zur Beurteilung der fundierten Kenntnisse und Erfahrungen sind Angaben und Erklärungen z.B. in Form von Referenzen, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweisen oder Veröffentlichungen des Bewerbers beizufügen oder auf einem gesonderten Dokument im Einzelnen auszuführen.]
Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern: [Zur Beurteilung der fundierten Kenntnisse und Erfahrungen sind Angaben und Erklärungen z.B. in Form von Referenzen, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweisen oder Veröffentlichungen des Bewerbers beizufügen oder auf einem gesonderten Dokument im Einzelnen auszuführen.]
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Eignungskriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY867G9
Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 7 (sieben) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.
Die in den Vergabeunterlagen Teil A - Allgemeine Angaben benannten Anforderungen und Hinweise sind zu beachten. Alle Fragen, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über das Kommunikationstool im Projektraum (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) zu stellen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieteranfragen und Hinweise auf Unklarheiten sind bis spätestens 7 (sieben) Tage vor Angebotsfrist zu stellen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Bieter führen. Auf die "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" sowie die "Information nach § 7 Abs. 4 UVgO i. V. m. § 11 Abs. 3 VgV" wird hingewiesen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331-8661719📞
Fax: +49 331-8661652 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: 12-121096894462690-69
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Postleitzahl: 14467
Kontaktperson: Referat 11 - Zentrale Rechtsangelegenheiten
E-Mail: katharina.gottwald@mluk.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331-8667159📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammerzustellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 147-456716 (2024-07-29)
Auftragsbekanntmachung (2024-09-02) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-18 13:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-09-18 13:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-11 00:00:00 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Gültigkeitsdauer des Angebots: 1 Monate
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-02+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Verlängerung der Angebotsfrist und der Bindefrist um jeweils 14 Tage.
Andere zusätzliche Informationen
Im laufenden Vergabeverfahren erreichte uns das Feedback, dass aufgrund der Überschneidung der Laufzeit des Vergabeverfahrens mit den in vielen Bundesländern stattfindenden Sommerferien eine ordnungsgemäße und sorgfältige Angebotserstellung kaum bis gar nicht möglich sei. Da dies durchaus nachvollziehbar ist und eine Beeinflussung des Wettbewerbs hierdurch vermieden werden soll, verlängert der Auftraggeber die Angebotsfrist um 14 Tage. Entsprechend wird auch die Bindefrist angepasst. Die neuen Fristen lauten wie folgt: Möglichkeit für Rückfragen zu den Vergabeunterlagen: 11.09.2024 Angebotsfrist: 18.09.2024 Bindefrist: 18.10.2024.
Im laufenden Vergabeverfahren erreichte uns das Feedback, dass aufgrund der Überschneidung der Laufzeit des Vergabeverfahrens mit den in vielen Bundesländern stattfindenden Sommerferien eine ordnungsgemäße und sorgfältige Angebotserstellung kaum bis gar nicht möglich sei. Da dies durchaus nachvollziehbar ist und eine Beeinflussung des Wettbewerbs hierdurch vermieden werden soll, verlängert der Auftraggeber die Angebotsfrist um 14 Tage. Entsprechend wird auch die Bindefrist angepasst. Die neuen Fristen lauten wie folgt: Möglichkeit für Rückfragen zu den Vergabeunterlagen: 11.09.2024 Angebotsfrist: 18.09.2024 Bindefrist: 18.10.2024.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 18b1b335-d10f-46dc-929d-7fae0c15aea6-01
Quelle: OJS 2024/S 171-528460 (2024-09-02)