Gemeinde Neubiberg: Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Winterdienstleistungen

Gemeinde Neubiberg

Die Gemeinde Neubiberg beabsichtigt die Beschaffung von Winterdienstleistungen über einen Zeitraum von vier (4) Jahren. Die Leistungen werden in einem (1) Fachlos beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Neubiberg_WinterDL_Leistungsbeschreibung" sowie im Dokument "Neubiberg_WinterDL_Rahmenvertrag".

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Neubiberg: Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Winterdienstleistungen
Referenznummer: MaBu-2024-0024
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Neubiberg beabsichtigt die Beschaffung von Winterdienstleistungen über einen Zeitraum von vier (4) Jahren. Die Leistungen werden in einem (1) Fachlos beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Neubiberg_WinterDL_Leistungsbeschreibung" sowie im Dokument "Neubiberg_WinterDL_Rahmenvertrag".
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Zusätzliche Informationen: Eine öffentliche Öffnung erfolgt nicht.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Landkreis 🏙️
Dauer: 48 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-24 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-24 13:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-05-24 13:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: Siehe § 57 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VgV sowie § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 Bestätigen Sie, dass Sie alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht haben? (Ausschlusskriterium)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
A.2 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 120.000 Euro betrug (Mindestanforderung)? Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
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Technische und berufliche Fähigkeiten
A.3 Mitarbeiter Bestätigen Sie, dass die Gesamtzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung ste-henden Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den Jahren 2022, 2023 und anteilig 2024 (Zeitpunkt der Angebotsabgabe) jeweils fünf (5) Personen (Mindestanforderung) war/ist? Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert. (Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein") ======= A.4 Referenzprojekte Benennen Sie drei (3) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei (2) Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot). Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich: • Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte her-vorgehen • Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers (Ausschlusskriterium)
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§§ 123, 124 GWB §§ 56, 57 VgV Nichterfüllen von Eignungsanforderungen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Neubiberg
Nationale Registrierungsnummer: n/a
Postanschrift: Rathausplatz 12
Postleitzahl: 85579
Postort: Neubiberg
Region: München, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail: info@mayburg.de 📧
Telefon: +4989451088960 📞
Fax: +4989451088969 📠
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f062b5c1c-2f855b8c8eebf2df& 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: n/a
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +498921762411 📞
Fax: +498921762847 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 082-247390 (2024-04-23)