Gemeinde Lindwedel - Vergabe des Betriebs einer Kita

Gemeinde Lindwedel

Betrieb der Kindertagesstätte "Eulennest" in Lindwedel / Niedersachsen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-09-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-09-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Lindwedel - Vergabe des Betriebs einer Kita
Referenznummer: 76-2024
Kurze Beschreibung: Betrieb der Kindertagesstätte "Eulennest" in Lindwedel / Niedersachsen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betreuung in Tagesstätten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 76-2024
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags ist der Betrieb der 6-gruppigen Kindertagesstätte "Eulennest" in der niedersächsischen Gemeinde Lindwedel (Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Schwarmstedt). Die Kindertagesstätte wird aktuell von der Gemeinde selbst betrieben und soll zum 01.01.2025 in eine externe Trägerschaft übergeben werden. Der Betrieb der Kita umfasst aktuell 2 Krippengruppen 2 Kindergartengruppen 2 Altersübergreifende Gruppen mit insgesamt 123 betreuten Kindern (Vormittags- und Ganztagsbetreuung). Näheres siehe Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
Bieter / Bietergemeinschaften müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Dabei müssen die Anforderungen an die Eignung im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. 2. Sollte ein Bieter die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe),so hat er bei Abgabe des Angebots eine Verpflichtungserklärung (Anlage 7) des anderen Unternehmens vorzulegen. 3.Bieter, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmer müssen eine Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und eine Erklärung zu Einträgen im Gewerbezentralregister vorlegen. 4.Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland (Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022) abzugeben.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betreuungsleistungen in Kinderkrippen 📦
Postanschrift: Schulstraße 7
Postleitzahl: 29690
Stadt: Lindwedel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidekreis 🏙️
Dauer: 126 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Gemeinde hat das Recht, die Vertragslaufzeit im Anschluss an die Grundlaufzeit bis zu zweimal um jeweils 5 Jahre durch einseitige Erklärung gegenüber dem Träger zu verlängern. Die Optionen sind durch die Gemeinde spätestens ein Jahr vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben. Wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende des zweiten Optionszeitraumes gekündigt wird, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Er kann dann von jeder Partei mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kindergartenjahres (31.07.) gekündigt werden.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-15 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-16 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-16 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-07 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Nachforderung fehlender Unterlagen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Träger der freien Jugendhilfe: Nachweis der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne von § 75 SGB VIII (soweit nicht kraft Gesetzes bestehend)
Registereintrag: Soweit einschlägig: Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Deckungssummen von jeweils mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden (einschl. Mietsachschäden) sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Dop-pelte der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzleistungen zu erklären. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über den Betrieb von Kindertagesstätten nach den Vorgaben des NKiTaG oder einem anderen vergleichbaren Landesrecht für kommunale Auftraggeber mit jeweils mindestens 3 Gruppen über jeweils mindestens 36 zusammenhängende Monate im Zeitraum seit dem 01.01.2020.
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Nachunternehmereinsatz: Eigenerklärung, ob und ggf. welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Angaben zum Jahresumsatz: Eigenerklärung zum Jahresumsatz insgesamt und aus dem Betrieb von Kindertagesstätten in den Jahren 2021-2023.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Angaben zur Beschäftigtenzahl: Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Führungskräfte, Pädagogischen Fachkräfte und des sonstiges Personals in den Jahren 2021-2023.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Abgabe einer Eigenerklärung zur Taruftreue und zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des NTVergG, des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Abgabe einer Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
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wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
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wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
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§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
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wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
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bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
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§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Lindwedel
Nationale Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: 63739
Postleitzahl: 29690
Postort: Schwarmstedt
Region: Heidekreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de 📧
Telefon: +49511590975-60 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLHPS3/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLHPS3 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLHPS3 🌏
Name: Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Näheres hierzu regeln die Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Maximale Verlängerungen: 2

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLHPS3
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 178-549761 (2024-09-11)