Freiberger Mulde, HWS Döbeln, Teilprojekt Freiberger Mulde und Altstadt, Los 6 (Abschnitt I/2.4) Errichtung Hochwasserschutzwand

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster

Freiberger Mulde, HWS Döbeln, Teilprojekt Freiberger Mulde und Altstadt, Los 6 (Abschnitt I/2.4) Errichtung Hochwasserschutzwand

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-14 Auftragsbekanntmachung
2025-12-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-12-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2024-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Freiberger Mulde, HWS Döbeln, Teilprojekt Freiberger Mulde und Altstadt, Los 6 (Abschnitt I/2.4) Errichtung Hochwasserschutzwand
Referenznummer: 599/2024/60
Kurze Beschreibung:
Freiberger Mulde, HWS Döbeln, Teilprojekt Freiberger Mulde und Altstadt, Los 6 (Abschnitt I/2.4) Errichtung Hochwasserschutzwand
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Hochwasserschutzarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Errichtung Hochwasserschutzwand in Spundwandbauweise (Bohr-Press-Verfahren) mit Stahlbetonkopfbalken und Anpassung des Geh-/Radweges im Kreuzungsbereich der Wand
Beschreibung der Beschaffung:
Errichtung Hochwasserschutzwand in Spundwandbauweise (Bohr-Press-Verfahren) mit Stahlbetonkopfbalken und Anpassung des Geh-/Radweges im Kreuzungsbereich der Wand - verkehrsrechtliche Anordnung einholen, -Einrichtung der Baustelle, - Beweissicherung durchführen, - Baufeldfreimachung (Fällarbeiten, Rückbau Radweg, - Einrichtung der Schwingungs- und Erschütterungsmessung, - Zwischenvermessung laufend, - Erstellung Rammplan, - Suchschachtungen Kabel, - Wasserbausteinschüttung als Auflast, - Vorbohrarbeiten, - Spundwand einpressen, - Herstellung Baugrube, - Betonage, - Verfüllung Baugrube, - Herstellung Entwässerungsanlagen, - Montage Geländer, - Herstellung Planum, - Herstellung Bettungsschicht, - Herstellung Asphalt, - Bestandsvermessung, - Rückbau BE und Restleistungen
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Zusätzliche Informationen:
Kommunikation und Abwicklung des Verfahrens mit ausschließlich elektronischer Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über die Plattform eVergabe. Sollte der Bieter die Unterlagen anonym herunterladen, so muss er sich regelmäßig selbstständig über mögliche Änderungen und Anpassungen informieren. Durch die Vergabestelle werden vom Zuschlagsbieter ab einem Auftragswert von 30.000,00 € netto der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und der Auszug aus dem Wettbewerbsregister abgefordert. Alle geforderten Erklärungen und Nachweise sind entsprechend den Vorgaben/Formblättern schriftlich vorzulegen. Die eingereichten Unterlagen sind als „Angebot, VG-Nr. -599/2024/60 – Freiberger Mulde, HWS Döbeln, Teilprojekt Freiberger Mulde und Altstadt, Los 6 (Abschnitt I/2.4)“ zu bezeichnen.
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Postleitzahl: 04720
Stadt: Döbeln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mittelsachsen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-07 📅
Datum des Endes: 2025-05-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-15 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-15 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): nicht öffentlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2024-11-15 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: nicht öffentlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweise gemäß VOB/A-EU § 6a EU, Nr. 1, kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung vorzulegen. Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist auf Verlangen die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister und der Eintrag in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachweise gemäß VOB/A-EU § 6a EU, Nr. 2; Freistellungsbescheinigung zur Bauvorabzugssteuer gem. § 48 Abs. 1 EStG; Nachweis der Haftpflichtversicherung; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Nachweise gemäß VOB/A-EU § 6a EU, Nr. 3; Referenzobjekte (3 Referenzen vergleichbarer Leistungen): Referenz, Auftraggeber, Kurzbeschreibung, Ausführungszeit (von-bis), Ständige Betonprüfstelle und anerkannte Überwachungsstelle (Nachweise für ÜK2-Baustellen). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten, - Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns - Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgegeben wird. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Nachweis gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3g: Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal. - Nachweis gemäß VOB/A § 6 e EU Abs. 6: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Urkalkulation (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen)
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Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§§ 123, 124 GWB §§ 6e, 6f EU VOB/A; §13i.V.m. § 16 VOB/A EU, §15 VOB/A EU, §16a VOB/A EU

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster
Nationale Registrierungsnummer: DE199521669
Postanschrift: Gartenstraße 34
Postleitzahl: 04571
Postort: Rötha
Region: Leipzig 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betrieb.emuwe@ltv.sachsen.de 📧
Telefon: 034206-588-0 📞
Fax: 034206-588-666 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01928aca-1260-46f1-b8a2-249bcf491a2f/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01928aca-1260-46f1-b8a2-249bcf491a2f/zustellweg-auswaehlen 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: 0341977100 📞
URL: https://www.ld.sachsen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 201-622460 (2024-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Freiberger Mulde, HWS Döbeln, Teilprojekt Freiberger Mulde und Altstadt, Los 6 (Abschnitt I/2.4) Errichtung Hochwasserschutzwand
Kurze Beschreibung:
Errichtung Hochwasserschutzwand in Spundwandbauweise (Bohr-Press-Verfahren) mit Stahlbetonkopfbalken und Anpassung des Geh-/Radweges im Kreuzungsbereich der Wand - verkehrsrechtliche Anordnung einholen, - Einrichtung der Baustelle, - Beweissicherung durchführen, - Baufeldfreimachung (Fällarbeiten, Rückbau Radweg, - Einrichtung der Schwingungs- und Erschütterungsmessung, - Zwischenvermessung laufend, - Erstellung Rammplan, - Suchschachtungen Kabel, - Wasserbausteinschüttung als Auflast, - Vorbohrarbeiten, - Spundwand einpressen, - Herstellung Baugrube, - Betonage, - Verfüllung Baugrube, - Herstellung Entwässerungsanlagen, - Montage Geländer, - Herstellung Planum, - Herstellung Bettungsschicht, - Herstellung Asphalt, - Bestandsvermessung, - Rückbau BE und Restleistungen
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 92941.85 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 599/2024/60
Beschreibung der Beschaffung:
Errichtung Hochwasserschutzwand in Spundwandbauweise (Bohr-Press-Verfahren) mit Stahlbetonkopfbalken und Anpassung des Geh-/ Radweges im Kreuzungsbereich der Wand
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 599/2024/60 Vertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-02-10 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 399991.55 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Angebot 599/2024/60
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bau Logistik Döbeln GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE193749766
Postleitzahl: 04720
Postort: Döbeln
Region: Mittelsachsen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ie@ideenundmehr.de 📧
Telefon: 03431715052 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
URL: https://www.ld.sachsen.de. 🌏
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-04+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Bei Durchführung der Archäologischen Grabungen wurde im Böschungsbereich ein aufgrund der Rodungsarbeiten und entfernten Wurzelstöcke aufgelockerter Boden angetroffen, der eine unregelmäßig überformte Oberfläche aufwies. Beim Abtrag des Bodens in der Böschung trat Bauschutt und Geröll auf. Um auf die in der Grabungsvereinbarung genannten archäologisch relevanten Schichten / Befunde zu gelangen, erfolgte der weitere Abhub horizontal. Zur Baustraße hin wurde „getreppt“ abgebaggert. Des Weiteren wurde eine alte Stadtmauer vorgefunden, welche freigelegt und gesichert werden musste. Daher musste im Böschungsbereich eine Fußsteinreihe aus HMB 1000/300 gesetzt werden, um ausreichend Standsicherheit für den Bodenauftrag im Böschungsbereich sicherzustellen. Des Weiteren wurde es notwendig, den angefallenen Bodenaushub auszusieben und anschließend wieder einzubauen. Eine Entsorgung und erneute Anlieferung von Bodenmaterial wurde geprüft und für Unwirtschaftlich befunden. Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 sind Änderungen eines öffentlichen Auftrages ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung des Auftrages aufgrund von Umständen erforderlich wird, die der AG im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht. (betrifft die o.s. Nachtrags-Positionen 05.01.10 – 40). Die angebotene Leistung ist für die fristgerechte Fortführung der Maßnahme zwingend erforderlich. Die Änderungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe nicht vorhersehbar. Die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wäre für den Bauherrn mit erheblichem Koordinierungsaufwand verbunden und würde zu unverhältnismäßigen Verzögerungen im Bauablauf führen. Im Bereich der Spundwand wurde aufgrund von Hindernissen im Baugrund eine erhöhte Anzahl von Bodenaustauschbohrungen erforderlich. Der dabei geförderte Boden musste ebenfalls gesiebt und wieder eingebaut werden. Des Weiteren wurde eine Wasserhaltung während der Austauschbohrungen erforderlich, um Wassereintritt zu verhindern. Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 sind eines öffentlichen Auftrages ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn in den ursprünglichen Vergabeunterlagen klare, genaue und eindeutig formulierte Überprüfungsklauseln oder Optionen vorgesehen sind und sich der Gesamtcharakter des Auftrages nicht verändert. Da es sich bei den Nachtrags-Positionen 05.10.50 – 70 um Mehrmengen zu LV-Positionen handelt, betrifft das diese Nachtragspositionen. Die Nachtragssumme beträgt ca. 23 % des Hauptauftragswertes, damit ist die Vertragsänderung nicht mehr als unwesentlich im Sinne des §132 Abs. 3 GWB zuzuordnen. Die Beauftragung wird deshalb mit Verweis auf §132 GWB Abs. 2 Nr. 2+3 als vergaberechtlich zulässig eingeschätzt.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: siehe Begründung
Quelle: OJS 2025/S 235-807746 (2025-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-04)
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 399991.55 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Bereich der Spundwand wurde aufgrund von Hindernissen im Baugrund, welche nicht im Rahmen der Baugrunduntersuchungen erfasst werden konnten, eine erhöhte Anzahl von Bodenaustauschbohrungen erforderlich. Ein Einbringen der Spundwände ohne die erforderlichen Bodenaustauschbohrungen wäre nicht möglich gewesen. Aufgrund der o. g. Umstände (ungünstige Baugrundverhältnisse) hat sich der Mengensatz der Position 02.03.160 deutlich erhöht. Die Leistungen sind dem Grunde nach berechtigt, führen zu Mengen von > 110 % des im Hauptauftrag erfassten Leistungsumfanges und sind entsprechend § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B zuzuordnen. Die Änderungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe nicht vorhersehbar, da die vorgefundenen Baugrundverhältnisse bei der Erkundung so nicht erfasst wurden (Baugrundrisiko) damit die o. a. zusätzlichen Leistungen und Mengen erst mit Aufschluss der Baugrube erkennbar und quantifizierbar wurden. Die Beauftragung ist zur Erbringung des ausgeschriebenen Bau-Solls notwendig. Die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer wäre für den Bauherrn mit erheblichem Koordinierungsaufwand verbunden und würde zu unverhältnismäßigen Verzögerungen im Bauablauf und damit auch zu zusätzlichen Kosten führen. Darüber hinaus sind die Leistungen nicht so abgrenzbar, dass bei einer Ausführung durch unterschiedliche Auftragnehmer eindeutige Zuordnung hinsichtlich der Gewährleistungspflichten getroffen werden können
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die mit dem 2. Nachtrag verbundenen Leistungen stellen Leistungen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B dar. Der Bedarf hat sich erst im Rahmen der Bauausführung ergeben und war auf Grundlage der vorliegenden Baugrunduntersuchungen und damit im Rahmen der Sorgfaltspflicht des AG nicht absehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich durch die zusätzlich erforderlich gewordenen Leistungen nicht. Entsprechend können die Leistungen dem § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zugeordnet werden.
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Quelle: OJS 2025/S 235-808715 (2025-12-04)