Der Teilbereich Freianlagen Wiesenbereich ist Teil des Gesamtprojekts Spreepark. Er beinhaltet Flächen, die zur Erschließung und Unterhaltung des Spreeparks dienen und im eingezäunten Bereich des Spreeparks liegen. Massenzusammenstellung: ca. 700 m² Ortbeton abbrechen ca. 2.000 m² Asphalt- und Pflasterfläche abbrechen ca. 6.000 m³ Frost- und Schottertragschicht / Boden abbrechen/abtragen ca. 22.000 m² Pflanzliche Bodendecke abräumen bzw. Flächen roden ca. 3.500 m² Frostschutz- und Tragschicht herstellen ca. 4.000 m² Asphaltflächen herstellen ca. 2.200 m² Pflasterflächen/ Plattenbeläge herstellen ca. 2.100 m Betonsteineinfassungen/ Betonborde herstellen ca. 750 m² Wassergebundene Wegedecke/Schotterrasen herstellen ca. 400 m² EPDM – Belag herstellen Fundamente für Zäune, Mastleuchten, etc. herstellen ca. 170 m Entwässerungsrinne und Abwasserleitungen inkl. Gräben herstellen ca. 700 m Elektroleitungen inkl. Gräben herstellen verschiedene Schächte und Verteilerschränke liefern und einbauen ca. 3.600 m³ Oberboden und Füllboden liefern und einbauen ca. 300 Stk. Bäume und Sträucher liefern und pflanzen ca. 2.200 Stk. Stauden liefern und pflanzen ca. 26.500 Stk. Geophyten liefern und pflanzen ca. 26.800 m² Ansaatflächen herstellen verschiedene Ausstattungsgegenstände liefern und einbauen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Freianlagen Wiesenbereich - Garten-, Landschafts- und Wegebaumaßnahmen
Referenznummer: E 2024-89 GB
Kurze Beschreibung:
Der Teilbereich Freianlagen Wiesenbereich ist Teil des Gesamtprojekts Spreepark. Er beinhaltet Flächen, die zur Erschließung und Unterhaltung des Spreeparks dienen und im eingezäunten Bereich des Spreeparks liegen.
Massenzusammenstellung:
ca. 700 m² Ortbeton abbrechen
ca. 2.000 m² Asphalt- und Pflasterfläche abbrechen
ca. 6.000 m³ Frost- und Schottertragschicht / Boden abbrechen/abtragen
ca. 22.000 m² Pflanzliche Bodendecke abräumen bzw. Flächen roden
ca. 3.500 m² Frostschutz- und Tragschicht herstellen
ca. 4.000 m² Asphaltflächen herstellen
ca. 2.200 m² Pflasterflächen/ Plattenbeläge herstellen
ca. 2.100 m Betonsteineinfassungen/ Betonborde herstellen
ca. 750 m² Wassergebundene Wegedecke/Schotterrasen herstellen
ca. 400 m² EPDM – Belag herstellen
Fundamente für Zäune, Mastleuchten, etc. herstellen
ca. 170 m Entwässerungsrinne und Abwasserleitungen inkl. Gräben herstellen
ca. 700 m Elektroleitungen inkl. Gräben herstellen
verschiedene Schächte und Verteilerschränke liefern und einbauen
ca. 3.600 m³ Oberboden und Füllboden liefern und einbauen
ca. 300 Stk. Bäume und Sträucher liefern und pflanzen
ca. 2.200 Stk. Stauden liefern und pflanzen
ca. 26.500 Stk. Geophyten liefern und pflanzen
ca. 26.800 m² Ansaatflächen herstellen
verschiedene Ausstattungsgegenstände liefern und einbauen
Der Teilbereich Freianlagen Wiesenbereich ist Teil des Gesamtprojekts Spreepark. Er beinhaltet Flächen, die zur Erschließung und Unterhaltung des Spreeparks dienen und im eingezäunten Bereich des Spreeparks liegen.
Massenzusammenstellung:
ca. 700 m² Ortbeton abbrechen
ca. 2.000 m² Asphalt- und Pflasterfläche abbrechen
ca. 6.000 m³ Frost- und Schottertragschicht / Boden abbrechen/abtragen
ca. 22.000 m² Pflanzliche Bodendecke abräumen bzw. Flächen roden
ca. 3.500 m² Frostschutz- und Tragschicht herstellen
ca. 4.000 m² Asphaltflächen herstellen
ca. 2.200 m² Pflasterflächen/ Plattenbeläge herstellen
ca. 2.100 m Betonsteineinfassungen/ Betonborde herstellen
ca. 750 m² Wassergebundene Wegedecke/Schotterrasen herstellen
ca. 400 m² EPDM – Belag herstellen
Fundamente für Zäune, Mastleuchten, etc. herstellen
ca. 170 m Entwässerungsrinne und Abwasserleitungen inkl. Gräben herstellen
ca. 700 m Elektroleitungen inkl. Gräben herstellen
verschiedene Schächte und Verteilerschränke liefern und einbauen
ca. 3.600 m³ Oberboden und Füllboden liefern und einbauen
ca. 300 Stk. Bäume und Sträucher liefern und pflanzen
ca. 2.200 Stk. Stauden liefern und pflanzen
ca. 26.500 Stk. Geophyten liefern und pflanzen
ca. 26.800 m² Ansaatflächen herstellen
verschiedene Ausstattungsgegenstände liefern und einbauen
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – insbesondere hinsichtlich des Tarifentgelts -, die bei der Erstellung des Angebots sowie bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind, siehe Vergabeunterlagen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – insbesondere hinsichtlich des Tarifentgelts -, die bei der Erstellung des Angebots sowie bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind, siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenarbeiten📦
Postleitzahl: 12437
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-07 📅
Datum des Endes: 2026-03-27 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-06 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-11-06 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-30 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden ausschließlich Unterlagen nachgefordert, die nicht die Bewertung auf Grundlage der Zuschlagskriterien betreffen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Die Anforderungen gemäß § 6a VOB/A können über das ULV oder ein anderes Präqualifizierungssystem nachgewiesen werden. Falls eine entsprechende Präqualifizierung nicht vorliegt, ist das Formblatt V 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot einzureichen. Die darin genannten einzureichenden Nachweise zur Eignung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Eignung zur Berufsausübung: Die Anforderungen gemäß § 6a VOB/A können über das ULV oder ein anderes Präqualifizierungssystem nachgewiesen werden. Falls eine entsprechende Präqualifizierung nicht vorliegt, ist das Formblatt V 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot einzureichen. Die darin genannten einzureichenden Nachweise zur Eignung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Anforderungen gemäß § 6a VOB/A können über das ULV oder ein anderes Präqualifizierungssystem nachgewiesen werden. Falls eine entsprechende Präqualifizierung nicht vorliegt, ist das Formblatt V 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot einzureichen. Die darin genannten einzureichenden Nachweise zur Eignung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Anforderungen gemäß § 6a VOB/A können über das ULV oder ein anderes Präqualifizierungssystem nachgewiesen werden. Falls eine entsprechende Präqualifizierung nicht vorliegt, ist das Formblatt V 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot einzureichen. Die darin genannten einzureichenden Nachweise zur Eignung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Anforderungen gemäß § 6a VOB/A können über das ULV oder ein anderes Präqualifizierungssystem nachgewiesen werden. Falls eine entsprechende Präqualifizierung nicht vorliegt, ist das Formblatt V 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot einzureichen. Die darin genannten einzureichenden Nachweise zur Eignung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Anforderungen gemäß § 6a VOB/A können über das ULV oder ein anderes Präqualifizierungssystem nachgewiesen werden. Falls eine entsprechende Präqualifizierung nicht vorliegt, ist das Formblatt V 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot einzureichen. Die darin genannten einzureichenden Nachweise zur Eignung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Referenzen: Zu erfüllende Mindestanforderung:
Als Nachweis der Eignung sind mindestens zwei realisierte Objekte im Außenraum zu Ausführungen von Walzasphalt mit anschließender Oberflächenbearbeitung, wie Strahlen, Schleifen, Stocken innerhalb der letzten 8 Jahre mit einer Bearbeitungsfläche von je mindestens 1.000m² nachzuweisen.
Referenzen: Zu erfüllende Mindestanforderung:
Als Nachweis der Eignung sind mindestens zwei realisierte Objekte im Außenraum zu Ausführungen von Walzasphalt mit anschließender Oberflächenbearbeitung, wie Strahlen, Schleifen, Stocken innerhalb der letzten 8 Jahre mit einer Bearbeitungsfläche von je mindestens 1.000m² nachzuweisen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 GWB erfolgt ein zwingender Ausschluss des Bieters. Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB entscheidet der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über den Verbleib oder Ausschluss des Bieters im Verfahren.
Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 GWB erfolgt ein zwingender Ausschluss des Bieters. Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB entscheidet der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über den Verbleib oder Ausschluss des Bieters im Verfahren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str.105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090138316 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 194-597723 (2024-10-01)