Es soll ein Gutachten erstellt werden, dass aktuelle sachsenspezifische Daten zur Entwicklung der Zuwanderung seit 2015 und den bestehenden Bedarfen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund erhebt und auswertet. Das Gutachten soll die Rahmenbedingungen von gelingender kultureller, sozialer und identifikatorischer Integration darstellen, die Maßnahmen zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen, insbesondere der geförderten Maßnahmen des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Kontext der Rahmenbedingungen von gelingender kultureller, sozialer und identifikatorischer Integration bewerten und mit Maßnahmen zur Förderung der Integration in anderen Bundesländern ins Verhältnis setzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-31.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachten Entwicklung Zuwanderung und bestehende Bedarfe bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen
Referenznummer: #191/23
Kurze Beschreibung:
“Es soll ein Gutachten erstellt werden, dass aktuelle sachsenspezifische Daten zur Entwicklung der Zuwanderung seit 2015 und den bestehenden Bedarfen bei der...”
Kurze Beschreibung
Es soll ein Gutachten erstellt werden, dass aktuelle sachsenspezifische Daten zur Entwicklung der Zuwanderung seit 2015 und den bestehenden Bedarfen bei der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund erhebt und auswertet. Das Gutachten soll die Rahmenbedingungen von gelingender kultureller, sozialer und identifikatorischer Integration darstellen, die Maßnahmen zur Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen, insbesondere der geförderten Maßnahmen des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Kontext der Rahmenbedingungen von gelingender kultureller, sozialer und identifikatorischer Integration bewerten und mit Maßnahmen zur Förderung der Integration in anderen Bundesländern ins Verhältnis setzen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Erstellung des Gutachtens wurden die zu erarbeitenden Inhalte bereits gegliedert, damit die einzelnen Leistungsbestandteile für die Bieter in ihrem...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Erstellung des Gutachtens wurden die zu erarbeitenden Inhalte bereits gegliedert, damit die einzelnen Leistungsbestandteile für die Bieter in ihrem Umfang bestmöglich erfasst werden können. Die Gliederung sowie Inhalte der einzelnen Leistungsbestandteile sind Ziffer 4.2 Teil A der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-08 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zeitliche Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-05 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter weist mindestens 2 Referenzen über Leistungen nach, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Das umfasst Leistungen im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter weist mindestens 2 Referenzen über Leistungen nach, welche mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Das umfasst Leistungen im (sozial-)wissenschaftlichen Bereich sowie in der quantitativen Forschung mit einem Fokus auf die Erstellung von Studien und einem eindeutigen Bezug zu Integrationsthemen. Dabei sind lediglich die in den letzten drei Kalenderjahren (ab 2021) erbrachten Leistungen anzugeben und erfüllt folgende Kriterien:
- mindestens einer oder beide Auftraggeber sind Behörden oder öffentlich-rechtliche Institutionen,
- mindestens eine Studie oder beide Studien / Untersuchungen bereits abgeschlossen wurden,
- die Beauftragungen liegen nicht länger als 3 Jahre zurück (Stand: 01.03.2024).
Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 024-072424 (2024-01-31)