Gestaltung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen (im Zuge der Umsetzung der Kommunikationsstrategie zur Digitalisierung für den öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern)
Der Auftrag umfasst die Gestaltung, Planung und Durchführung verschiedener Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen (digitale Erfahrungsaustausche, digitale Projektmesse, regionale Präsenzkonferenzen, Bayerische Fachtagung Digitalisierung für den öffentlichen Gesundheitsdienst) auf der Grundlage der Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Veranstaltungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) zur Umsetzung der Kommunikationsstrategie zur bayerischen "Rahmenstrategie zur Digitalisierung für den öffentlichen Gesundheitsdienst" zu planen und durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gestaltung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen (im Zuge der Umsetzung der Kommunikationsstrategie zur Digitalisierung für den öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern)
Referenznummer: 2024000453
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Gestaltung, Planung und Durchführung verschiedener Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen (digitale Erfahrungsaustausche, digitale Projektmesse, regionale Präsenzkonferenzen, Bayerische Fachtagung Digitalisierung für den öffentlichen Gesundheitsdienst) auf der Grundlage der Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Veranstaltungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) zur Umsetzung der Kommunikationsstrategie zur bayerischen "Rahmenstrategie zur Digitalisierung für den öffentlichen Gesundheitsdienst" zu planen und durchzuführen.
Der Auftrag umfasst die Gestaltung, Planung und Durchführung verschiedener Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen (digitale Erfahrungsaustausche, digitale Projektmesse, regionale Präsenzkonferenzen, Bayerische Fachtagung Digitalisierung für den öffentlichen Gesundheitsdienst) auf der Grundlage der Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Veranstaltungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) zur Umsetzung der Kommunikationsstrategie zur bayerischen "Rahmenstrategie zur Digitalisierung für den öffentlichen Gesundheitsdienst" zu planen und durchzuführen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 7b346a32-7793-4c02-877c-508e8c9fd135 Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen sind innerhalb des Staatsgebietes des Freistaates Bayern zu erbringen.
Postleitzahl: 81667
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-01 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-24 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV).Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagennachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieternach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 56Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass bei paralleler Bewerbung mehrerer (über eine Bietergemeinschaft oder anderweitig verbundener)Unternehmen sowie anderen Formen einer Mehrfachbeteiligung der Wettbewerbsgrundsatz und insbesondere der Geheimwettbewerb verletzt sein kann. Dies kann zum Ausschluss der betroffenen Angebote führen. Zudem kann die Bildung einer Bietergemeinschaft eine wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von §1GWB darstellen und unzulässig sein, insbesondere wenn sich Unternehmen zusammenschließen, die als Einzelunternehmen den Auftrag allein hätten ausführen können, weil sie über die geforderten Kapazitäten, technischen Ausrüstungen und fachlichen Kenntnisse selbst verfügen. Soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht wird, muss die Bietergemeinschaft eine Erklärung abgeben (Anlage Erklärung Bietergemeinschaft), a) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, b) in der bestätigt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, c) in der erklärt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegen- und Zahlungen anzunehmen, d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, e)und in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsbereiche bzw. Teilbereiche ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist zusätzlich die Anlage Erklärung Bietergemeinschaft zu verwenden und vollständig auszufüllen. Neben der Erklärung der Bietergemeinschaft sind die dort geforderten Angaben zu allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu machen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV).Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagennachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieternach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§ 56Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist grundsätzlich zulässig. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass bei paralleler Bewerbung mehrerer (über eine Bietergemeinschaft oder anderweitig verbundener)Unternehmen sowie anderen Formen einer Mehrfachbeteiligung der Wettbewerbsgrundsatz und insbesondere der Geheimwettbewerb verletzt sein kann. Dies kann zum Ausschluss der betroffenen Angebote führen. Zudem kann die Bildung einer Bietergemeinschaft eine wettbewerbsbeschränkende Abrede im Sinne von §1GWB darstellen und unzulässig sein, insbesondere wenn sich Unternehmen zusammenschließen, die als Einzelunternehmen den Auftrag allein hätten ausführen können, weil sie über die geforderten Kapazitäten, technischen Ausrüstungen und fachlichen Kenntnisse selbst verfügen. Soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft eingereicht wird, muss die Bietergemeinschaft eine Erklärung abgeben (Anlage Erklärung Bietergemeinschaft), a) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist, b) in der bestätigt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, c) in der erklärt wird, dass das bevollmächtigte Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegen- und Zahlungen anzunehmen, d) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften, e)und in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsbereiche bzw. Teilbereiche ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist zusätzlich die Anlage Erklärung Bietergemeinschaft zu verwenden und vollständig auszufüllen. Neben der Erklärung der Bietergemeinschaft sind die dort geforderten Angaben zu allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu machen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Nachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung; Mindestjahresumsatz: 1. Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat einen Nachweis über das Bestehen einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung in Form eines Scans bzw. einer Kopie desaktuellen Versicherungsscheins oder eine Erklärung des Versicherers über das Bestehen der entsprechenden Versicherung in Höhe der geforderten Mindestdeckung mit seinem Angebot einzureichen. Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckung in folgender Höhe aufweisen: 3,0 Mio. EURO für Personenschäden pro Schadensfall, 2,5 Mio. EURO für Sachschäden pro Schadensfall, 2,5 Mio. Euro für Obhut- und Bearbeitungsschäden pro Schadensfall. Sollte die bestehende Haftpflichtversicherung die Risiken für den ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich nicht abdecken und/ oder die genannten Deckungssummen nicht aufweisen, genügt für die Angebotsabgabe zunächst eine zusätzliche Eigenerklärung darüber, dass der Versicherungsumfang im Zuschlagsfall im geforderten Haftungsumfang und -höhe zum Vertragsabschluss angepasst wird. Für den Fall, dass dieses Angebot den Zuschlag erhalten sollte, ist vor der Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung des Versicherers über die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf den zu vergebenden Auftrag und/oder der Höhe der Deckungssummen auf das geforderte Maß, beginnend ab Vertragsschluss, vorzulegen. 2. Mindestjahresumsatz: Der Bieter muss Angaben zu seinen Jahresumsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren machen. Der Mindestjahresumsatz des Unternehmensmuss in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (einschlägige Projekte) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 470.000 € betragen haben. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend, soweit damit die geforderten Eignungsnachweise erfüllt sind. Siehe auch Vergabeunterlagen unter:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/5d336917-052e-4059-9573-f370b2f58ff4/suitabilitycriteria
Nachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung; Mindestjahresumsatz: 1. Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bieter hat einen Nachweis über das Bestehen einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung in Form eines Scans bzw. einer Kopie desaktuellen Versicherungsscheins oder eine Erklärung des Versicherers über das Bestehen der entsprechenden Versicherung in Höhe der geforderten Mindestdeckung mit seinem Angebot einzureichen. Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckung in folgender Höhe aufweisen: 3,0 Mio. EURO für Personenschäden pro Schadensfall, 2,5 Mio. EURO für Sachschäden pro Schadensfall, 2,5 Mio. Euro für Obhut- und Bearbeitungsschäden pro Schadensfall. Sollte die bestehende Haftpflichtversicherung die Risiken für den ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich nicht abdecken und/ oder die genannten Deckungssummen nicht aufweisen, genügt für die Angebotsabgabe zunächst eine zusätzliche Eigenerklärung darüber, dass der Versicherungsumfang im Zuschlagsfall im geforderten Haftungsumfang und -höhe zum Vertragsabschluss angepasst wird. Für den Fall, dass dieses Angebot den Zuschlag erhalten sollte, ist vor der Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung des Versicherers über die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf den zu vergebenden Auftrag und/oder der Höhe der Deckungssummen auf das geforderte Maß, beginnend ab Vertragsschluss, vorzulegen. 2. Mindestjahresumsatz: Der Bieter muss Angaben zu seinen Jahresumsätzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren machen. Der Mindestjahresumsatz des Unternehmensmuss in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (einschlägige Projekte) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 470.000 € betragen haben. Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend, soweit damit die geforderten Eignungsnachweise erfüllt sind. Siehe auch Vergabeunterlagen unter:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/5d336917-052e-4059-9573-f370b2f58ff4/suitabilitycriteria
Technische und berufliche Fähigkeiten
Darstellung Firmenprofil; Nachweis der Qualifikation der auftragsverantwortlichen Führungskräfte; Angabe von geeigneten Referenzen; Mindestanforderung Personalausstattung: 1. Darstellung des Firmenprofils: Vorstellung des Bieters in Form eines Kurzprofils, auf welchen Gebieten der Bieter sich insgesamt engagiert und welche Erfahrungen mit den in der Leistungsbeschreibung vergleichbaren Maßnahmen vorhanden sind. Die Darstellung soll ferner einen Überblick über die grundsätzliche fachliche Leistungsfähigkeit/Kompetenz des Bieters im Bereich der zu erbringenden Leistung ermöglichen. Hierzu sind Ausführungen insbesondere zu folgenden Punkten zu machen:
- die grundsätzliche Qualifikation und Anzahl der Mitarbeiter (Verfügbarkeit von fachlich und administrativ adäquat qualifizierten Mitarbeitern in ausreichender Anzahl)
- Leistungsschwerpunkte
Kurzprofile sind für den Bieter und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und ggf. für Unterauftragnehmer/ andere Unternehmen (Eignungsleihe) einzureichen.
2. Nachweis der Qualifikation der auftragsverantwortlichen Führungskräfte: Darstellung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Führungskräfte (Leitung / Gesamtkoordination und deren Stellvertretung) und Vorlage von Nachweisen über deren Qualifikationen (z.B. anhand von Studien- / Ausbildungsnachweisen, Zertifikaten etc.).
3.Referenzprojekte: Angabe von mindestens drei Referenzen, aus denen ersichtlich ist, welche vergleichbaren Projekte der Bieter in den letzten drei Jahren durchgeführt hat. Folgende Angaben sind erforderlich: - Kunde/Behörde (Empfänger - Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail-Adresse) - Projektbeginn und -ende (Erbringungszeitpunkt) -Inhalt (Kurzbeschreibung des Projekts) - Angabe des Werts (Auftragsvolumen in Euro). Mindestanforderung an die berufliche Leistungsfähigkeit: Die Mindestzahl für feste und freie Mitarbeitende, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich insgesamt in ihrem Unternehmen beschäftigt waren, muss mindestens 15 Mitarbeitende/Jahr betragen. Siehe auch Vergabeunterlagen unter:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/5d336917-052e-4059-9573-f370b2f58ff4/suitabilitycriteria
Darstellung Firmenprofil; Nachweis der Qualifikation der auftragsverantwortlichen Führungskräfte; Angabe von geeigneten Referenzen; Mindestanforderung Personalausstattung: 1. Darstellung des Firmenprofils: Vorstellung des Bieters in Form eines Kurzprofils, auf welchen Gebieten der Bieter sich insgesamt engagiert und welche Erfahrungen mit den in der Leistungsbeschreibung vergleichbaren Maßnahmen vorhanden sind. Die Darstellung soll ferner einen Überblick über die grundsätzliche fachliche Leistungsfähigkeit/Kompetenz des Bieters im Bereich der zu erbringenden Leistung ermöglichen. Hierzu sind Ausführungen insbesondere zu folgenden Punkten zu machen:
- die grundsätzliche Qualifikation und Anzahl der Mitarbeiter (Verfügbarkeit von fachlich und administrativ adäquat qualifizierten Mitarbeitern in ausreichender Anzahl)
- Leistungsschwerpunkte
Kurzprofile sind für den Bieter und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und ggf. für Unterauftragnehmer/ andere Unternehmen (Eignungsleihe) einzureichen.
2. Nachweis der Qualifikation der auftragsverantwortlichen Führungskräfte: Darstellung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Führungskräfte (Leitung / Gesamtkoordination und deren Stellvertretung) und Vorlage von Nachweisen über deren Qualifikationen (z.B. anhand von Studien- / Ausbildungsnachweisen, Zertifikaten etc.).
3.Referenzprojekte: Angabe von mindestens drei Referenzen, aus denen ersichtlich ist, welche vergleichbaren Projekte der Bieter in den letzten drei Jahren durchgeführt hat. Folgende Angaben sind erforderlich: - Kunde/Behörde (Empfänger - Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail-Adresse) - Projektbeginn und -ende (Erbringungszeitpunkt) -Inhalt (Kurzbeschreibung des Projekts) - Angabe des Werts (Auftragsvolumen in Euro). Mindestanforderung an die berufliche Leistungsfähigkeit: Die Mindestzahl für feste und freie Mitarbeitende, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich insgesamt in ihrem Unternehmen beschäftigt waren, muss mindestens 15 Mitarbeitende/Jahr betragen. Siehe auch Vergabeunterlagen unter:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/5d336917-052e-4059-9573-f370b2f58ff4/suitabilitycriteria
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
+ 4 weitere
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV; sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so hat er diese im Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten dereVergabe zu erklären, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 -299b, 108e, 333 - 335a,232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden ist.
2. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter eine Scientology-Schutzerklärung gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) abzugeben.
1. Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV; sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so hat er diese im Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten dereVergabe zu erklären, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 -299b, 108e, 333 - 335a,232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden ist.
2. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter eine Scientology-Schutzerklärung gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) abzugeben.
Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass…
… sein Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegengeltende menschen-, umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Insbesondere dass: - gem. § 7 Abs. 1AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche odergleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird, -gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzesfestgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden, - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die nachdem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nachdem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter auch zu erklären, dass kein Ausschlussgrund nach § 21AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vorliegt. Insbesondere dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 €wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt wurde. Ebenso, dass gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde.
… sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
… sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
… sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
… er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff.23der Verordnung (EU) 2022 /576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukrainedestabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschriftaufweisen, gehört. Ebenso hat er dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen zu erklären, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, und dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen unter den vorgenannten Konditioneneingesetzt werden.
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor der Vergabeplattform eVergabe eingegangenen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist dort verschlossenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor der Vergabeplattform eVergabe eingegangenen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist dort verschlossenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet. Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt. Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de zu richten. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1GWBmüssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de zu richten. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1GWBmüssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 170-524671 (2024-08-29)