A)
Die Vergabeunterlagen werden auf
www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Der Bieter hat zusätzlich zu den unter "Ausschlussgründe" und "Eignungskriterien" beschriebenen Erklärungen/Nachweise folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen):
• das Leistungsverzeichnis,
• die Eigenerklärung Angebotsbestätigung,
• die Eigenerklärung Russland-Sanktionen,
• die Eigenerklärung Sicherheitsüberprüfung,
• den Leistungsumfang (Anhang C der Leistungsbeschreibung [siehe Vergabeunterlagen]),
• eine Darlegung der kalkulierten Stundenverrechnungssätze,
• Nachweise zur Personalqualifikation und
• ggf. eine Bescheinigung über ein Arbeitsschutzmanagementsystem.
C)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
D)
Im Rahmen der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist eine Besichtigung der Liegenschaft und der Gegebenheiten vor Ort vorgeschrieben. Die möglichen Besichtigungstermine finden am
• 20.11.2024 um 13:00 Uhr,
• 26.11.2024 um 13:00 Uhr,
• 03.12.2024 um 10:00 Uhr und um 13:00 Uhr sowie am
• 04.12.2024 um 10:00 Uhr und um 13:00 Uhr
in der Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin statt. Nähere Angaben hierzu sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Eine Teilnahme des Bieters an einem dieser Besichtigungstermine ist zwingend erforderlich, um Kenntnis über die Gegebenheiten vor Ort zu erlangen. Die Teilnahme an der vorgeschriebenen Besichtigung ist vom Bieter im Rahmen seines Angebotes durch eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) nachzuweisen.
E)
Auszug aus dem Wettbewerbsregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird durch die ZV-BMEL gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters erfolgen und bei der Eignung entsprechend bewertet. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
F)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes
www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
G)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
H) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen)
I) Nachunternehmen/Unteraufträge/Eignungsleihe (siehe Vergabeunterlagen)
J) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
K)
Verfahren bei Leistungsausfall des zukünftigen Auftragnehmers während der Vertragslaufzeit
Für den Fall, dass der zukünftige Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, Insolvenz, wegen nicht nur vorübergehender subjektiver Unmöglichkeit der Leistung oder aus einem anderen vergleichbaren Grunde ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungserbringung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses des vorausgegangenen Vergabeverfahrens auf der Grundlage ihrer bedingungsgemäßen Angebote anzutragen.
Dies gilt nur, wenn der Wert der sich daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises nicht mehr als 10% des ursprünglichen Auftragswertes beträgt und den Schwellenwert nach § 106 GWB nicht übersteigt. Das Angebot zur Vertragsübernahme durch den Auftraggeber wird die ursprünglich angebotenen Preise zuzüglich aller bis zu diesem Zeitpunkt möglichen Anpassung der Vergütung nach dem Vertrag berücksichtigen.
Eine Verpflichtung des Auftraggebers zu einem Angebot zur Vertragsübernahme besteht nicht. Es bleibt ihm in jedem Fall vorbehalten die Leistung neu im Wettbewerb zu vergeben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Vertragsübernahme durch den neuen Auftragnehmer nicht zu behindern und eine Kontinuität der Leistungserbringung bestmöglich bis zur Grenze der Unzumutbarkeit sicherzustellen.
L) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.