ca. 1.388 m2 Radondichte Bodenplattenabdichtung ca. 1.388 m2 Doppelschwingboden flächenelastisch ca. 1.600 m Spielfeldmarkierungen ca. 1.215 m2 Sportfußbodenheizung ca. 37,75 m2 Kraftsportplatten d=20 mm
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: G 392 Sportboden Turnhalle
Reference number: 24-B-0553-LRA
Kurze Beschreibung:
“ca. 1.388 m2 Radondichte
Bodenplattenabdichtung
ca. 1.388 m2 Doppelschwingboden
flächenelastisch
ca. 1.600 m Spielfeldmarkierungen
ca. 1.215 m2...”
Kurze Beschreibung
ca. 1.388 m2 Radondichte
Bodenplattenabdichtung
ca. 1.388 m2 Doppelschwingboden
flächenelastisch
ca. 1.600 m Spielfeldmarkierungen
ca. 1.215 m2 Sportfußbodenheizung
ca. 37,75 m2 Kraftsportplatten d=20 mm
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ca. 1.388 m2 Radondichte
Bodenplattenabdichtung
ca. 1.388 m2 Doppelschwingboden
flächenelastisch
ca. 1.600 m Spielfeldmarkierungen
ca. 1.215 m2...”
Beschreibung der Beschaffung
ca. 1.388 m2 Radondichte
Bodenplattenabdichtung
ca. 1.388 m2 Doppelschwingboden
flächenelastisch
ca. 1.600 m Spielfeldmarkierungen
ca. 1.215 m2 Sportfußbodenheizung
ca. 37,75 m2 Kraftsportplatten d=20 mm
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-16 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-17 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 0003
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49981 531277📞
Fax: +49981 531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 0003
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49981 531277📞
Fax: +49981 531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeun-terlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auf-traggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentli-chung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amts-blatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 221-689701 (2024-11-08)