Glasreinigung beim Bundeskanzleramt Berlin

Bundeskanzleramt

Vertragsgegenstand ist die Glas- und Rahmenreinigung der Innen- sowie Außenverglasung des vom Auftraggeber genutzten Verwaltungs- und Leitungsgebäudes sowie der Wache auf der Liegenschaft Willy-Brandt-Straße 1 in 10557 Berlin.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Glasreinigung beim Bundeskanzleramt Berlin
Referenznummer: 113-23 00/00029/0065
Kurze Beschreibung:
Vertragsgegenstand ist die Glas- und Rahmenreinigung der Innen- sowie Außenverglasung des vom Auftraggeber genutzten Verwaltungs- und Leitungsgebäudes sowie der Wache auf der Liegenschaft Willy-Brandt-Straße 1 in 10557 Berlin.
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 113-23 00/00029/0065
Menge: 0
Beschreibung der Beschaffung:
Vertragsgegenstand ist die Glas- und Rahmenreinigung der Innen- sowie Außenverglasung des vom Auftraggeber genutzten Verwaltungs- und Leitungsgebäudes sowie der Wache auf der Liegenschaft Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin. Leistungszeitraum: 01.04.2025 bis 31.03.2029 (mit der zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr).
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Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist eine Besichtigung der Liegenschaft an einem der bei Punkt 8 der Teilnahmebedingungen (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) genannten Termine beim Bundeskanzleramt Berlin vorgeschrieben. Eine Teilnahme des Bieters an einem dieser Besichtigungstermine ist erforderlich, um Kenntnisse über die Gegebenheiten vor Ort zu erlangen. Anmeldungen für die Besichtigung sind in Textform spätestens fünf Werktage vor der Ortsbesichtigung an 113-Beschaffung@bk.bund.de zu richten (bitte nutzen Sie dafür die Anlage 4 der Vergabeunterlagen, Blatt 2). Je Bieter/Bietergemeinschaft dürfen max. zwei Personen an der Besichtigung teilnehmen. Bei Anmeldung wird von jeder teilnehmenden Person der vollständige Vor- und Zuname, der Geburtstag sowie der Geburtsort benötigt. Zudem ist es erforderlich, dass alle teilnehmenden Personen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Besichtigung mitbringen. Für die Wahrnehmung des Besichtigungstermins werden keine Kosten erstattet. Im Rahmen der Besichtigung werden den Bewerbern der Anhang E zu Anlage 1 „Pläne und Abbildungen“, Anhang F zu Anlage 1 „Arbeitsschutzmerkblatt Nr. 01“ sowie der Anhang G zu Anlage 1 „Anlage Sicherheit und Geheimschutz -Einsatz von Fremdfirmen im Bundeskanzleramt“ für die Kalkulation des Angebotes übergeben. Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes oder per E-Mail an 113-Beschaffung@bk.bund.de möglich. Erbetene Auskünfte werden bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt, daher werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, wenn sie spätestens acht Tage vor Ende der Angebotsfrist eingegangen sind.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung 📦
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1
Postleitzahl: 10557
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2029-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich, sofern der Auftraggeber einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt sechs Jahre, d. h. der Vertrag endet spätestens am 31. März 2031.
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Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fensterreinigung 📦
Beschreibung
Postanschrift: Bundeskanzleramt

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-11 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-11 11:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 110 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-11 11:05:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV. Dafür wird eine Frist von 3 Werktagen als angemessen erachtet. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Beschreibung:
Das Bundeskanzleramt ist Sicherheitsbereich nach § 1 Absatz 2 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) i.V.m. § 29 Absatz 3 und § 45 Verschlusssachenanweisung (VSA). Für die für diesen Auftrag eingeplante Objektleitung und deren Vertretung sowie den/die Vorarbeiter/in und dessen/deren Vertretung ist eine Erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG erforderlich. Diese Sicherheitsüberprüfung bedarf der Zustimmung und Mitwirkung der zu überprüfenden Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers sowie der sonstigen einzubeziehenden Personen. Die Vorgaben des § 11 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) und die Hinweise des Merkblattes zur Sicherheitsüberprüfung (Anlage 13 der Vergabeunterlagen) sind zu beachten.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Nach § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV kann ein öffentlicher Auftraggeber für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht in bestimmter, geeigneter Höhe verlangen. Mit Angebotsabgabe ist die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB zu übermitteln.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: Zur Beurteilung der fachlichen Leistung des Bieters sind mind. 2 geeignete Referenzen einzureichen. Der entsprechende Vordruck (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) ist zu verwenden; die darin enthaltenen Vorgaben sind zu beachten. Umweltmanagementsystem: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist dem Angebot eine von unabhängiger, akkreditierter Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems (z. B. DIN EN ISO 14001:2015, EMAS-Zertifizierung) beizulegen. Dieser Nachweis dient der Sicherung einer dauerhaften Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse sowie der Verhaltensweisen in Ihrem Unternehmen in Bezug auf die zu erbringende Leistung. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein. Alternativ zu den o. g. Zertifikaten kann der Bieter eine Eigenerklärung, dass die Anforderungen der Zertifizierung des European Eco-Management and Audit Scheme (kurz EMAS) gemäß VO (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2019 oder des Zertifikates zum Umweltmanagement DIN EN ISO 14001 eingehalten werden mit dem Angebot vorlegen. Qualitätssicherungssystem: Als geeignet werden nur solche Unternehmen angesehen, die eine von unabhängiger Stelle erstellte Bescheinigung in Bezug auf das Vorhandensein von Qualitätssicherungssystemen mit dem Angebot vorlegen. Dieser Nachweis dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden vertragskonformen Qualität der zu erbringenden Leistung. Die Qualitätssicherungssysteme müssen den einschlägigen europäischen Normen genügen (z.B. DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung oder andere Normen mit vergleichbarer Aussagekraft) und von akkreditierten Stellen zertifiziert sein. Es werden auch gleichwertige Bescheinigungen akkreditierter Stellen anerkannt. Der Nachweis muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist gültig sein.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis: Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist anhand einer, zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden, Mitgliedschaft des Bieters in der Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes: Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb des Auftragnehmers bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe und den Russland-Sanktionen: Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen sind. Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung EU 2022/576 des europäischen Rates vom 08.04.2022, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Bundeskanzleramt hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe_RUS-Sanktionen EU“ (Anlage 8 der Vergabeunterlagen). Datenschutzverpflichtung: Weiterhin legt der Bieter eine unterzeichnete Erklärung zum Datenschutz (Anlage 9 der Vergabeunterlagen) vor, mit der er die Bereitschaft erklärt, alle von ihm im Bundeskanzleramt einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie - soweit erforderlich - nach § 88 Telekommunikationsgesetz zu verpflichten. Die Anlage 6 "Angaben Registerabfragen KMU" der Vergabeunterlagen ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Die Angaben zur Unternehmensgröße und zur Börsennotierung dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben dienen der Registerabfrage (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz, 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 150a Gewerbeordnung). Darlegung der kalkulierten Stundenverrechnungssätze: Mit Angebotsabgabe ist eine Darlegung der kalkulierten Stundenverrechnungssätze (SVS) – getrennt nach SVS für die Tag- und Nachtarbeit – einzureichen. Dafür ist die Anlage 14 der Vergabeunterlagen zu verwenden. Für Angebote, denen nicht mindestens die Stundenlöhne des einschlägigen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 2. Juni 2022 (TV Mindestlohn), abgeschlossen zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, einerseits, sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand, andererseits, verbindlich durch die neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung (BAnz AT vom 22.09.2022 V1), zugrunde gelegt werden, erfolgt der Ausschluss von der Wertung. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe,Unteraufträge) wird auf die Punkte 5 und 6 der Teilnahmebedingungen (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Nachweis gemäß Vergabeunterlagen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundeskanzleramt
Nationale Registrierungsnummer: 991-01014-19
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 113 - Innerer Dienst
E-Mail: 113-beschaffung@bk.bund.de 📧
Telefon: +49 30-18 400 0 📞
Fax: +49 30-18 400 1824 📠
URL: www.bundesregierung.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.e-vergabe-online.de 🌏
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bei einer Zuschlagserteilung finden ausschließlich die Vertragsbedingungen des Auftraggebers, einschließlich der VOL/B, uneingeschränkt Anwendung. Die AGB des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt deutsches Recht. Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen. Die Vergabestelle fordert ab einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR netto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz bzw. einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister an. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Fragen zum Vorhaben sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes oder per E-Mail an 113-Beschaffung@bk.bund.de möglich. Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in denTeilnahmebedingungen (siehe Anlage 2 der Vergabeunterlagen) detailliert beschrieben bzw. in der Zusammenfassung aller einzureichenden Unterlagen (siehe Anlage 15 der Vergabeunterlagen) aufgelistet.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:002894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundeskanzleramt Referat 113 Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin geltend machen, gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden. Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an das Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Fax: +49 (0)228 94 99-163 gerichtet werden. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die Angebote enthalten, an die Vergabekammer herauszugeben. Nach § 165 Abs. 1 GWB haben die Verfahrensbeteiligten eventuell Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Geheimnisse gem. § 165 Abs. 2 GWB hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 214-666981 (2024-10-17)