Aufgabenstellung des Projekts ist die Erstellung von gleitenden kurz- und mittelfristigen Prognosen der wichtigsten Kennziffern der Verkehrsnachfrage im Güter- und im Personenverkehr in den Jahren von 2024 bis 2026. Sie dienen dem Bundesminister für Digitales und Verkehr (BMDV) - zur Beurteilung der Verkehrskonjunktur im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, - zum Abgleich mit den langfristigen Verkehrsprognosen des Bundes, - als Basisinformation für unterschiedliche politische Aktivitäten und - zur Fundierung von Investitionsentscheidungen, - als Grundlage für die Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose. Darüber hinaus besitzt die kurz- und mittelfristige Prognose der Verkehrsentwicklung eine hohe Bedeutung für Planungen und Entscheidungen anderer Politikbereiche (Wirtschaft, Umwelt, Energie etc.) sowie der Verkehrswirtschaft und anderer Wirtschaftsbereiche (Fahrzeugbau, Mineralölwirtschaft etc.).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr in den Jahren 2024 bis 2026
Referenznummer: 2024-BALM-VgSt-003
Kurze Beschreibung:
Aufgabenstellung des Projekts ist die Erstellung von gleitenden kurz- und mittelfristigen Prognosen der
wichtigsten Kennziffern der Verkehrsnachfrage im Güter- und im Personenverkehr in den Jahren von 2024 bis
2026.
Sie dienen dem Bundesminister für Digitales und Verkehr (BMDV)
- zur Beurteilung der Verkehrskonjunktur im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung,
- zum Abgleich mit den langfristigen Verkehrsprognosen des Bundes,
- als Basisinformation für unterschiedliche politische Aktivitäten und
- zur Fundierung von Investitionsentscheidungen,
- als Grundlage für die Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose.
Darüber hinaus besitzt die kurz- und mittelfristige Prognose der Verkehrsentwicklung eine hohe Bedeutung
für Planungen und Entscheidungen anderer Politikbereiche (Wirtschaft, Umwelt, Energie etc.) sowie der
Verkehrswirtschaft und anderer Wirtschaftsbereiche (Fahrzeugbau, Mineralölwirtschaft etc.).
Aufgabenstellung des Projekts ist die Erstellung von gleitenden kurz- und mittelfristigen Prognosen der
wichtigsten Kennziffern der Verkehrsnachfrage im Güter- und im Personenverkehr in den Jahren von 2024 bis
2026.
Sie dienen dem Bundesminister für Digitales und Verkehr (BMDV)
- zur Beurteilung der Verkehrskonjunktur im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung,
- zum Abgleich mit den langfristigen Verkehrsprognosen des Bundes,
- als Basisinformation für unterschiedliche politische Aktivitäten und
- zur Fundierung von Investitionsentscheidungen,
- als Grundlage für die Gleitende Langfrist-Verkehrsprognose.
Darüber hinaus besitzt die kurz- und mittelfristige Prognose der Verkehrsentwicklung eine hohe Bedeutung
für Planungen und Entscheidungen anderer Politikbereiche (Wirtschaft, Umwelt, Energie etc.) sowie der
Verkehrswirtschaft und anderer Wirtschaftsbereiche (Fahrzeugbau, Mineralölwirtschaft etc.).
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2024-BALM-VgSt-003
Titel: Gleitende Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr in den
Jahren 2024 bis 2026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:freelance# oder #Besonders geeignet für:selbst# oder #Besonders geeignet für:startup#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-21 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-02-19 📅
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-03-21 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-11 📅
Zusätzliche Informationen:
vgl. Bewerbungsbedingungen: Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters
auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen
und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.
vgl. Bewerbungsbedingungen: Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der
Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters
auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der
Angebote anhand der Zuschlagskriterien (vgl. Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen
und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und –Stelle im Vordruck
Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und –Stelle im Vordruck
Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.
Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Unternehmensprofil
Inhalt: Kurze Darstellung des Unternehmens, Historie, Struktur, Geschäftsfelder.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der
jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu
erklären.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob
eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers
vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der
jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu
erklären.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob
eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers
vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Lieferoder
Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche
nachgewiesen werden:
Nationale Verkehrsprognosen,
Verkehrsträgerübergreifende Verkehrsprognosen,
Güter- und Personenverkehrsprognosen.
Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der
Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu
vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder
nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
Es gelten folgende Mindeststandards:
Mind. 3 Jahre Berufserfahrung bei der Erstellung von vergleichbaren
verkehrswirtschaftlichen Prognosen (hierzu zählen zum Beispiel nationale
Verkehrsprognosen, verkehrsträgerübergreifende Verkehrsprognosen, Güter- und
Personenverkehrsprognosen).
Nachweis: Der Vordruck Qualifikationsprofil ist zu verwenden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Lieferoder
Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen nachzuweisen.
Mit den Referenzen müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche
nachgewiesen werden:
Nationale Verkehrsprognosen,
Verkehrsträgerübergreifende Verkehrsprognosen,
Güter- und Personenverkehrsprognosen.
Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der
Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu
vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder
nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
Es gelten folgende Mindeststandards:
Mind. 3 Jahre Berufserfahrung bei der Erstellung von vergleichbaren
verkehrswirtschaftlichen Prognosen (hierzu zählen zum Beispiel nationale
Verkehrsprognosen, verkehrsträgerübergreifende Verkehrsprognosen, Güter- und
Personenverkehrsprognosen).
Nachweis: Der Vordruck Qualifikationsprofil ist zu verwenden.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen Teil B (VOL/B) sowie der Anlagen zur "E-Rechnung"
Ausschlussgrund:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente
(siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente
(siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Nationale Registrierungsnummer: 022157760
Postanschrift: Werderstr. 34
Postleitzahl: 50672
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: - Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@balm.bund.de📧
Telefon: 022157760📞
Fax: +49 221-57761777 📠
URL: https://www.balm.bund.de/DE/Home/home_node.html🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=596900🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den zu Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben"
einzureichen. Zur schnelleren Auswertung werden die Bieter gebeten, die Dateien sind im Ursprungsformat einzureichen und ihre Angebotsunterlagen nicht in einem zip-Archiv einzureichen.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente
werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des
Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu
beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem
Auftraggeber ist nicht gestattet.
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den zu Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben"
einzureichen. Zur schnelleren Auswertung werden die Bieter gebeten, die Dateien sind im Ursprungsformat einzureichen und ihre Angebotsunterlagen nicht in einem zip-Archiv einzureichen.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente
werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des
Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu
beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem
Auftraggeber ist nicht gestattet.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
- Vergabekammer des Bundes-
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung
der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung
der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 036-103848 (2024-02-19)