Auftragsbekanntmachung (2024-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gruppenklärwerk Talhausen - Neubau 4. Reinigungsstufe - Bauarbeiten
Referenznummer: ZVGKTH-2024-0001
Kurze Beschreibung:
“Bauarbeiten”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“3.600 m³ Erdarbeiten
1.500 m² Bohrpfahlwand
950 m Verbauanker
1.900 m³ Betonarbeiten
300 t Bewehrungsstahl
1.400 m² Asphaltarbeiten
750 m²...”
Beschreibung der Beschaffung
3.600 m³ Erdarbeiten
1.500 m² Bohrpfahlwand
950 m Verbauanker
1.900 m³ Betonarbeiten
300 t Bewehrungsstahl
1.400 m² Asphaltarbeiten
750 m² Platten-/Pflasterbelagsarbeiten
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-03 📅
Datum des Endes: 2026-08-21 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-02 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-02 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): (erfolgt elektronisch)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind nicht zugelassen (vgl. § 14 EU VOB/A).”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
-Erklärung über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
-Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse).
- Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes.
- Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs.
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft gem. KEV 179
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen und/oder durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass entsprechende Eintragungspflichten nicht bestehen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
- Jahresabschlüsse der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt ist, ein vorläufiger Jahresabschlussbericht für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr) beizubringen. (eigenes Dokument)
- Erklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (KEV 179)
- Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
- für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. je 3 Mio. EUR
- für Personenschäden i.H.v. 3 Mio. EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. KEV 179
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen gem. KEV 179
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. KEV 179
Bieter, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Im Falle der Betriebshaftpflichtversicherung kann der Nachweis auch für die Bietergemeinschaft erbracht werden (Nachweis der Haftung der Bietergemeinschaft).
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Referenzen
- Angabe von mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Referenzen
- Angabe von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über erbrachte Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (KEV 179)
Bietergemeinschaften haben die Nachweise für jedes (!) Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
“>> Es sind mit dem Angebot einzureichen: <<
> Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179) mit folgenden Angaben:
- Erklärung über die Unternehmensstruktur...”
>> Es sind mit dem Angebot einzureichen: <<
> Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179) mit folgenden Angaben:
- Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse)
- Umsatz im Bezug auf ausgeschrieben Leistung der letzten 3 Jahre
- Angabe von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren über erbrachte Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Verzeichnis Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (bei Bedarf /KEV 177)
- Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs
- Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung
- Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (eigenes Dokument)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
> Es wird darauf hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist. <
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordnung EU 2022/522 (Russlandsanktionen)
- Eigenerklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG
- alle sonstigen, in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (KEV 110.1) unter Kategorie C genannten Dokumente
>> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: <<
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Registrierung, Nutzung bestimmter Software
- Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen.
- Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.
Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen
- Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren.
Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung
- Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich.
- Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter.
- Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen.
- Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten.
- Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 042-123574 (2024-02-27)