Der Kreis Ahrweiler als Gewässerunterhaltungspflichtiger für die Gewässer 2. Ordnung hat nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2021 in den Jahren 2022 bis 2023 ein Gewässerwiederherstellungskonzept für die Ahr und ihre Zuflüsse 2. Ordnung (Adenauer Bach, Trierbach und Nohner Bach) erarbeitet. Das Gewässerwiederherstellungskonzept (GWK, 2023) beinhaltet eine umfassende Bestandsaufnahme, eine Ermittlung der Schäden und Defizite sowie die Benennung von Maßnahmenvorschlägen. Nach diesem Konzept werden seit 2023 insgesamt ca. 700 Maßnahmen der Gewässerwiederherstellung der Ahr und ihrer Nebengewässer verfolgt, die im Rahmen der Unterhaltung durch den Landkreis Ahrweiler in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen (Abk. GWH = Gewässerwiederherstellung: Planung und Umsetzung der Maßnahmen aus dem GWK). Erste Teilmaßnahmen wurden in 2023 begonnen, sind teilweise bereits abgeschlossen bzw. in Ausführung. Die Maßnahmen sind in Planungspaketen gebündelt; es handelt sich um derzeit 25 Teilprojekte, von denen sich 10 Teilprojekte über längere Gewässerabschnitte erstrecken. Im Jahr 2024 wurden eine Projektsteuerung und fünf Planungsbüros mit Rahmenverträgen für die Planung und Umsetzung des gesamten Maßnahmenprogrammes beauftragt. Dementsprechend wurde in 2024 die Mehrzahl der Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landkreises planerisch beauftragt bzw. be- gonnen. Infolge der erforderlichen Baumaßnahmen wird die Ahr über mehrere Jahre in Anspruch genommen, und es ist das Ziel, dass die Baumaßnahmen so rasch als möglich umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit den Projektbeteiligten eine Strategie entwickelt, die zum einen die möglichst rasche Umsetzung der Baumaßnahmen, und zum anderen den größtmöglichen Schutz der relevanten Arten als Ziel hat. Einzelheiten dieser Strategie sind in der „Handlungsempfehlung zur Beachtung na- turschutzfachlicher und fischökologischer Belange bei prioritären Baumaßnahmen in der Ahr und ihren Nebengewässern“, erstellt von der SGD Nord am 22.04.2024, beschrieben. Die vorliegende Leistungsbeschreibung betrifft die Naturschutzfachlichen Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase der Maßnahmen in den 25 Teilprojekten der Gewässerwiederherstellung, insbesondere Erheblichkeitsabchätzung und Umweltbaubegleitung. Es sollen Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-03.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gewässerwiederherstellung Ahr: Rahmenvereinbarungen für Naturschutzfachliche Leistungen
Kurze Beschreibung:
“Der Kreis Ahrweiler als Gewässerunterhaltungspflichtiger für die Gewässer 2. Ordnung hat nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2021 in den Jahren 2022 bis...”
Kurze Beschreibung
Der Kreis Ahrweiler als Gewässerunterhaltungspflichtiger für die Gewässer 2. Ordnung hat nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2021 in den Jahren 2022 bis 2023 ein Gewässerwiederherstellungskonzept für die Ahr und ihre Zuflüsse 2. Ordnung (Adenauer Bach, Trierbach und Nohner Bach) erarbeitet. Das Gewässerwiederherstellungskonzept (GWK, 2023) beinhaltet eine umfassende Bestandsaufnahme, eine Ermittlung der Schäden und Defizite sowie die Benennung von Maßnahmenvorschlägen.
Nach diesem Konzept werden seit 2023 insgesamt ca. 700 Maßnahmen der Gewässerwiederherstellung der Ahr und ihrer Nebengewässer verfolgt, die im Rahmen der Unterhaltung durch den Landkreis Ahrweiler in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen (Abk. GWH = Gewässerwiederherstellung: Planung und Umsetzung der Maßnahmen aus dem GWK). Erste Teilmaßnahmen wurden in 2023 begonnen, sind teilweise bereits abgeschlossen bzw. in Ausführung. Die Maßnahmen sind in Planungspaketen gebündelt; es handelt sich um
derzeit 25 Teilprojekte, von denen sich 10 Teilprojekte über längere Gewässerabschnitte erstrecken. Im Jahr 2024 wurden eine Projektsteuerung und fünf Planungsbüros mit Rahmenverträgen für die Planung und Umsetzung des gesamten Maßnahmenprogrammes beauftragt. Dementsprechend wurde in 2024 die Mehrzahl der Maßnahmen in der Zuständigkeit des Landkreises planerisch beauftragt bzw. be-
gonnen. Infolge der erforderlichen Baumaßnahmen wird die Ahr über mehrere Jahre in Anspruch genommen, und es ist das Ziel, dass die Baumaßnahmen so rasch als möglich umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wurden mit den Projektbeteiligten eine
Strategie entwickelt, die zum einen die möglichst rasche Umsetzung der Baumaßnahmen, und zum anderen den größtmöglichen Schutz der relevanten Arten als Ziel hat. Einzelheiten dieser Strategie sind in der „Handlungsempfehlung zur Beachtung na-
turschutzfachlicher und fischökologischer Belange bei prioritären Baumaßnahmen in der Ahr und ihren Nebengewässern“, erstellt von der SGD Nord am 22.04.2024, beschrieben.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung betrifft die Naturschutzfachlichen Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase der Maßnahmen in den 25 Teilprojekten der Gewässerwiederherstellung, insbesondere Erheblichkeitsabchätzung und Umweltbaubegleitung. Es sollen Rahmenvereinbarungen geschlossen werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umweltplanung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vorliegende Leistungsbeschreibung betrifft die Naturschutzfachlichen Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase der Maßnahmen in den 25...”
Beschreibung der Beschaffung
Die vorliegende Leistungsbeschreibung betrifft die Naturschutzfachlichen Leistungen in der Planungs- und Ausführungsphase der Maßnahmen in den 25 Teilprojekten der Gewässerwiederherstellung, insbesondere Natura2000-Erheblichkeitsabschätzung und Umweltbaubegleitung. Für die Teilprojekte / Maßnahmen der GWH sollen Rahmenvereinbarungen geschlossen werden. Der Leistungsumfang der zu vergebenden Teilleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen:
Pos. 1) Natura2000-Erheblichkeitsabschätzung sowie evtl. erforderliche, vertiefende Untersuchungen (optionale Leistungen).
Pos. 2) Umweltbaubegleitung
Die Natura2000-Erheblichkeitsabschätzung stellt eine Vorstufe einer Natura2000-Verträglichkeitsprüfung für die Wiederaufbaumaßnahmen im Ahrtal dar und soll entsprechend der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Handlungsempfehlungen vereinfacht durch Formblätter bearbeitet werden.
In Abhängigkeit der Anzahl geeigneter Bewerber werden Rahmenvereinbarungen mit mindestens fünf bis maximal acht Unternehmen geschlossen. Die Auswahl erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Zuschlagskriterien. Grundsätzlich umfasst eine Rahmenvereinbarung das gesamte Maßnahmenprogramm der GWH als Höchstmenge. Das bedeutet, dass die beauftragten Rahmenvertragspartner theoretisch für jede Maßnahme aus dem Programm der GWH angefragt werden können. Die Beauftragung und Abwicklung der konkreten Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Einzelaufträgen, die jeweils mit einem Unternehmen geschlossen werden. Bei der Anfrage der Einzelaufträge wird zwischen den Rahmemvertragspartnern gewechselt (vgl. weitere Hinweise in den Vergabeunterlagen).
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Zusätzliche Informationen:
“5.1.6.1.1) Angebote:
Angebote sind mithilfe elektron. Mittel einzureichen, vgl. §§ 53 (1) und 10 VgV. Gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über...”
Zusätzliche Informationen
5.1.6.1.1) Angebote:
Angebote sind mithilfe elektron. Mittel einzureichen, vgl. §§ 53 (1) und 10 VgV. Gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über die Vergabeplattform. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständigen Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z.B. zur eindeutigen Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers im Verfahren ermächtigt sind, sind in der Eigenerklärung (EE) und durch ergänzende Informationen zur Berechtigung der Vertretung zu benennen.
Hinweis:
Angebote sind explizit mit Anschreiben einzureichen; auf der o.g. Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwendung formloser Anschreiben möglich.
5.1.6.1.2) Registereintrag
Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR), zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht älter als 1 Jahr, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gem. § 44 (1) VgV.
Bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung.
Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung.
Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen.
5.1.6.1.3) Eigenerklärung (EE)
Eine EE ist verlangt, vgl. § 48 (1) VgV. Diese dient als vorläufiger Beleg des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen.
Die EE ist mit dem vollständigen Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen und mit dem Angebot über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck im pdf-Format).
Im Fall einer Biege ist die EE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
Ergänzend zur EE werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.
5.1.6.1.4) Bewerber-/Bietergemeinschaften (Biege)
Biege sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Biege hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen.
5.1.6.1.5) Unterauftrag (UA)
Bei beabsichtigter Vergabe eines UA wird mit dem Angebot eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV); vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
5.1.6.1.6) Verpflichtungserklärungen (VE)
VE gem. § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird, und sind spätestens nach der Zuschlagserteilung elektronisch vorzulegen.
5.1.6.1.7) Originale
Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehenden Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Das Projektgebiet umfasst die Ahr und ihre Zuflüsse (Gewässer 2. Ordnung) zwischen der Landesgrenze Rheinland-Pfalz bei der Gemeinde Dorsel und dem...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Das Projektgebiet umfasst die Ahr und ihre Zuflüsse (Gewässer 2. Ordnung) zwischen der Landesgrenze Rheinland-Pfalz bei der Gemeinde Dorsel und dem Mündungsgebiet in den Rhein. Die betrachteten Gewässerabschnitte haben eine Gesamtlänge von ca. 100 km.
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Ort der Leistung: Ahrweiler🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Als optionale Leistungen gelten insbesondere evtl. erforderliche vertiefende Untersuchungen für Teilmaßnahmen, die im Einzelfall aufbauend auf der...”
Beschreibung der Optionen
Als optionale Leistungen gelten insbesondere evtl. erforderliche vertiefende Untersuchungen für Teilmaßnahmen, die im Einzelfall aufbauend auf der Natura2000-Erheblichkeitsabschätzung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und Naturschutzbehörden zu definieren sind.
Optionale Leistungen werden nach Erfordernis und in Abhängigkeit des Projektfortschrittes und der zur Umsetzung bereitgestellten Mittel vom Auftraggeber ganz oder teilweise schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der
Auftraggeber behält sich vor, optionale Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder die Beauftragung auf Teilleistungen zu beschränken, wenn beispielsweise die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Rahmen der Einzelaufträge angefragt.
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Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Leistungskriterien werden entsprechend der Vergabeunterlage „Zuschlagskriterien“ bewertet, Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
Referenzen Projektleitung:
Nachweis geeigneter Referenzen der Projektleitung nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die unter Beachtung der weiter unten aufgeführten Mindeststandards ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen.
Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert, die obligatorisch im Formular „Eignungskriterien Personal“ anzugeben sind: Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner u. Kontaktdaten, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen).
Es sind entsprechende Referenzen vorzulegen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Es können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben beschreibende Darstellungen auf maximal zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt). Weitere Referenzen dienen der Vervollständigung zum Nachweis der Personal-Qualifikation.
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Geeignete Referenzen gemäß Formular „Eignungskriterien Personal“:
Referenz 1:
Geforderter Mindeststandard:
Erfahrungen mit der Natura2000-Verträglichkeitsprüfung (Stufe 1 Vorprüfung und Stufe 2 Vollprüfung) im Rahmen von Eingriffsvorhaben, ggf. in Kombination mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung sowie Erarbeitung eines LBP.
Größe Untersuchungsraum (Wirkraum möglicher Beeinträchtigung): mind. ca. 1 ha.
Alter der Referenz: nicht älter als 10 Jahre.
Zusatzpunkte, wenn mit:
a) artenschutzrechtlicher Prüfung und/oder Erarbeitung eines LBP.
b) Betroffenheit eines Gewässers, das als Natura2000-Gebiet ausgewiesen ist.
Referenz 2:
Geforderter Mindeststandard:
Erfahrungen mit der Umweltbaubegleitung, ggf. mit naturnaher Ufer-/Gewässergestaltung und/oder Betroffenheit eines Natura2000-Gebietes. Größe Projektgebiet (Baufeld): mind. ca. 0,5 ha.
Alter der Referenz: nicht älter als 10 Jahre.
Zusatzpunkte, wenn mit:
a) naturnaher Ufer-/Gewässergestaltung.
b) Betroffenheit eines Natura2000-Gebietes.
Referenz 3:
Geforderter Mindeststandard:
Erfahrungen gemäß den Vorgaben der Referenz 1 oder der Referenz 2.
Zusatzpunkte:
Zusatzpunkte entsprechend der Referenz 1 oder der Referenz 2.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-08 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-08 11:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf die geplante Laufzeit der Maßnahmen der Gewässerwiederherstellung bis zum 31.12.2030 (geltender...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf die geplante Laufzeit der Maßnahmen der Gewässerwiederherstellung bis zum 31.12.2030 (geltender Förderzeitraum der Wiederaufbaumaßnahmen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.1.9.1.1) Berufshaftpflichtversicherung (BHV):
Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur BHV mit Mindestdeckungssummen (MDS) wie unten genannt. Ersatzweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.1.9.1.1) Berufshaftpflichtversicherung (BHV):
Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur BHV mit Mindestdeckungssummen (MDS) wie unten genannt. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer BHV entsprechender Deckung zugesagt ist. Im Fall einer Biege wird für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert. Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall ist der Nachweis auf Anforderung im Original vorzulegen.
Geforderte MDS:
Für Personenschäden: 1,0 Mio. EUR.
Für sonstige Schäden: 1,0 Mio. EUR.
5.1.9.1.2) Umsatz
Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
5.1.9.1.3) Personal/Beschäftigte
Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist; wird im Formular EE als Eigenerklärung abgefragt. Im Fall einer Biege ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5.1.9.2.1) Schlüsselpersonal
Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5.1.9.2.1) Schlüsselpersonal
Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], ggf. stellvertretende Projektleitung [SPL], fachliche Zuständigkeiten) und der Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation verlangt; Ausbildungsnachweise sind erst mit dem Angebot verpflichtend vorzulegen.
5.1.9.2.2) Qualitätssicherung
Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).