Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den grauen NGA-Gebieten im Kreis Siegen-Wittgenstein. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Zielbandbreite) gewährleisten. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-14.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gigabitausbau, DL-Konzession im Rahmen eines Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Referenznummer: 156101 Stab 0124
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den grauen NGA-Gebieten im Kreis Siegen-Wittgenstein. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Zielbandbreite) gewährleisten. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den grauen NGA-Gebieten im Kreis Siegen-Wittgenstein. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Zielbandbreite) gewährleisten. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Bad Laasphe
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb entsprechend des § 12 Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch.
Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und die Unterlagen hinaus sind von Bietern ohne Registrierung auf der RIB-online-Plattform über die Seite www.vergabe.rib.de selbstständig zu beschaffen.
Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb entsprechend des § 12 Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch.
Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und die Unterlagen hinaus sind von Bietern ohne Registrierung auf der RIB-online-Plattform über die Seite www.vergabe.rib.de selbstständig zu beschaffen.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Genaue Ortsangaben in der Datei B.3_Übersichtskarte Ausschreibung mit Loseinteilung.pdf in den Vergabeunterlagen. Aufteilung in Gebietslose im Kreis Siegen-Wittgenstein.
Postleitzahl: 57334
Stadt: Bad Laasphe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Siegen-Wittgenstein
🏙️
Dauer: 48 Monate Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeitslücke
Kostenkriterium (Gewichtung): 75
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreis Privatkundenprodukt
Die Angebote werden nach den unten dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Die Berechnungsmethoden der einzelnen Kriterien ist auf den Seiten 13-16 des Dokumentes Teil A: Rahmenbedingungen in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt
Die Angebote werden nach den unten dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Die Berechnungsmethoden der einzelnen Kriterien ist auf den Seiten 13-16 des Dokumentes Teil A: Rahmenbedingungen in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Angebote werden nach den unten dargestellten Methoden bewertet. Die bei jedem Zuschlagskriterium erzielten Punktzahlen werden addiert. Das Angebot, das nach dieser Addition die höchste Punktzahl erhalten hat, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag. Die Gesamtpunktzahl beträgt maximal 100 Punkte. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Rundungen erfolgen kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen. Die Berechnungsmethoden der einzelnen Kriterien ist auf den Seiten 13-16 des Dokumentes Teil A: Rahmenbedingungen in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Erndtebrück-Hilchenbach
Postleitzahl: 57339 und 57271
Stadt: Erndtebrück und Hilchenbach
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Freudenberg-Neunkirchen-Siegen
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den grauen NGA-Gebieten im Kreis Siegen-Wittgenstein. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Zielbandbrei-te) gewährleisten. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunterneh-men einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlich-keitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den grauen NGA-Gebieten im Kreis Siegen-Wittgenstein. Das zu errichtende gigabitfähige Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Zielbandbrei-te) gewährleisten. Die Zielbandbreite ist erreicht, wenn sie im Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunterneh-men einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlich-keitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell).
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/23/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren in Anlehnung an § 17 VgV durch.
Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpom-mern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeits-lückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmun-gen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen.
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren in Anlehnung an § 17 VgV durch.
Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 – Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 – 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpom-mern, Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeits-lückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmun-gen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen.
Rechtsgrundlage:
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren entsprechend des § 12 Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) in Anlehnung an § 17 der Vergabeverordnung (VgV) durch.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-30 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 182 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-20 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen können in Anlehnung an § 56 Abs. 2 S. 1 VgV nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
- Firmenprofil des Bieters unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer;
- Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); sowie
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) sowie Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gennannten Ausschlussgründe vorliegen;
- Eigenerklärung des Bieters darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
- Eigenerklärung des Bieters, dass die Firma nicht zu den in der Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Un-ternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnach-weises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören sowie während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Die Formblätter Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) sowie Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) können in den Ausschreibungsunterlagen unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/130712
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
- Firmenprofil des Bieters unter Angabe des Gründungsjahres, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer;
- Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); sowie
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) sowie Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gennannten Ausschlussgründe vorliegen;
- Eigenerklärung des Bieters darüber, dass die Firma die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
- Eigenerklärung des Bieters, dass die Firma nicht zu den in der Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formblatt: E.2) genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Un-ternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnach-weises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland gehören sowie während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben und Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 3 Mio. für Personen-schäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden (z.B. Kopie der Police), die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird.
Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Ver-sicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschä-den) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) kann in den Ausschreibungsunterlagen unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/130712
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben und Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 3 Mio. für Personen-schäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden (z.B. Kopie der Police), die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird.
Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Ver-sicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschä-den) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben:
- Benennung von mindestens drei (3) abgeschlossenen Referenzen aus den letzten fünf (5) Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) kann in den Ausschreibungsunterlagen unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/130712
Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bieter unter Verwendung des Formblatts Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben:
- Benennung von mindestens drei (3) abgeschlossenen Referenzen aus den letzten fünf (5) Jahren über die Errichtung und den Betrieb einer gigabitfähigen Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Hinweispflicht nach dem TVgG-NRW:
Auftragnehmer, Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften unterliegen u. a. den Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - TVgG-NRW) vom 22.03.2018. Die geforderten Vertragsbedingungen nach § 2 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung, sind Bestandteil des Angebots. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besonderen Vertragsbedingungen nach § 2 TVgG NRW zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (Ziffer 1.3 i. V. m. Ziffer 1c) nicht auf Beschäftigte beziehen, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen (EuGH, 18.09.2014, Aktenzeichne C-549-13).
Hinweispflicht nach dem TVgG-NRW:
Auftragnehmer, Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften unterliegen u. a. den Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - TVgG-NRW) vom 22.03.2018. Die geforderten Vertragsbedingungen nach § 2 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung, sind Bestandteil des Angebots. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besonderen Vertragsbedingungen nach § 2 TVgG NRW zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (Ziffer 1.3 i. V. m. Ziffer 1c) nicht auf Beschäftigte beziehen, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen (EuGH, 18.09.2014, Aktenzeichne C-549-13).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Im Übrigen ergeben sich die Ausschlussgründe in Bezug auf die Bietereignug aus §§ 123 - 125 GWB.
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ob sich die Vergabekammer für zuständig erklären wird, kann der Auftraggeber naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ob sich die Vergabekammer für zuständig erklären wird, kann der Auftraggeber naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 159-491800 (2024-08-14)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-28) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-11 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-28+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Frist für den Eingang der Angebote (BT-131(d)-Lot)
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen (BT-13(d)-Lot)
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-08-28 📅
Andere zusätzliche Informationen
Die für die Angebotsabgabe relevanten Termine haben sich geändert.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 606d6b00-2ce6-42d0-b87d-b63559dfe5a8-01
Quelle: OJS 2024/S 168-518002 (2024-08-28)