Die Planung zur Neubebauung liegt im Rahmen einer finalisierten LP2 HOAI vor. Die Unterlagen zur LP2 HOAI werden dem Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellt. Die Planung der LP2 muss in der Entwurfsplanung vollständig berücksichtigt werden, da ein Angebots-Bebauungsplan auf den Gebäudekubaturen der Vorplanung festgesetzt wird. Stufenweise Beauftragung. Die Leistungen werden in folgenden Stufen beauftragt und erbracht. Stufe 1: Entwurf, Genehmigung LPH 3-4 Stufe 2: Leitdetailplanung in Anlehnung an LPH 5 Stufe 3: Vorbereitung und Mitwirkung Vergabe in Anlehnung an LPH 6 und 7
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanervertrag Bauvorhaben Buckower Damm 91 bis 93, 109 bis 115, 135 bis 137 Berlin-Neukölln , ab LP 3
Referenznummer: 047-24-OV-PE
Kurze Beschreibung:
“Die Planung zur Neubebauung liegt im Rahmen einer finalisierten LP2 HOAI vor. Die Unterlagen zur LP2 HOAI werden dem Auftraggeber vollständig zur Verfügung...”
Kurze Beschreibung
Die Planung zur Neubebauung liegt im Rahmen einer finalisierten LP2 HOAI vor. Die Unterlagen zur LP2 HOAI werden dem Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellt. Die Planung der LP2 muss in der Entwurfsplanung vollständig berücksichtigt werden, da ein Angebots-Bebauungsplan auf den Gebäudekubaturen der Vorplanung festgesetzt wird.
Stufenweise Beauftragung. Die Leistungen werden in folgenden Stufen beauftragt und erbracht.
Stufe 1: Entwurf, Genehmigung LPH 3-4
Stufe 2: Leitdetailplanung in Anlehnung an LPH 5
Stufe 3: Vorbereitung und Mitwirkung Vergabe in Anlehnung an LPH 6 und 7
Die Planung zur Neubebauung liegt im Rahmen einer finalisierten LP2 HOAI vor. Die Unterlagen zur LP2 HOAI werden dem Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellt. Die Planung der LP2 muss in der Entwurfsplanung vollständig berücksichtigt werden, da ein Angebots-Bebauungsplan auf den Gebäudekubaturen der Vorplanung festgesetzt wird.
Stufenweise Beauftragung. Die Leistungen werden in folgenden Stufen beauftragt und erbracht.
Stufe 1: Entwurf, Genehmigung LPH 3-4
Stufe 2: Leitdetailplanung in Anlehnung an LPH 5
Stufe 3: Vorbereitung und Mitwirkung Vergabe in Anlehnung an LPH 6 und 7
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter.
2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/-gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Der/die Bewerber/Bieter/-gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
4. den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit den folgenden Mindestdeckungssummen erbringen wird: Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) i.H.v. jeweils 5.000.000 €, jeweils 2-fach (für Umweltrisiken 1-fach) maximiert.
5. Der Bewerber/Bieter/-gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-18 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Abruf Stufe 2 – spätestens Ende 2025
Ab Stufe 2 räumt der AG dem AN eine Vorlauffrist von acht Wochen ein.
Abruf Stufe 3 – spätestens Ende I. Quartal 2026” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 400
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektleitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-29 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-29 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: 1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: 1) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Formular Eignung; 2) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Formular Eignung; 3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Formular Eignung; 4) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Eignung; 5) Erklärung, dass im Wettbewerbsregister sowie in den Finanz-Sanktionslisten gem. EU-Sanktionsverordnungen keine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen – siehe Formular Eignung; 6) Bewerber/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — alle Mitglieder aufgeführt sind, — ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, — die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber/Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bewerber/Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerber/Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatzzahlen: 1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für die Geschäftsjahre Jahre 2023, 2022 und 2021 - siehe Formular Eignung.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anzahl der Mitarbeiter: 1) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte nach Angestellten (Assistenz und Technische Mitarbeiter) und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anzahl der Mitarbeiter: 1) Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte nach Angestellten (Assistenz und Technische Mitarbeiter) und Projektleiter und Architekten der Jahre 2023, 2022, 2021
- siehe Formular Eignung.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Benennung von Referenzprojekten (unternehmensbezogen): 1) Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Benennung von Referenzprojekten (unternehmensbezogen): 1) Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und nicht vor 2013 erbracht wurden. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen.
Um der berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden
Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen (siehe Formular Eignung) vollständig auszufüllen. Aus Sicht der berlinovo sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zur Prüfung dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die berlinovo Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Mindestanforderungen: Zu 1) Nachweis von drei Referenzprojekten mit:
• Generalplanerleistung über Wohnraum (Wohngebäude und/oder Dachaufstockung) im Bestand
bzw. Nachverdichtung und
• mit mindestens 1.000 m² Bruttogeschossfläche (BGF) nach DIN 277 und
• mit Baukosten KG 300-400 (nach DIN 276) mindestens 1,0 Mio. € und
• mit mind. 50 % kleinteilige Wohnungsstruktur (Errichtung von größtenteils Apartments mit
höchstens 54 m²) und
• Planung fossilfreie Energietechnologien: Wärmepumpe, Solar, PV, Abwasserwärme, andere,
vergleichbare Maßnahmen und
• mindestens LP 3-4 HOAI erbracht und
• Abschluss der Leistung nicht vor 2019
Die Anforderungen müssen jeweils in einer Referenz kumulativ erfüllt werden.
Als weitere Mindestanforderung muss mindestens eine Referenz zusätzlich erfüllen:
• mindestens LP 5-7 HOAI erbracht.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer
„vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +493090138316📞
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 190-587085 (2024-09-26)