Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Benennung und Beschreibung von mind. 3 vergleichbaren
Leistungen/Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen
Kalenderjahren. Projekte gelten als vergleichbar, wenn sie
Baugrundaufschlussbohrungen und Drucksondierungen bis 25 m umfassen
und somit nach Größe, Auftragssumme und Komplexität vergleichbar sind. Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe
der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen
und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme; Angabe
zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem
Leitungspersonal koordiniert wurden, der Auftraggeberin, eines
Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und
Funktionsbezeichnung. Für die wichtigsten Bauleistungen behält sich die
Auftraggeberin vor Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und
das Ergebnis durch Bescheinigungen der entsprechenden Auftraggeberin
einzufordern (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A).
b) Erklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3g VOB/A). c) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig
davon, ob sie ihrem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar
insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und
derjenigen, über die das Unternehmen für die Erbringung der Bauleistung
verfügt (§ 6a EU Nr. 3b VOB/A).
d) Erklärung, dass fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Bauleistung und für die Leitung und Aufsicht verfügbar ist. Es sind mindestens 5 Jahre Berufserfahrung des Bauleiters in vergleichbaren Bauleistungen anhand eines Lebenslaufs nachzuweisen (§ 6a EU Nr. 3e VOB/A).
e) Erklärung der Bieterin zum
Nachunternehmereinsatz, d. h. welche Teile des Auftrags unter Umständen
als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).
f) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und
welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Erbringung der
Bauleistung verfügt (§ 6a EU Nr. 3h VOB/A).
g) Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur
Qualitätssicherung (§ 6a EU Nr. 3c VOB/A).
h) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der
Auftragsausführung anwenden wird (§ 6a EU Nr. 3f VOB/A). Mit dem
Angebot ist eine Aufstellung der vorgesehenen Entsorgungs- und
Verwertungseinrichtungen sowie der gesicherten Kontingente mit
Annahmeerklärungen einzureichen.