Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung
Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, Referenzliste, Nachweis: Qualifikation der Objektleitung, Vorabeiter*in und
Reinigungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über
die berufliche Befähigung, Darstellung eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems
(z.B. nach ISO 9001) durch Nachweis gültiger Zertifikate), Darstellung eines zertifizierten Umweltmanagementsystems (z.B. nach ISO 14001, EMAS) durch Nachweis gültiger
Zertifikate, Nachweise der Verwendung von Reinigungsmitteln mit
Umweltzeichen, Nachweise, dass das für den Auftrag vorgesehene Personal folgende Mindestqualifikationen erfüllt bzw. dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigen wird:
I. Objektleitung und Vertretung– Mindestanforderungen
abgeschlossene Ausbildung zum Gesellen im Gebäudereiniger Handwerk
Weiterbildung zum zertifizierten Objektleiter oder Meister
mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
sehr gute Deutschkenntnisse (mind. Stufe C1)
Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien
Kenntnisse der Qualitätsmanagement- und Umweltmanagement-Zertifikate
(Nachweise durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen)
Kenntnisse der Arbeitssicherheit
(Nachweise durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen)
Vorarbeiter/in und Vertretung – Mindestanforderungen
abgeschlossene Ausbildung als Geselle im Gebäudereiniger Handwerk
mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
gute Deutschkenntnisse mindestens B2-Niveau
Kenntnisse der Qualitätsmanagement- und Umweltmanagement-Zertifikate
(Nachweise durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen)
Kenntnisse der Arbeitssicherheit, (Nachweise durch regelmäßige Teilnahme an Schulungen)
Reinigungskräfte - Mindestanforderung
mindestens eine Person der täglich eingesetzten Reinigungskräfte im
Objekt hat eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereiniger
(Diese Person kann auch der Vorarbeiter sein). Bedingung: Während der
Reinigungszeiten muss ein ausgebildeter Mitarbeiter vor Ort sein.)
sicherer Umgang mit Reinigungsgeräten und Reinigungsmitteln bzw.
sonstigen Hilfsstoffen inkl. deren Dosierung, (Nachweise durch regelmäßige Schulungen)
der Dienstleistung angemessene Deutschkenntnisse, damit eine mündliche
und schriftliche Verständigung problemlos möglich ist (Mind. Stufe B1)
Erfahrung, Fachkunde, Referenz
Anforderung: Erfahrung und Fachkunde in für die ausgeschriebenen Leistungen
relevanten Tätigkeitsschwerpunkten;
Mindestanforderung: Tätigkeit im Bereich der zu vergebenden Aufträge seit mindestens
3 Jahren. Auflistung siehe Vergabeunterlagen