Auftragsbekanntmachung (2024-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung Stadt Limbach-Oberfrohna
Reference number: 27/24
Kurze Beschreibung:
“Gebäudereinigung Stadt Limbach-Oberfrohna”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Reinigung in den Objekten der Stadt Limbach-Oberfrohna hat nach Turnusvorgabe in den Kalkulationsunterlagen zu erfolgen. Sie ist pünktlich, gründlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Reinigung in den Objekten der Stadt Limbach-Oberfrohna hat nach Turnusvorgabe in den Kalkulationsunterlagen zu erfolgen. Sie ist pünktlich, gründlich und schonend durchzuführen und umfasst die fachgerechte Säuberung und Pflege aller Flächen und Gegenstände, die sich in den Räumen befinden, außer der Reinigung der Außenverglasung, Vorhänge, Handtücher und Tischdecken.
Alle Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (Tische, Stühle usw.) mit Ausnahme schwer zu bewegender Gegenstände, wie Schreibtische, Schränke und größere Regale, zu reinigen. In den Klassenräumen werden die Stühle durch den Nutzer auf- und abgestuhlt,
Alle Fußbodenbeläge außer Textil- und Teppichböden, einschließlich der Sockelleisten, sind reini-gungstäglich bei Bedarf zuerst feucht zu wischen. Lose aufliegender Grobschmutz, wie z. B. Splitt oder Krümel, ist zu entfernen. Anschließend die Böden mit einem entsprechenden Reinigungs- und Pflegemittel einstufig nass, im Eingangsbereich zweistufig nass zu wischen. Es dürfen keine schicht-bildenden Mittel zur Unterhaltsreinigung verwendet werden. Die Pflegemittel müssen nachweisbar eine rutschhemmende Wirkung nach den jeweils geforderten DIN-Normen haben, damit Unfälle durch Ausrutschen weitgehend ausgeschlossen sind. Ansprüche Dritter gegenüber dem AG sind, soweit diese auf die Verwendung nicht geeigneter Fußbodenpflegemittel zurückzuführen sind, ausgeschlossen.
Teppichböden, Teppiche und textile Schmutzfangmatten werden gründlich gesaugt bzw. bürstge-saugt.
In Toiletten und Waschanlagen sind Fußböden, Fliesen- und Trennwände, Türen, Waschbecken, Toiletten- und Urinalbecken innen und außen, Toilettensitze obere und untere Fläche, Türgriffe und Griffe der Spülvorrichtungen mit geeigneten Mitteln zweistufig nass zu reinigen.
Böden, Decken und die Kabinenwände in den Aufzügen werden feucht gewischt. Es sollten keine silikon- oder ölhaltigen Pflegemittel für Decken und Wände verwendet werden. Griffspuren sind reinigungstäglich mit einem Mikrofasertuch zu entfernen. Die Führungsschienen der Aufzugstüren sind mitzureinigen.
Möbelflächen, Tische, Stühle, Schränke, Regale usw., Fensterbänke, Heizkörper, Sockelleisten, Telefone, Telefaxe, Computergehäuse und Tischlampen werden feucht abgewischt, Polstermöbel werden gesaugt.
Fußmatten werden den Möglichkeiten entsprechend geklopft.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Zwickau🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option auf Verlängerung um jeweils ein Jahr. Bei Ziehen der Option bleiben die Preise gleich und werden maximal durch eine Preisgleitklausel verändert.” Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): kalkulierte produktive Jahresstunden Unterhaltsreinigung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): kalkulierte produktive Jahresstunden Grundreinigung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Reinigung in den Objekten der Stadt Limbach-Oberfrohna hat nach Turnusvorgabe in den Kalkulationsunterlagen zu erfolgen. Sie ist pünktlich, gründlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Reinigung in den Objekten der Stadt Limbach-Oberfrohna hat nach Turnusvorgabe in den Kalkulationsunterlagen zu erfolgen. Sie ist pünktlich, gründlich und schonend durchzuführen und umfasst die fachgerechte Säuberung und Pflege aller Flächen und Gegenstände, die sich in den Räumen befinden, außer der Reinigung der Außenverglasung, Vorhänge, Handtücher und Tischdecken.
Alle Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrichtungsgegenstände (Tische, Stühle usw.) mit Ausnahme schwer zu bewegender Gegenstände, wie Schreibtische, Schränke und größere Re-gale, zu reinigen. In den Klassenräumen werden die Stühle durch den Nutzer auf- und abgestuhlt,
Alle Fußbodenbeläge außer Textil- und Teppichböden, einschließlich der Sockelleisten, sind reini-gungstäglich bei Bedarf zuerst feucht zu wischen. Lose aufliegender Grobschmutz, wie z. B. Splitt oder Krümel, ist zu entfernen. Anschließend die Böden mit einem entsprechenden Reinigungs- und Pflegemittel einstufig nass, im Eingangsbereich zweistufig nass zu wischen. Es dürfen keine schicht-bildenden Mittel zur Unterhaltsreinigung verwendet werden. Die Pflegemittel müssen nachweisbar eine rutschhemmende Wirkung nach den jeweils geforderten DIN-Normen haben, damit Unfälle durch Ausrutschen weitgehend ausgeschlossen sind. Ansprüche Dritter gegenüber dem AG sind, soweit diese auf die Verwendung nicht geeigneter Fußbodenpflegemittel zurückzuführen sind, ausgeschlossen.
Teppichböden, Teppiche und textile Schmutzfangmatten werden gründlich gesaugt bzw. bürstge-saugt.
In Toiletten und Waschanlagen sind Fußböden, Fliesen- und Trennwände, Türen, Waschbecken, Toiletten- und Urinalbecken innen und außen, Toilettensitze obere und untere Fläche, Türgriffe und Griffe der Spülvorrichtungen mit geeigneten Mitteln zweistufig nass zu reinigen.
Böden, Decken und die Kabinenwände in den Aufzügen werden feucht gewischt. Es sollten keine silikon- oder ölhaltigen Pflegemittel für Decken und Wände verwendet werden. Griffspuren sind reinigungstäglich mit einem Mikrofasertuch zu entfernen. Die Führungsschienen der Aufzugstüren sind mitzureinigen.
Möbelflächen, Tische, Stühle, Schränke, Regale usw., Fensterbänke, Heizkörper, Sockelleisten, Telefone, Telefaxe, Computergehäuse und Tischlampen werden feucht abgewischt, Polstermöbel werden gesaugt.
Fußmatten werden den Möglichkeiten entsprechend geklopft.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Reinigung Rahmen und Falze
Glasreinigung” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna, Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“-”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Angabe ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Angabe ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherchehervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung, a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung, a) dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
b) dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer
c) Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto)
Zu Angabe a) Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 2,5 Mio EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 Mio EUR, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio EUR, Schlüsselverlustrisiko 0,05 Mio EUR. Die Angabe b) ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Die Angaben a) und c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
b) Angaben über die durchschnittliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
b) Angaben über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren
c) Referenzliste über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte, gleichartige Leistungen (Unterhalts- und Grundreinigung)
Zu Angabe c): Die Referenzliste muss folgenden Angaben enthalten: Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Art der zu erbringenden Leistung, Datum des Auftragsbeginns, Ansprechpartner mit Telefonnummer
Die Angaben a) bis c) sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/ Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“-”
“Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet....”
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Die Objekte können besichtigt werden. Die Besichtigung ist nicht verpflichtend.
Zur Kalkulationssicherheit wird dem Bieter eine Ortsbesichtigung der einzelnen Objekte vor der Angebotsabgabe empfohlen. Eine rechtzeitige Terminabsprache mit dem Beauftragten des Auftraggebers ist in den Objekten zwingend erforderlich. Der Einwand, dass der Bieter über Art und Umfang der Leistungen nicht genügend unterrichtet sei, ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass vorherige Objektbesichtigungen für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers empfehlenswert sind, da trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen individuelle Umstände vorliegen könnten, die aus Sicht eines Bieters im Hinblick auf seine Arbeitsorganisation zu Mehr- oder Minderaufwand führen könnten, eine sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung jedoch von besonderer Bedeutung für den Auftraggeber ist.
Daher wird den Bietern empfohlen, an einer Objektbegehung der zu reinigenden Räume/Flächen und der für die Leistung relevanten Einrichtungen vor Angebotsabgabe teilzunehmen. Nachteile infolge einer versäumten Objektbegehung liegen im Risiko des Bieters.
Details zur Terminvereinbarung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Terminanfragen max. bis zum 19.08.2024, 10:00 Uhr, bearbeitet werden können, da ansonsten auftraggeberseits keine Möglichkeit der Terminrealisierung vor Angebotsabgabe mehr besteht.
Um Fragen und Antworten rechtzeitig vor Angebotsabgabe allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung nur bis zum 14.08.2024, 10:00 Uhr. Die für den Wettbewerb relevanten Bieterfragen werden in anonymisierter Form einheitlich an alle Bewerber/Bieter über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für andere Mitteilungen der Vergabestelle (z. B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
Als Kalkulationsgrundlage sind die ab 1. Januar 2024 gültigen Tariflöhne des Gebäudereiniger-Handwerks (Los 1 und 2: mindestens Lohngruppe 1; Los 3 bis 5: mindestens Lohngruppe 6) anzusetzen. Angebote, welche die vorgenannten, ab 1. Januar 2024 gültigen Tariflöhne unterschreiten, werden nicht gewertet.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, weitere Aufträge gem. § 132 GWB an das Unternehmen vergeben werden können, das den ersten Auftrag erhalten hat. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine außerordentliche Kündigung nach § 16 Abs. 3 BVB Reinigung während der Probezeit erklärt oder der Auftragnehmer vom ordentlichen Kündigungsrecht während der Probezeit gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 BVB Reinigung Gebrauch macht, behält sich der Auftraggeber die Durchführung eines Auftragnehmerwechsels nach § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit a) GWB vor. Hierzu wird der Auftraggeber den Bietern, die im Rahmen des vorangegangenen Vergabeverfahrens ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 antragen, als neuer Auftragnehmer die Leistungen zu übernehmen. Der Auftraggeber wird die Bieter dazu fragen, ob sie auch nach Ablauf der Bindefrist ihrer Angebote weiterhin bereit sind, den Auftrag entsprechend den unveränderten Inhalten ihrer jeweiligen Angebote zu Ende zu führen. Eine Verhandlung über Angebotsinhalte ist in diesem Fall nicht statthaft.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsenbei der Landesdirektion Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Stauffenbergallee 2
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +493419773800📞
Fax: +493419771049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 139-432096 (2024-07-17)