GfA Lüneburg - Verwertung von Sperrmüll
GfA Lüneburg gkAöR
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus den Gebieten der GfA Lüneburg.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-05.
Wer? Wie?- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Transport von Haushaltsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2024-08-05 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2024-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: GfA Lüneburg - Verwertung von Sperrmüll
Referenznummer:
Kurze Beschreibung: Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus den Gebieten der GfA Lüneburg.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-18 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-18 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: GfA Lüneburg gkAöR
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Adendorfer Weg 7
Postleitzahl: 21357
Postort: Bardowick
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Grothusmann
E-Mail: grothusmann@gfa-lueneburg.de 📧
Telefon: +49 41319232-70 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJHQM6/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJHQM6 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJHQM6 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 43 Tage
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-1334 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 152-472711 (2024-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: GfA Lüneburg - Verwertung von Sperrmüll
Referenznummer:
1117/2024
Kurze Beschreibung: Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus den Gebieten der GfA Lüneburg.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
1117/2024
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die Übernahme und Verwertung von ca. 7.000 t/a Sperrmüll, der über die Straßensammlung im Gebiet des Landkreis und der Hansestadt Lüneburg erfasst wird.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ort der Leistung: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Er verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Danach endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Aus dem Kreis der wertungsfähigen (nicht ausgeschlossenen) Angebote und der geeigneten Bieter wird der Zuschlag auf das Angebot erteilt, welches für den AG die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Näheres siehe Kap. 2.11.3 der Vergabeunterlagen.
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-18 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 43 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-18 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
BB 1 Unternehmensbeschreibung: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten.
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BB 2 Registereintrag: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften ist als Anlage ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen. Der Auszug gilt dann als aktuell, wenn er den letzten Stand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wiedergibt.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
WL 1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und für Unterauftragnehmer, die die Behandlung des unvorbehandelten Sperrmülls oder von Behandlungsfraktionen > 50 % des Inputs vorsehen (außer bei Müllverbrennungs-Aschen /-Schlacken oder bei stofflich zu verwertenden Fraktionen aus einer etwaigen Sperrmüllsortierung). WL 1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für die Jahre 2021, 2022, 2023 sowie Angabe des Mittelwerts der letzten 3 Jahre.
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WL 2 Eigenerklärung zu Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und für Unterauftragnehmer, die die Behandlung des unvorbehandelten Sperrmülls oder von Behandlungsfraktionen > 50 % des Inputs vorsehen (außer bei Müllverbrennungs-Aschen /-Schlacken oder bei stofflich zu verwertenden Fraktionen aus einer etwaigen Sperrmüllsortierung). WL 2 Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (als ähnliche Leistung gilt hier die Behandlung von Siedlungsabfällen); für die Jahre 2021, 2022 und 2023 sowie Angabe des Mittelwerts der letzten 3 Jahre.
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TL 1 Mengenangaben zur/ zu den Behandlungsanlage(n): Angabe der genehmigten Kapazität sowie der Jahresdurchsätze der letzten 3 Jahre je vorgesehenen Behandlungsanlage.
BL 1 Qualitätssicherung Behandler/ Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sollen: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sollen, ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandlen" oder "Verwerten" des jeweils vorgesehenen Abfallschlüssels (z.B. AVV 20 03 01, 20 03 07 oder 19 12 10) oder ein Nachweis einer anderen Qualitätssicherung, z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff, vorzulegen. Sofern kein Efb-Zertifikat vorgelegt wird, ist ein Auszug aus der Anlagengenehmigung beizufügen, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen bzw. für diese Anlage vorgesehenen Abfälle zugelassen ist/sind. Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat aufweisen, so sind allein die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 einreichen
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BL 2 Qualitätssicherung Transporteure: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise Transporte übernehmen sollen, ist ein Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1) KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreis-laufwirtschafts- und Abfallgesetzes vorzulegen. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Befördern"). Sollte ein Bieter kein Nachweis zur Qualitätssicherung aufweisen, so sind allein die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 einreichen.
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BL 3 Referenzen: Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sollen, ist mindestens eine Referenz (hier für die Behandlung von Siedlungsabfällen) zu benennen. Es sind die Tätigkeit, der Zeitraum und der Umfang der Tätigkeit sowie der Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Auftraggebers anzugeben. Sollte ein Bieter keine Referenzen aufweisen, so sind allein die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 einreichen.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, siehe Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: GfA Lüneburg gkAöR
Nationale Registrierungsnummer:
DE280056932
Postanschrift: Adendorfer Weg 7
Postleitzahl: 21357
Postort: Bardowick
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Grothusmann
E-Mail: grothusmann@gfa-lueneburg.de 📧
Telefon: +49 41319232-70 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJHQM6/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJHQM6 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJHQM6 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 43 Tage
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJHQM6
Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
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Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-1334 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 152-472711 (2024-08-05)
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