Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Erwerbsgartenbaus im Interesse des Gewässerschutzes soll insbesondere einer Beeinträchtigung des Grundwassers durch Nitrat oder Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-30.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundwasserzusatzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Langenberg,Panzenberg,Wittkoppenberg
Referenznummer: KF_24_1000
Kurze Beschreibung:
“Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Erwerbsgartenbaus im Interesse des Gewässerschutzes soll insbesondere einer Beeinträchtigung des...”
Kurze Beschreibung
Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Erwerbsgartenbaus im Interesse des Gewässerschutzes soll insbesondere einer Beeinträchtigung des Grundwassers durch Nitrat oder Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Verden, Langenberg, Panzenberg und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Verden, Langenberg, Panzenberg und Wittkoppenberg ab 2025 bzw. den Tag der Zuschlagserteilung auf Grundlage das Bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes. Die Beratung beinhaltet die in den Anlagen zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Förderung von Vorhaben zum Gewässerschutz in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des europäischen Landwirtschaftsfondes für die Entwicklung des ländlichen Raums (Gewässerschutzprogramm Landbewirtschaftung) aufgeführten Leistungen.
Die Grundwasserschutzberatung wird durch Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus Mitteln der Niedersächsischen Wasserentnahmegebühr gefördert und voll finanziert. Die Vorgaben des dem Auftraggeber noch zu erteilenden Zuwendungsbescheides des Niedersächsischen Landesbetriebs für Küsten- und Naturschutz sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend zu beachten.
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Ort der Leistung: Verden🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-31 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“§ 46 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 1. Aktueller
Handelsregisterauszug § 46 VgV 2. Bei nicht im Handelsregister registrierten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
§ 46 VgV Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung 1. Aktueller
Handelsregisterauszug § 46 VgV 2. Bei nicht im Handelsregister registrierten Firmen:
Gewerbeanmeldung
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“§ 46 VgV Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Eigenerklärung
Umsatz der letzten drei Jahre (Formular "Eigenerklärung zur Eignung")” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“§ 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Geeignete
Referenzen § 46 VgV der letzten drei Jahre mit Angabe des Werts, des Liefer-
beziehungsweise...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 46 VgV Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Geeignete
Referenzen § 46 VgV der letzten drei Jahre mit Angabe des Werts, des Liefer-
beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
Beschäftigtenzahl und Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens der letzten drei Jahre ersichtlich ist. Beabsichtigte Beauftragung
durch ein Nachunternehmen sind mit dem Angebot bekanntzumachen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“in den Vergabeunterlagen aufgeführt”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“in den Vergabeunterlagen aufgeführt” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und ggfs. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 50c450cb-bcd3-4235-b6e4-56c1c04a451d
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Verden🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 41311553308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 253-801346 (2024-12-30)