Gemeinde Wedemark - Neubau Feuerwehrgerätehaus Meitze/Gailhof (MeGa)

Gemeinde Wedemark

Gegenstand des Auftrags sind die Plahnungsleistungen für: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 4). - Objektplanung Freianlagen (Los 5). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-10 Auftragsbekanntmachung
2024-10-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinde Wedemark - Neubau Feuerwehrgerätehaus Meitze/Gailhof (MeGa)
Referenznummer: 538-24
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind die Plahnungsleistungen für: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 4). - Objektplanung Freianlagen (Los 5). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Objektplanung Gebäude und Innenräume
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags sind die Plahnungsleistungen für: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (Los 1), - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 4). - Objektplanung Freianlagen (Los 5). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Die Gemeinde Wedemark plant im Industriegebiet in Gailhof, auf einem 3.870 m² großen Baugrundstück, ein neues Feuerwehrgerätehaus für die freiwilligen Ortswehren Meitze und Gailhof zu errichten. Die freiwilligen Ortswehren Meitze und Gailhof bestehen derzeit aus 67 erwachsenen und 31 jugendlichen Mitgliedern. Die jetzigen Gerätehäuser sind zu klein und entsprechen nicht mehr den aktuellen technischen Anforderungen. Das zu planende neue Feuerwehrgerätehaus soll aus einer Fahrzeughalle mit 4 Einstellplätze + NEA (in zweiter Reihe) Werkstätten und Lagerräum, eingeschossig als Leichtbauhalle bestehen. Der zweigeschossige Sozialtrakt in massiver Bauweise grenzt an die Halle an. Im Außenbereich sind ausreichend Einsatz und Besucher Parkplätze mit einer Übungsfläche vorzusehen. Im Erdgeschoss sollen sich die Funktionsräume, Nebenräume und im Obergeschoss die Schulungs- und Aufenthaltsräume befinden. Das Gebäude soll nach dem aktuellen Energiestandard, mit Gründach und PV-Anlage errichtet werden. Die Feuerwehr hat in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ein Raumprogramm_Kostenschätzung nach DIN 276, ein Raumbuch sowie eine Vorentwurfsplanung für das Feuerwehrgerätehaus erstellt. Die Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Das Raumprogramm ist verbindlich. Die Entwürfe sollen grundsätzlich die Grundlage für die weitere Planung darstellen. Die Kubatur und die räumliche Anordnung werden ausdrücklich nicht verbindlich vorgegeben und es können Alternativen untersucht und vorge-schlagen sowie im Rahmen des Angebotes erläutert werden. Die aktuelle Kostenschätzung nach DIN 276 beläuft sich aktuell auf ca. 4.800.000,00 Mio. (brutto) Euro.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance# Das Angebot muss enthalten: - Angebotsschreiben nebst Eignungsnachweisen - Präsentation mit folgenden Inhalten: 1. Qualität des Projektteams a. Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben (Projektorganigramm) und besonderen Kenntnissen und Erfahrungen dargelegt durch vergleichbare Referenzprojekte b. Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) 2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine a. Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) 3. Projekteinschätzung und Herangehensweise a. Darstellung von Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens im Rahmen des vorgegebenen Kostenrahmens b. Darstellung zur terminlichen Umsetzung anhand eines Rahmenterminplans (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) - Honorarangebot auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. - Unterschriebener Vertrag Mit dem Angebot ist der Vertrag mit Unterschrift vorzulegen. Die grau hinterlegten Formularfelder sind auszufüllen. Sofern an dem Vertragsentwurf Änderungswünsche bestehen, sind diese vor Angebotsabgabe anzufragen, um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzel-nen oder im Ganzen, zu erbringen.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Projekteinschätzung und Herangehensweise
Preis
Preis (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Fachplalnung der Tragwerksplanung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Objektplanung Freianlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die Bieter, die form- und fristgerecht ein wertbares Angebot abgegeben haben, werden im vorliegenden Verfahren zudem aufgefordert, sich und ihr Angebot vor dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Präsentationen als Videokonferenz durchzuführen oder vollständig auf die Durchführung von Präsentationen zu verzichten und auf Grundlage der eingereichten Angebote eine Vergabeentscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter nach Maßgabe einer Bewertungsmatrix gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot nach der Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
Mehr anzeigen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-21 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Ort des Eröffnungstermins:
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch durch mindestens 2 Vertreter des öffentlichen Auftraggebers.
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Persönliche Lage des Bieters: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der Eignung des Bieters nachfolgende Erklärungen und Nachweise beizubringen. 1. Persönliche Lage des Bieters 1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse. 1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist, c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen. 1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.10 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrens-regeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen. Bei der Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Erklärungen vor Erteilung des Zuschlags auch für den/die Nachunternehmer einzureichen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen: Los 1: - mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Lose 2 - 5: - mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, - mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. 2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2021, 2022, 2023) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2024) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach: a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen b) Architekten*innen / Ingenieur*innen c) Zeichner*innen d) Sonstige Mitarbeiter*innen Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf die Personalübersicht anderer Unternehmen, deren (technische und berufliche) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll. 3.2 Erfahrungsnachweis des Bieters (des/der Büros) in Form der Benennung von (mindestens drei) Referenzprojekten (Mindestanforderung) innerhalb der letzten 8 Jahre (ab 01.01.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung, Los 3: Fachplanung TGA HLS, Los 4: Fachplanung TGA ELT, Los 5: Objektplanung Freianlagen, vorzugsweise Sonderbauten oder Neubau von Feuerwehrgeätehäusern/Feuerwehrhäusern). Davon muss bei mindestens einer Referenz der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber sein und mindestens eine Referenz ein Feuerwehrgerätehaus oder Feuerwehrhaus sein. Vergleichbar sind nur innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossene Referenzprojekte. Es müssen bei Los 1 mindestens die Leistungsphasen 2 - 8, bei Los 2 mindestens die Leistungsphasen 2 - 6, bei den Losen 3 bis 5 mindestens die Leistungsphasen 2 - 8 erbracht worden sein. Die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2016 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots abgenommen sein. Wohngebäude sind als Referenz nicht vergleichbar. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig: - Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) - Art der Maßnahme (Neubau, Erweiterung, Sanierung, Umbau) - Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen - Honorarzone - Baukosten: bei Los 1: KG 300 + 400 (brutto), bei Los 2: KG 300 + 400 (brutto), bei Los 3: KG 400 (brutto), bei Los 4: KG 400 (brutto), bei Los 5: KG 500 (brutto) - Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme) - Angabe der innerhalb des Referenzzeitraums (ab 01.01.2016) erbrachten Leistungen (Leistungsphasen)
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Wedemark
Nationale Registrierungsnummer: DE115040551
Postleitzahl: 30900
Postort: Wedemark
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de 📧
Telefon: 0511 220074-30 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHWZJ/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHWZJ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6JHWZJ 🌏
Name: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt.
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JHWZJ Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131-153306 📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 199-615913 (2024-10-10)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-21)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-21+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Neuer Wert
Text:
Punkt 5.1.9 Eignungskriterium Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit "Erfahrungsnachweis des Bieters (des/der Büros) in Form der Benennung von mindestens drei Referenzprojekten (Mindestanforderung) innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung, Los 3: Fachplanung TGA HLS, Los 4: Fachplanung TGA ELT, Los 5: Objektplanung Freianlagen, vorzugsweise Sonderbauten oder Neubau von Feuerwehrgerätehäusern/Feuerwehrhäusern). Davon muss bei mindestens einer Referenz der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber sein. Vergleichbar sind nur innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossene Referenzprojekte. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 2 - 8 erbracht worden sein. Die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2016 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots abgenommen sein. Wohngebäude sind als Referenz nicht vergleichbar."
Mehr anzeigen
Andere zusätzliche Informationen
Auf Grund einer Bieterfrage wurden die Referenzanforderungen für alle Lose überprüft. Die Anforderung, dass eine Referenz ein Feuerwehrgerätehaus oder Feuerwehrhaus sein muss, wird bei allen Losen gestrichen. Die Referenzanforderungen für alle Lose werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Punkt XII. Eignungsanforderung, Nr. 3, 3.2 geändert.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e7eb21e4-b1fc-4f91-b18d-273543353eb9-01
Quelle: OJS 2024/S 206-640989 (2024-10-21)