Gesundheitszentrum - Fit for Work

Stadt Essen - JobCenter Essen

Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S.1 SGB II i.V.m § 32 SGB III ist die ärztliche und psychologische Begutachtung zur Feststellung der Berufseignung oder der Vermittlungsfähigkeit der Teilnehmenden. Es soll geklärt werden, inwieweit die vermutete substanzbezogene Störung und möglicherweise begleitende psychiatrische Störungen die Beschäftigungs- und Vermittlungsfähigkeit sowie die Integrationsfähigkeit in den Arbeitsmarkt beeinflussen. Ziel ist es, den zuständigen Integrationsfachkräften Hinweise zu geben, welche geeigneten Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse erforderlich sind. Es wird dabei von folgenden Teilnehmerzahlen ausgegangen: Eingangsdiagnostik: 550 Teilnehmende Tiefendiagnostik: 300 Teilnehmende In physischer Hinsicht besteht in der Regel keine Beeinträchtigung. Der Fokus liegt daher auf der Klärung der Einsatzfähigkeit und Eignung der Teilnehmenden im Hinblick auf bestehende Vermittlungshemmnisse und die Vermittlungsfähigkeit, die durch die vermuteten Beeinträchtigungen beeinflusst werden könnten. Es handelt sich somit ausschließlich um eine diagnostische Maßnahme nach § 32 SGB III, ohne therapeutische Interventionen, die in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen fallen. Die Maßnahme gliedert sich in eine einführende Eingangsdiagnostik und eine darauf aufbauende Tiefendiagnostik. Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte: - Durchführung der Eingangsdiagnostik zur ersten Einschätzung der Problemlage - Aufbauend auf die Eingangsdiagnostik die Durchführung der Tiefendiagnostik für die detaillierte Prüfung der Vermittlungsfähigkeit und Berufsfähigkeit - Abschlussgespräch mit den Teilnehmenden zur Besprechung der Ergebnisse und der weiteren beruflichen Perspektiven - Weiterleitung der Gutachten an die zuständigen Integrationsfachkräfte

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-09-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-09-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gesundheitszentrum - Fit for Work
Referenznummer: 34348/FB56/10-2024
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S.1 SGB II i.V.m § 32 SGB III ist die ärztliche und psychologische Begutachtung zur Feststellung der Berufseignung oder der Vermittlungsfähigkeit der Teilnehmenden. Es soll geklärt werden, inwieweit die vermutete substanzbezogene Störung und möglicherweise begleitende psychiatrische Störungen die Beschäftigungs- und Vermittlungsfähigkeit sowie die Integrationsfähigkeit in den Arbeitsmarkt beeinflussen. Ziel ist es, den zuständigen Integrationsfachkräften Hinweise zu geben, welche geeigneten Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse erforderlich sind. Es wird dabei von folgenden Teilnehmerzahlen ausgegangen: Eingangsdiagnostik: 550 Teilnehmende Tiefendiagnostik: 300 Teilnehmende In physischer Hinsicht besteht in der Regel keine Beeinträchtigung. Der Fokus liegt daher auf der Klärung der Einsatzfähigkeit und Eignung der Teilnehmenden im Hinblick auf bestehende Vermittlungshemmnisse und die Vermittlungsfähigkeit, die durch die vermuteten Beeinträchtigungen beeinflusst werden könnten. Es handelt sich somit ausschließlich um eine diagnostische Maßnahme nach § 32 SGB III, ohne therapeutische Interventionen, die in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen fallen. Die Maßnahme gliedert sich in eine einführende Eingangsdiagnostik und eine darauf aufbauende Tiefendiagnostik. Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte: - Durchführung der Eingangsdiagnostik zur ersten Einschätzung der Problemlage - Aufbauend auf die Eingangsdiagnostik die Durchführung der Tiefendiagnostik für die detaillierte Prüfung der Vermittlungsfähigkeit und Berufsfähigkeit - Abschlussgespräch mit den Teilnehmenden zur Besprechung der Ergebnisse und der weiteren beruflichen Perspektiven - Weiterleitung der Gutachten an die zuständigen Integrationsfachkräfte
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen 📦
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung
Interne Kennung: 34348/FB56/10-2024
Beschreibung der Beschaffung:
Die Maßnahme beginnt mit einer Eingangsdiagnostik, die eine erste Einschätzung ermöglicht, ob die Teilnehmenden eine weitergehende fachärztliche Untersuchung im Rahmen einer Tiefendiagnostik benötigen. Diese erste Diagnostik findet beim Auftragnehmer vor Ort statt und beginnt mit einem Erstgespräch. Sollte weiterer Klärungsbedarf bestehen, kann innerhalb einer Woche ein zweiter Termin vereinbart werden. Nach Abschluss der Eingangsdiagnostik wird ein Termin für die Tiefendiagnostik in der folgenden Woche festgelegt. Die Tiefendiagnostik dient der detaillierten Beurteilung, ob und wie substanzbezogene oder psychiatrische Störungen die berufliche Vermittlungs- und Beschäftigungsfähigkeit beeinflussen. Diese vertiefte Untersuchung umfasst maximal bis zu 6 Termine, die innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen sein sollte. Bei unentschuldigtem Fehlen werden die Teilnehmenden erneut eingeladen; bei wiederholtem Nichterscheinen wird dies der zuständigen Integrationsfachkraft gemeldet, was in der Regel zum Abbruch der Maßnahme führt. Ziel der Maßnahme ist es, zunächst in der Eingangsdiagnostik einen Überblick über die gesundheitliche und berufliche Situation der Teilnehmenden zu gewinnen. Die Tiefendiagnostik baut darauf auf und bietet eine fundierte Grundlage für die Planung individueller Unterstützungsmaßnahmen, die spezifische gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigen. Dabei liegt der Fokus auf der Beurteilung der beruflichen Eignung und Vermittlungsfähigkeit, ohne dass therapeutische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit eingesetzt werden. Im Rahmen der Tiefendiagnostik werden mehrere zentrale Fragestellungen untersucht: 1. Vermittlungsrelevante Beeinträchtigungen: Es wird geklärt, ob eine seelische Störung vorliegt, insbesondere eine Suchterkrankung oder eine begleitende psychiatrische Erkrankung, und in welchem Ausmaß diese die berufliche Integration beeinflusst. 2. Therapiefähigkeit und Prognose: Die diagnostische Einschätzung beinhaltet die Beurteilung der therapeutischen Beeinflussbarkeit, basierend auf der Motivation und bisherigen Therapieerfahrungen der Teilnehmenden. Es wird auch eine Prognose über den Verlauf der Beeinträchtigung unter Berücksichtigung möglicher therapeutischer Maßnahmen erstellt. 3. Auswirkungen auf die Leistungs- und Integrationsfähigkeit: Hierbei wird beurteilt, wie sich die festgestellten Beeinträchtigungen auf die aktuelle Leistungsfähigkeit und soziale Kompetenz der Teilnehmenden auswirken, sowie ob die berufliche Integration fortgesetzt werden kann. Die Ergebnisse der Tiefendiagnostik, inklusive sozialmedizinischer Empfehlungen, werden den Teilnehmenden mitgeteilt und fließen in die weitere Planung der beruflichen Integration ein. Zielgruppe: Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25 Jahre - mit vermuteter substanzbezogener Störung mit / ohne psychiatrischer Begleitstörung, bei denen aufgrund der Einschätzung der Fachkräfte des Job Center Essen, des Gesundheitsamtes der Stadt Essen oder der eingebundenen Vertragsärzte die Einschaltung eines Fachgutachters erforderlich ist (erweiterte ärztliche Begutachtung) oder - bei denen aufgrund der Einschätzung der Fachkräfte des Job Center Essen, des Gesundheitsamtes der Stadt Essen oder der eingebundenen Vertragsärzte die Einschaltung eines Fachgutachters in psychiatrisch-psychologischer Hinsicht (erweiterte ärztliche Begutachtung) erforderlich ist
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 45000
Stadt: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertrag kann zweimal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung sowie die Möglichkeit zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-08 10:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Essen, Ruhr
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-10-08 10:05:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Essen, Ruhr
Zusätzliche Informationen: Keine öffentliche Submission. Vergabe nach VgV.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-30 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist, dass keine Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem Umfang zu erbringen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sonstiges: Dienstleistungsort Der konkrete Dienstleistungs- und Maßnahmeort für die Durchführung ist das Stadtgebiet Essen, welches zwingend einzuhalten ist. Lage und Zugang Die zum Einsatz kommenden Räumlichkeiten des Auftragnehmers müssen für die Teilnehmenden in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und am Gebäude so ausgeschildert sein, dass sie vom Teilnehmer gut aufzufinden sind. Barrierefreiheit Sofern im Los-/ Preisblatt Barrierefreiheit gefordert ist, ist diese unter Berücksichtigung vorhandener Behinderungen der Teilnehmer zu gewährleisten. Rechtzeitig zum Maßnahmenbeginn gewährleistet der Auftragnehmer die ggf. erforderliche Anpassung der Ausstattung der Bildungseinrichtung an die Bedürfnisse der Teilnehmenden mit Behinderung entsprechend den einschlägigen Vorschriften. Der Auftragnehmer hat dafür sicherzustellen, dass auch Teilnehmern, die z.B. Rollstuhlfahrer oder schwer gehbehindert sind, gemäß den geltenden Vorschriften, der Zugang zur Bildungsstätte sowie zu den Unterrichts- und Sozialräumen selbständig möglich ist. Entsprechende Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum behindertengerechten Zugang sind vorzuhalten. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass behindertengerechte Toiletten gemäß der einschlägigen DIN im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Sofern besondere Hilfen notwendig sind, sind diese Leistungen individuell durch den Bedarfsträger zu prüfen. Räumlichkeiten / Außengelände Wurden bei Angebotsabgabe keine Angaben zu den Räumlichkeiten gemacht, ist der Vordruck R.1 spätestens fünf Arbeitstage nach Zuschlagserteilung beim Bedarfsträger einzureichen. Bei Überschreiten der Fünf-Tages-Frist finden die §§ 8 und 9 der Vertragsbedingungen Anwendung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Räumlichkeiten zwei Wochen vor Maßnahmebeginn zu besichtigen sowie diese jederzeit während der Vertragslaufzeit, auch ohne Vorankündigung, ggf. zusammen mit einem Technischen Berater, auf Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen. Bei Prüfungen der Maßnahme vor Ort, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers dem Auftraggeber den aktuellen Raumbelegungsplan unverzüglich vorzulegen. Änderungen der Räumlichkeiten sind dem Auftraggeber unverzüglich mit dem Vorduck R.1 anzuzeigen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter: - die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) - Trägerzulassung nach AZAV vorzulegen. Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung. Eignungskriterien Als Beleg der Berechtigung zur Auftragsausführung wird verlangt, dass die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine Trägerzulassung verfügen. Diese sind dem Angebot beizufügen. Als Beleg der beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Vordruck D.3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/ oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/ oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen nach § 16 SGB II i.V.m. § 32 SGB III. Zu den vergleichbaren Leistungen zählen auch sonstige Maßnahmen bzw. beauftragte Projekte, die überwiegend auf die Eingliederung von Arbeitslosen/ erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt zielen. Der Bieter/ Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft hat im Vordruck D.2 zu erklären, ob eine Vergabe von Unteraufträgen vorgesehen ist. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft bei der Ausführung von Leistungsteilen Unterauftragnehmer einsetzen will, sind im Vordruck D.2 diese Unterauftragnehmer abschließend zu benennen sowie Art und Umfang der von ihnen jeweils auszuführenden Leistungsteile anzugeben. Bei der späteren Wertung der Angebote findet eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 Abs. 1 S.1 SGB II i.V.m § 32 SGB III ist die ärztliche und psychologische Begutachtung zur Feststellung der Berufseignung oder der Vermittlungsfähigkeit der Teilnehmenden. Es soll geklärt werden, inwieweit die vermutete substanzbezogene Störung und möglicherweise begleitende psychiatrische Störungen die Beschäftigungs- und Vermittlungsfähigkeit sowie die Integrationsfähigkeit in den Arbeitsmarkt beeinflussen. Ziel ist es, den zuständigen Integrationsfachkräften Hinweise zu geben, welche geeigneten Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse erforderlich sind. In physischer Hinsicht besteht in der Regel keine Beeinträchtigung. Der Fokus liegt daher auf der Klärung der Einsatzfähigkeit und Eignung der Teilnehmenden im Hinblick auf bestehende Vermittlungshemmnisse und die Vermittlungsfähigkeit, die durch die vermuteten Beeinträchtigungen beeinflusst werden könnten. Es handelt sich somit ausschließlich um eine diagnostische Maßnahme nach § 32 SGB III, ohne therapeutische Interventionen, die in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen fallen. Die Maßnahme gliedert sich in eine einführende Eingangsdiagnostik und eine darauf aufbauende Tiefendiagnostik. Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte: - Durchführung der Eingangsdiagnostik zur ersten Einschätzung der Problemlage - Aufbauend auf die Eingangsdiagnostik die Durchführung der Tiefendiagnostik für die detaillierte Prüfung der Vermittlungsfähigkeit und Berufsfähigkeit - Abschlussgespräch mit den Teilnehmenden zur Besprechung der Ergebnisse und der weiteren beruflichen Perspektiven - Weiterleitung der Gutachten an die zuständige Integrationsfachkräfte Es wird dabei von folgenden Teilnehmerzahlen ausgegangen: Eingangsdiagnostik: 550 Teilnehmende Tiefendiagnostik: 300 Teilnehmende Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderung zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Nachweis des Personals Der Nachweis des Personals incl. der Verwaltungskraft hat mit dem Vordruck F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des Personals in der Maßnahme mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen. Für die Gesamtübersicht des gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, ggf. den Einsatz von Personal abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen oder sie / er nach seinen Feststellungen nicht für die Durchführung der Maßnahme geeignet ist. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen der formalen Voraussetzungen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und Einsicht in Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Personaleinsatz Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten. Personalkapazitäten Im Rahmen der Eingangsdiagnostik und der Tiefendiagnostik kommen insgesamt 5,5 Personalien in Vollzeit zum Einsatz. Eine Verteilung obliegt dem Auftragnehmer. Es kommen Fachärzte für Psychiatrie/Psychotherapie, klinische Psychologen, Assistenzärzte und/oder approbierte Psychologen zum Einsatz.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine besonderen Bedingungen vorhanden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Essen - JobCenter Essen
Nationale Registrierungsnummer: 05113-31001-15
Postanschrift: Ruhrallee 175
Postleitzahl: 45136
Postort: Essen
Region: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y1PZTSUYS/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y1PZTSUYS 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6Y1PZTSUYS 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 43 Tage
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Maximale Verlängerungen: 2

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6Y1PZTSUYS Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: 000 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 171-526736 (2024-09-02)