Der Auftraggeber will mit dieser Ausschreibung Rahmenvereinbarungen über Funktionserhaltungsverträge (FEV) für die in seiner Betriebsverantwortung befindlichen Kühlanlagen, USV-Anlagen und Raumkontrollsysteme (RKS) an den dezentralen Standorten und damit zusammenhängende Leistungen abschließen (4 Lose). Ziel ist es, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur an diesen Standorten zu gewährleisten. Die Laufzeit dieser beträgt 36 Monate (Grundlaufzeit). Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 24 Monate (36 + 24), wenn nicht der Auftraggeber einer Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Laufzeit schriftlich widerspricht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Funktionserhaltungsvertrag für Gewerke Kühlanlagen, USV und RKS 2025
Referenznummer: 2024MSC000004
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber will mit dieser Ausschreibung Rahmenvereinbarungen über Funktionserhaltungsverträge (FEV) für die in seiner Betriebsverantwortung befindlichen Kühlanlagen, USV-Anlagen und Raumkontrollsysteme (RKS) an den dezentralen Standorten und damit zusammenhängende Leistungen abschließen (4 Lose).
Ziel ist es, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur an diesen Standorten zu gewährleisten.
Die Laufzeit dieser beträgt 36 Monate (Grundlaufzeit). Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 24 Monate (36 + 24), wenn nicht der Auftraggeber einer Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem Ablauf
der Laufzeit schriftlich widerspricht.
Der Auftraggeber will mit dieser Ausschreibung Rahmenvereinbarungen über Funktionserhaltungsverträge (FEV) für die in seiner Betriebsverantwortung befindlichen Kühlanlagen, USV-Anlagen und Raumkontrollsysteme (RKS) an den dezentralen Standorten und damit zusammenhängende Leistungen abschließen (4 Lose).
Ziel ist es, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur an diesen Standorten zu gewährleisten.
Die Laufzeit dieser beträgt 36 Monate (Grundlaufzeit). Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 24 Monate (36 + 24), wenn nicht der Auftraggeber einer Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem Ablauf
der Laufzeit schriftlich widerspricht.
1️⃣
Interne Kennung: 994e9a78-9ad7-4b93-aba0-49f4bb9ea198
Titel: USV-Anlagen und Raumkontrollsysteme dezentrale Standorte Bayern
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über einen Funktionserhaltungsvertrag (FEV) für die USV-Anlagen und Raumkontrollsysteme (RKS) an den dezentralen Standorten des Auftraggebers und damit zusammenhängende Leistungen.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate (Grundlaufzeit).
Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 24 Monate (36 + 24), wenn nicht
der Auftraggeber einer Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem Ablauf
der Laufzeit schriftlich widerspricht.
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über einen Funktionserhaltungsvertrag (FEV) für die USV-Anlagen und Raumkontrollsysteme (RKS) an den dezentralen Standorten des Auftraggebers und damit zusammenhängende Leistungen.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate (Grundlaufzeit).
Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 24 Monate (36 + 24), wenn nicht
der Auftraggeber einer Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem Ablauf
der Laufzeit schriftlich widerspricht.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate (Grundlaufzeit).
Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 24 Monate (36 + 24), wenn nicht
der Auftraggeber einer Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem Ablauf
der Laufzeit schriftlich widerspricht.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate (Grundlaufzeit).
Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 24 Monate (36 + 24), wenn nicht
der Auftraggeber einer Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem Ablauf
der Laufzeit schriftlich widerspricht.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: b47a155f-f8ae-476a-a61d-6f677ecb02dc
Titel: USV-Anlagen und Raumkontrollsysteme LfSt Standorte
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über einen Funktionserhaltungsvertrag (FEV) für die USV-Anlagen und Raumkontrollsysteme (RKS) an den BayLfSt-Standorten des Auftraggebers und damit zusammenhängende Leistungen.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate (Grundlaufzeit). Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 24 Monate (36 + 24), wenn nicht der Auftraggeber einer Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Laufzeit schriftlich widerspricht.
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über einen Funktionserhaltungsvertrag (FEV) für die USV-Anlagen und Raumkontrollsysteme (RKS) an den BayLfSt-Standorten des Auftraggebers und damit zusammenhängende Leistungen.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate (Grundlaufzeit). Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 24 Monate (36 + 24), wenn nicht der Auftraggeber einer Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Laufzeit schriftlich widerspricht.
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über einen Funktionserhaltungsvertrag (FEV) für die Kühlanlagen an den dezentralen Standorten des Auftraggebers und damit zusammenhängende Leistungen. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate (Grundlaufzeit). Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 24 Monate (36 + 24), wenn nicht der Auftraggeber einer Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem Ablauf
der Laufzeit schriftlich widerspricht.
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über einen Funktionserhaltungsvertrag (FEV) für die Kühlanlagen an den dezentralen Standorten des Auftraggebers und damit zusammenhängende Leistungen. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate (Grundlaufzeit). Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 24 Monate (36 + 24), wenn nicht der Auftraggeber einer Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem Ablauf
der Laufzeit schriftlich widerspricht.
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über einen Funktionserhaltungsvertrag (FEV) für die Kühlanlagen an den BayLfSt-Standorten des Auftraggebers und damit zusammenhängende Leistungen. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate (Grundlaufzeit). Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 24 Monate (36 + 24), wenn nicht
der Auftraggeber einer Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Laufzeit schriftlich widerspricht.
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über einen Funktionserhaltungsvertrag (FEV) für die Kühlanlagen an den BayLfSt-Standorten des Auftraggebers und damit zusammenhängende Leistungen. Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate (Grundlaufzeit). Die Laufzeit verlängert sich automatisch einmalig um weitere 24 Monate (36 + 24), wenn nicht
der Auftraggeber einer Verlängerung der Vereinbarung spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Laufzeit schriftlich widerspricht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-08 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-25 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben Wettbewerbsregister-Eigenerklärung zu russischen Unternehmen-Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren/Liquidation, Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn - Darstellung Bieterstruktur - Schutzerklärung Scientology: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/1df07add-adaa-455f-ba0d-7670d06b9499/suitabilitycriteria
Angaben Wettbewerbsregister-Eigenerklärung zu russischen Unternehmen-Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren/Liquidation, Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn - Darstellung Bieterstruktur - Schutzerklärung Scientology: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/1df07add-adaa-455f-ba0d-7670d06b9499/suitabilitycriteria
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
zwei Referenzprojekte, die unter das Themengebiet fallen - Beendigungszeitpunkt des Referenzauftrages < 3 Jahre - Zertifizierung auf USV-Anlagen des Herstellers Riello bis 160 kVA, sowie auf RKS der Fa. Rittal Typ CMC III - Erfahrung auf Generex-Netzwerkadaptern, an Rittal PDU und PSM, allgemeinen Stromversorgungen sowie Anpassungen an Netzwerk- und Serverschränken - DGUV Vorschrift 3: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/1df07add-adaa-455f-ba0d-7670d06b9499/suitabilitycriteria
zwei Referenzprojekte, die unter das Themengebiet fallen - Beendigungszeitpunkt des Referenzauftrages < 3 Jahre - Zertifizierung auf USV-Anlagen des Herstellers Riello bis 160 kVA, sowie auf RKS der Fa. Rittal Typ CMC III - Erfahrung auf Generex-Netzwerkadaptern, an Rittal PDU und PSM, allgemeinen Stromversorgungen sowie Anpassungen an Netzwerk- und Serverschränken - DGUV Vorschrift 3: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/1df07add-adaa-455f-ba0d-7670d06b9499/suitabilitycriteria
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (§ 39 Abs. 6 VgV). Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 171-528188 (2024-09-02)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-24+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e6729f7f-74ac-4401-ae19-cc6a1756a691-01
Quelle: OJS 2024/S 187-574693 (2024-09-24)