Mit den Planfeststellungsbeschlüssen des Projektes Dresdner Bahn werden Maßnahmen auf den Flächen des Nassen Dreieck und in dessen Nähe in Berlin-Pankow und auf den Flächen des Platzes des 4. Juli in Berlin-Zehlendorf als Ersatzmaßnahme festgestellt. Die Ersatzmaßnahme beinhaltet die Entsiegelung von Verkehrsflächen, die Herstellung von Lebensraumflächen und Pflanzung von Ersatzbäumen. Das Bauvorhaben unterteilt sich in zwei Lose. Die Leistungen in Los 1 finanziert die DB InfraGo AG. Die Finanzierung der Maßnahmen aus Los 2 übernimmt das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf. Bitte beachten Sie bei der Abgabe der Angebote, dass entsprechend dieser, zwei verschiedene Verträge entstehen werden. Beide Lose sollen jedoch an denselben Auftragnehmer vergeben werden. Das heißt, jeder Bieter muss zwingend für beide Lose ein Angebot einreichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Garten- und Landschaftsbau - Teilmaßnahme Platz des 4. Juli
Referenznummer: E 2024-114 GB
Kurze Beschreibung:
Mit den Planfeststellungsbeschlüssen des Projektes Dresdner Bahn werden Maßnahmen auf den Flächen des Nassen Dreieck und in dessen Nähe in Berlin-Pankow und auf den Flächen des Platzes des 4. Juli in Berlin-Zehlendorf als Ersatzmaßnahme festgestellt. Die Ersatzmaßnahme beinhaltet die Entsiegelung von Verkehrsflächen, die Herstellung von Lebensraumflächen und Pflanzung von Ersatzbäumen.
Das Bauvorhaben unterteilt sich in zwei Lose. Die Leistungen in Los 1 finanziert die DB InfraGo AG. Die Finanzierung der Maßnahmen aus Los 2 übernimmt das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf. Bitte beachten Sie bei der Abgabe der Angebote, dass entsprechend dieser, zwei verschiedene Verträge entstehen werden. Beide Lose sollen jedoch an denselben Auftragnehmer vergeben werden. Das heißt, jeder Bieter muss zwingend für beide Lose ein Angebot einreichen.
Mit den Planfeststellungsbeschlüssen des Projektes Dresdner Bahn werden Maßnahmen auf den Flächen des Nassen Dreieck und in dessen Nähe in Berlin-Pankow und auf den Flächen des Platzes des 4. Juli in Berlin-Zehlendorf als Ersatzmaßnahme festgestellt. Die Ersatzmaßnahme beinhaltet die Entsiegelung von Verkehrsflächen, die Herstellung von Lebensraumflächen und Pflanzung von Ersatzbäumen.
Das Bauvorhaben unterteilt sich in zwei Lose. Die Leistungen in Los 1 finanziert die DB InfraGo AG. Die Finanzierung der Maßnahmen aus Los 2 übernimmt das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf. Bitte beachten Sie bei der Abgabe der Angebote, dass entsprechend dieser, zwei verschiedene Verträge entstehen werden. Beide Lose sollen jedoch an denselben Auftragnehmer vergeben werden. Das heißt, jeder Bieter muss zwingend für beide Lose ein Angebot einreichen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: DB - A/E Maßnahmen
Beschreibung der Beschaffung:
Mit den Planfeststellungsbeschlüssen des Projektes Dresdner Bahn werden Maßnahmen auf den Flächen des Nassen Dreieck und in dessen Nähe in Berlin-Pankow und auf den Flächen des Platzes des 4. Juli in Berlin-Zehlendorf als Ersatzmaßnahme festgestellt. Die Ersatzmaßnahme beinhaltet die Entsiegelung von Verkehrsflächen, die Herstellung von Lebensraumflächen und Pflanzung von Ersatzbäumen.
Das Los 1 beinhaltet die A/E-Maßnahmen, d. h.:
- Kampfmittelräumung
- Herstellung
- Straßen
- Abwasseranlagen
- Allgemeine Einbauten
- Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
- Sicherungsbauweisen
- Pflanzflächen
- Rasen- und Saatflächen
- Sonstiges zur KG 570
- Baustelleneinrichtung
- Sicherungsmaßnahmen
- Abbruchmaßnahmen
- Materialentsorgung
- Zusätzliche Maßnahmen
- Sonstiges zur KG 590
Das Los 1 wird durch die DB InfraGo AG finanziert und beauftragt. Das Los 1 wird durch den den Vergabeunterlagen beigefügten Bauvertrag der DB InfraGo AG beauftragt.
Mit den Planfeststellungsbeschlüssen des Projektes Dresdner Bahn werden Maßnahmen auf den Flächen des Nassen Dreieck und in dessen Nähe in Berlin-Pankow und auf den Flächen des Platzes des 4. Juli in Berlin-Zehlendorf als Ersatzmaßnahme festgestellt. Die Ersatzmaßnahme beinhaltet die Entsiegelung von Verkehrsflächen, die Herstellung von Lebensraumflächen und Pflanzung von Ersatzbäumen.
Das Los 1 beinhaltet die A/E-Maßnahmen, d. h.:
- Kampfmittelräumung
- Herstellung
- Straßen
- Abwasseranlagen
- Allgemeine Einbauten
- Vegetationstechnische Bodenbearbeitung
- Sicherungsbauweisen
- Pflanzflächen
- Rasen- und Saatflächen
- Sonstiges zur KG 570
- Baustelleneinrichtung
- Sicherungsmaßnahmen
- Abbruchmaßnahmen
- Materialentsorgung
- Zusätzliche Maßnahmen
- Sonstiges zur KG 590
Das Los 1 wird durch die DB InfraGo AG finanziert und beauftragt. Das Los 1 wird durch den den Vergabeunterlagen beigefügten Bauvertrag der DB InfraGo AG beauftragt.
Zusätzliche Informationen:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – insbesondere hinsichtlich des Tarifentgelts -, die bei der Erstellung des Angebots sowie bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind, siehe Vergabeunterlagen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – insbesondere hinsichtlich des Tarifentgelts -, die bei der Erstellung des Angebots sowie bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind, siehe Vergabeunterlagen.
Postleitzahl: 12099
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-10 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Mit den Planfeststellungsbeschlüssen des Projektes Dresdner Bahn werden Maßnahmen auf den Flächen des Nassen Dreieck und in dessen Nähe in Berlin-Pankow und auf den Flächen des Platzes des 4. Juli in Berlin-Zehlendorf als Ersatzmaßnahme festgestellt. Die Ersatzmaßnahme beinhaltet die Entsiegelung von Verkehrsflächen, die Herstellung von Lebensraumflächen und Pflanzung von Ersatzbäumen.
Das Los 2 beinhaltet die bezirklichen Maßnahmen, d. h.:
-Herstellung
- Wege
Das Los 2 wird durch Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf finanziert und beauftragt. Das Los 2 wird durch den Bauvertrag gemäß ABau beauftragt. Es sind die besonderen Vertragsbedingungen zu beachten.
Mit den Planfeststellungsbeschlüssen des Projektes Dresdner Bahn werden Maßnahmen auf den Flächen des Nassen Dreieck und in dessen Nähe in Berlin-Pankow und auf den Flächen des Platzes des 4. Juli in Berlin-Zehlendorf als Ersatzmaßnahme festgestellt. Die Ersatzmaßnahme beinhaltet die Entsiegelung von Verkehrsflächen, die Herstellung von Lebensraumflächen und Pflanzung von Ersatzbäumen.
Das Los 2 beinhaltet die bezirklichen Maßnahmen, d. h.:
-Herstellung
- Wege
Das Los 2 wird durch Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf finanziert und beauftragt. Das Los 2 wird durch den Bauvertrag gemäß ABau beauftragt. Es sind die besonderen Vertragsbedingungen zu beachten.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-01-27 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-20 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden ausschließlich Unterlagen nachgefordert, die nicht die Bewertung auf Grundlage der Zuschlagskriterien betreffen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Anforderungen gemäß § 6a VOB/A können über das ULV oder ein anderes Präqualifizierungssystem nachgewiesen werden. Falls eine entsprechende Präqualifizierung nicht vorliegt, ist das Formblatt V 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot einzureichen. Die darin genannten einzureichenden Nachweise zur Eignung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Anforderungen gemäß § 6a VOB/A können über das ULV oder ein anderes Präqualifizierungssystem nachgewiesen werden. Falls eine entsprechende Präqualifizierung nicht vorliegt, ist das Formblatt V 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot einzureichen. Die darin genannten einzureichenden Nachweise zur Eignung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Ausschlussgrund: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 GWB erfolgt ein zwingender Ausschluss des Bieters. Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB entscheidet der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über den Verbleib oder Ausschluss des Bieters im Verfahren.
Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 GWB erfolgt ein zwingender Ausschluss des Bieters. Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB entscheidet der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über den Verbleib oder Ausschluss des Bieters im Verfahren.
Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt.
Das Los 1 wird durch die DB InfraGo AG finanziert und beauftragt. Das Los 2 wird durch das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf finanziert und beauftragt. Beide Lose werden hierbei jedoch an denselben Auftragnehmer vergeben.
Den Zuschlag für beide Lose erhält derjenige Bieter, der gesamthaft für beide Lose das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.
Das Los 1 wird durch die DB InfraGo AG finanziert und beauftragt. Das Los 2 wird durch das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf finanziert und beauftragt. Beide Lose werden hierbei jedoch an denselben Auftragnehmer vergeben.
Den Zuschlag für beide Lose erhält derjenige Bieter, der gesamthaft für beide Lose das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str.105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090138316 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 245-773688 (2024-12-16)