Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen

Beschaffer

Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-06-26 Auftragsbekanntmachung
2024-07-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-06-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
Referenznummer: ES 003/24
Kurze Beschreibung: Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Beschreibung der Beschaffung:
Ausgeschrieben wird die Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Mayen. Die Gesamtversicherungssumme in der Gebäudeversicherung beträgt EUR 136.812.473,11 (Neuwert) sowie EUR 50.000,00 (Zeitwert). In der Inventarversicherung liegt die Versicherungssumme bei EUR 12.052.796,95. Die versicherten Gefahren sind für Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Böswillige Beschädigungen und im Inventarbereich zusätzlich Einbruchdiebstahl. Zusätzlich sind einige Objekte gegen Glasbruch versichert. Des Weiteren soll eine Elementarschadenversicherung Gegenstand des Angebotes sein. Zusätzlich sind mehrere Gebäude gegen die Gefahr Glasbruch versichert. Es sind Angebote mit ohne Selbstbehalt und alternativ mit einem Selbstbehalt von EUR 2.000,00 (max. EUR 20.000,00 p.a.) zu unterbreiten. Dieser Selbstbehalt gilt auch für böswillige Beschädigungen. Die Selbstbehalte in der Elementarschadenversicherung sind abweichend und können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Postanschrift: Rathaus Rosengasse
Postleitzahl: 56727
Stadt: Mayen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mayen-Koblenz 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-01-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 4 Monate vor Ablauf durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertungskriterium Preis: 30 % Genauere Informationen über die Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-29 12:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-07-29 12:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz, Eigenerklärung zum Risikomanagement, Eigenerklärung zu den entsprechenden Ratings sowie Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung und der Steuern. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Entrichtung von Steuern
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Schwere Verfehlung - Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
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Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder umweltrechtliche Verpflichtungen - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz finden Anwendung.
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Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
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Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Beschaffer
Nationale Registrierungsnummer: 1
Postanschrift: Rathaus Rosengasse
Postleitzahl: 56727
Postort: Mayen
Region: Mayen-Koblenz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Elmar Sittner Risikomanagement und Versicherungsberatung GbR
E-Mail: info@sittner-versicherungsberatung.de 📧
Telefon: 0341652250 📞
URL: http://www.mayen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01902b47-670c-4588-9c66-7dd22ebac0f7/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/01902b47-670c-4588-9c66-7dd22ebac0f7/zustellweg-auswaehlen 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-26+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 124-380715 (2024-06-26)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-24)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-06 12:30:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-08-06 12:30:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-24+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist sowie Änderung des Öffnungstermin.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 01904e8a-473e-474e-a54f-3c4fc6aea6bb-01
Quelle: OJS 2024/S 144-447434 (2024-07-24)